Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für die Eingliederungshilfe das Antragserfordernis eingeführt. Das heißt: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) benötigt einen Antrag, um Eingliederungshilfe-Leistungen bewilligen zu können.
Was müssen Betroffene tun, um einen Antrag zu stellen? Wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Bearbeitung und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten haben die Antragsteller? Antworten dazu enthält diese Seite:
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