Behinderung macht #UNsichtbar

Aufruf zur Mitwirkung an der Online-Kundgebung am 5. Mai
Liebe Aktivist*innen, Krüppel, behinderte Menschen und verrückte Freund*innen!
Am 5. Mai steht wie jedes Jahr der Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an. Aufgrund der Corona-Situation können viele der geplanten Veranstaltungen und Aktionen nicht wie gewohnt stattfinden. AbilityWatch will sich davon aber nicht aufhalten lassen und deshalb einen Online-Protesttag abhalten. Denn es darf nicht still bleiben, solange alle Barrieren weiterhin bestehen und mit Corona sogar noch neue dazukommen.
Geplant ist dazu konkret ein Livestream unter dem Motto „Behinderung macht #UNsichtbar“ mit vielen bunten und spannenden Inhalten für die Community, sowie einigen Überraschungen.
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Grüße aus dem Homeoffice – Teil 4

Zu Zeiten von Corona haben wir unsere Beratung entsprechend organisiert, um auch weiter effektiv Ratsuchende unterstützen zu können.
Hier drei weitere Videobotschaften von:
Christoph Tacken (KSL Köln)
Jeanette Severin (Vorstand SL)
Frank Feles (Vorstand SL)

Online-Kundgebung „Gewalt und Gewaltprävention“ zum 5. Mai

Menschen mit Behinderung erleben Gewalt zu Hause, in Schulen, in Wohnheimen, in Werkstätten für behinderte Menschen und in vielen anderen Lebensbereichen. Dabei können die Formen der Gewalt von körperlicher, sexueller, psychischer bis hin zu struktureller Gewalt gehen. Täter*innen sind u.a. Angehörige, Pflege- und Betreuungspersonal und Mitbewohner*innen.
Gegen diesen Zustand protestieren wir im Zuge des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung:
Wann?   5. Mai 2020Wo?       www.ksl-koeln.de
Auf Grund der aktuellen Situation wird die Kundgebung online auf unserer Homepage stattfinden. Dort finden Sie ab dem 5. Mai Redebeiträge mit unterschiedlichen Schwerpunkten in Videoform.
Auch 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung noch nicht ausreichend verbessert. Strukturelle Ausgrenzung wirkt auf die betroffenen Menschen besonders hart – das gilt vor allem für Frauen und Mädchen, denn sie sind doppelt so häufig Opfer von Gewalt wie Nichtbehinderte. Neuere Studien legen aber nahe, dass auch Männer mit Behinderung vermehrt Opfer von Gewalt sind. Das haben die Bielefelder Studien sowie die Speak-Studie detailliert aufgezeigt.

https://preview.tinyurl.com/Bielefelder-Studie-2014
https://pub.uni-bielefeld.de/download/2606815/2644989
https://preview.tinyurl.com/Speak-Studie-Foerderschule-2018

Zahlreicher Barrieren, selbst in Beratungs- und Schutzeinrichtungen und bei der Polizei, hindern betroffene behinderte Menschen daran, sich aus dieser Situation zu befreien.
Hierfür gibt es viele Gründe, z. B. weil Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen

die Angebote für Opfer von Gewalt  nicht kennen,
öffentliche Verkehrsmittel kaum nutzen können,
Angst haben, alleine Hilfe zu suchen,
Angst vor den Folgen/Auswirkungen ihrer Anzeige haben,
ohne Assistenz nicht mit der Außenwelt kommunizieren können,
aufgrund von behinderungsbedingten Sprachproblemen nicht ernst genommen werden.

Diese Situation ist unannehmbar und muss sich dringend verändern, denn:
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1., Grundgesetz).
Deshalb ist es für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung dringend notwendig, dass es

Wirkungsvolle und gelebte Präventionskonzepte sowie Verfahrensleitlinien in Einrichtungen gibt
barrierefreie Möglichkeiten, um der Gewalt entfliehen zu können, wie z.B. behindertengerechte Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen für Männer , Anwendung von Gebärdensprache und Leichter Sprache gibt
Geeignete Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten zu den vorhandenen Schutz-, Beratungs- und Therapieangeboten geschaffen werden
Aktive Kooperationen der Behindertenhilfe mit Beratungsstellen initiiert werden, damit Beratung für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung schnell und einfach möglich ist

Geflüchtete Menschen mit Behinderung vor Corona schützen – Infektionsrisiken senken

In dem Appell „Geflüchtete Menschen mit Behinderung vor Corona schützen – Infektionsrisiken senken“ macht Handicap International darauf aufmerksam: Menschen mit Behinderung gehören in sehr vielen Fällen zur Corona Risikogruppe. Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung müssen deshalb vor einer Infektion geschützt werden. In Sammelunterkünften ist dies derzeit nicht zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund ist eine Zuweisung in möglichst dezentrale Unterkünfte mit größerem Infektionsschutz notwendig. Andere Themen, wie wir sie in unserem digitalen Netzwerktreffen angesprochen haben (z.B. Zugang zu Leistungen), haben wir ebenfalls thematisiert.
zum Appell

Missbrauchsbeauftragter startet Soforthilfe in der Corona-Krise – „Kein Kind alleine lassen“

Wir möchten Sie auf die  Aktion „Kein Kind alleine lassen“ vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung aufmerksam machen.
Es wird vermutet, dass die Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen in der aktuellen Krise zunimmt. Das Risiko ist besonders durch den Wegfall der Bereiche, in denen sonst die Möglichkeit besteht, dass innerfamiliäre Gewalt bemerkt wird (in Schulen und Kitas, bei Tagesmüttern, in Sportvereinen), sehr hoch. 
Die Aktion hat das Ziel Kinder und Jugendliche in der aktuellen Situation nicht aus den Augen zu verlieren, über Hilfsangebote aufzuklären und die Gesellschaft zu aktivieren sich um Kinder und Jugendliche aus dem eignen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen. 
Weitere Informationen gibt es auf der Website www.kein-kind-alleine-lassen.de .

Grüße aus dem Homeoffice – Teil 3

Zu Zeiten von Corona haben wir unsere Beratung entsprechend organisiert, um auch weiter effektiv Ratsuchende unterstützen zu können.
Hier zwei weitere Videobotschaften von:
Jennifer Wetsbomke (EUTB SL Köln)
Carl-Wilhelm Rößler (KSL Köln)

Finanzielle staatliche Hilfen in der Corona-Krise

Die weltweite Corona-Krise und die dadurch notwendigen Einschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung haben neben den positiven auch zu einigen negativen Auswirkungen geführt. Viele Menschen mussten nach den Einschränkungen in Kurzarbeit gehen. Die Menschen stehen vor großen Herausforderungen und werden nicht selten von Existenzängsten geplagt. Wie sollen sie fixe sowie laufende Kosten decken? Daher haben wir hier eine Zusammenstellung von möglichen staatlichen Hilfen, die kurzfristig wegen der Corona-Krise beantragt werden können und Ihnen möglicherweise über die Krise hinweghelfen können, angefertigt.
zum Dokument

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten. "Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle <abbr title="Vereinte Nationen (VN); United Nations">UN</abbr>-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.
Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den seh- und hörbeeinträchtigten Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen.
"Auch in Zeiten einer Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten", so Rudolf weiter. So müsse beispielsweise der Zugang zu (Corona-)Ambulanzen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Infektion barrierefrei und bei Bedarf durch angemessene Vorkehrungen auch in Form von zusätzlicher persönlicher Assistenz sichergestellt werden. Staatliche Maßnahmen, Informationen der Gesundheitsbehörden sowie Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsleistungen müssten der Öffentlichkeit in Gebärdensprache und allen Arten und Formaten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich zugänglicher digitaler Technologie, Untertiteln, Weiterleitungsdiensten, Textnachrichten, leicht lesbarer und einfacher Sprache.
"Das Recht auf Leben garantiert Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen. Empfehlungen und Kriterien zur Verteilung von Ressourcen für den Notfall können sinnvoll sein, müssen jedoch in Einklang mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Leben, der Menschenwürde und dem Grundsatz der Gleichheit stehen", so Rudolf weiter.
Das Institut problematisiert in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Abstufungen beim Zugang zur Intensivmedizin zulasten von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Die Empfehlung des Ethikrats, dass die medizinischen Fachgesellschaften Regeln zur Abwägung vorgeben sollen, sei höchst kritisch zu sehen. "Ethisch hoch brisante Fragen dürfen nicht allein von den medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden", betonte Rudolf. Vielmehr sei eine breite Diskussion der menschenrechtlichen Dimension erforderlich. Mit Blick auf die Vorgaben der <abbr title="Vereinte Nationen (VN); United Nations">UN</abbr>-Behindertenrechtskonvention sei es geboten und förderlich, darüber mit Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisation in Austausch zutreten. "Hier stehen Bundesregierung und Bundestag in der Verantwortung", so Rudolf.
"Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist für Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen", heißt es in der Stellungnahme.
zur Stellungnahme

Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ eingerichtet

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e. V. (ZsL Mainz) hat eine Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ eingerichtet. Diese soll Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor allem in Zeiten von Corona niederschwellig unterstützen.
„Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße durch das Corona-Virus und die damit einhergehenden Präventionsmaßnahmen betroffen: Zum einen gehören sie in weiten Teilen zum besonders gefährdeten Personenkreis. Eine Ansteckung kann hier also erhebliche gesundheitsgefährdende Auswirkungen haben. Zum anderen sind viele von ihnen auf u.a. Pflege, Assistenz, Physio- und Ergotherapie oder auch pädagogische Begleitung angewiesen – also Bereiche, die persönliche Nähe erfordern. Dieses Zusammenspiel macht die aktuelle Situation für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen schwer“, erklärt Stephan Heym, Geschäftsführer vom ZsL in Mainz. „Je länger diese Situation anhält, umso mehr kommt es für unsere Zielgruppe zu Versorgungslücken bis hin zu existenzgefährdenden Lebenslagen. Wir wollen mit der Beratungs-Hotline informieren, an Unterstützungsangebote weiterleiten oder Ihnen einfach nur zuhören.“
„Aus unserer täglichen Peer-Beratung wissen wir, dass zum Beispiel die durchgehende Unterstützung durch Assistenz besonders jetzt problematisch ist. Auch eine fehlende Tagesstruktur und das Besuchsverbot für Menschen in Einrichtungen führen bei einigen Ratsuchenden zu verstärkter sozialer Isolation. Hier wollen wir für Gespräche da sein und mögliche Lösungswege gemeinsam mit den Anruferinnen und Anrufern erarbeiten“, berichtet die Projektleitung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, Gerlinde Busch.
Neben der Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ sind auch Online-Gruppenangebote geplant, um Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen, und die Situation so gemeinsam besser meistern zu können.
Zu den Themen häusliche Gewalt, Familie und Partnerschaft bietet das Projekt „Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz“ Beratung an. „Frauen sind oft mehrfach betroffen von der Krise. Durch räumliche Enge können gewaltvolle Beziehungen aufkommen oder alte Probleme wiederkehren. Angehörige, Frauen und Mädchen finden hier Unterstützung beim ZsL Mainz“, ergänzt Julia Braun, Leiterin des Projekts. 
„Mit unseren Angeboten möchten wir dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen mit ihren Anliegen wahrgenommen und verstanden werden und sie Unterstützung erhalten, da, wo sie gebraucht wird“, erklärt Heym abschließend.
Beratungs-Hotline ☏ 0157 / 34441934
Die Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten sprechen Sie bitte auf die Mailbox und hinterlassen Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.