Offener Brief an die Deutsche Bahn

Einen Offenen Brief zur neuen Situation bei der Anmeldung mobilitätseingeschränkter Personen am konkreten Beispiel einer Reiseanmeldung von Hamburg nach Dortmund am 09.02.2019 erhielt kobinet und veröffenlicht das Schreiben von David Lebuser aus Hamburg.

Zum Offenen Brief auf kobinet.

Quatsch-Café für Frauen im Februar

Der nächste Termin ist: 
Dienstag, 12. Februar 2019 um 16 Uhr in der  Comedia, Vondelstr. 4-8, 50677 Köln. 

Ich freue mich auf Euch! Barbara Combrink-Souhjoud

Besuch aus Down Under

Gestern waren Frances Quan Farrant (People with Disability Australia) und Prof. Matthias Otten (TH Köln) bei "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln zu Gast. In angenehmer Atmosphäre kam es zum kollegialen Austausch mit Horst Ladenberger (ZsL Köln) und Christoph Tacken (KSL Köln). Themen waren unter anderem die Lebenssituation behinderter Menschen in Australien und Deutschland, Beratung, Einsatz von Social Media sowie kulturelle und geografische Unterschiede zwischen den beiden Ländern, die die Arbeit für die Belange behinderter Menschen beeinflussen. Das Gespräch bot den Kölnern einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus und lieferte einige sehr interessante Denkanstösse.

10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – NRW bleibt in der Pflicht

(Mitteilung des Instituts für Menschenrechte – Monitoringstelle UN-BRK)
Nordrhein-Westfalen hat in der ersten Umsetzungsdekade (2009–2019) zwar wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention gut aufgegriffen, aber noch eine beträchtliche Strecke auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft vor sich. Zu diesem Schluss kommt die heute veröffentlichte Studie "Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Studie untersucht den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Wohnen, Mobilität, schulische Bildung und Arbeit bis Ende 2018.
"Das Land hat seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 umfangreiche Initiativen ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Insbesondere bei der Stärkung des ambulanten Wohnens und beim Abbau von Plätzen in stationären Einrichtungen sind Fortschritte zu verzeichnen", sagte Susann Kroworsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Dennoch können Menschen mit Behinderungen nur selten entscheiden, wie und wo sie wohnen wollen, da es kaum bezahlbare barrierefreie Wohnungen gibt."
Handlungsbedarf sieht Kroworsch auch im Bereich der Mobilität. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gebe es kein akteursübergreifendes Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen. Ziel müsse es sein, barrierefreie Reiseketten von der Wohnungstür bis zum Zielort und zurück zu ermöglichen. Positiv zu bewerten sei, dass Haltestellen und Bahnhöfe sukzessive barrierefrei ausgebaut würden.
Zwar leisten die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung nach Ansicht des Instituts im Bereich Bildung, insbesondere die "Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion", einen Beitrag zur Qualitätssicherung von inklusiver Bildung. Allerdings böten sie bisher nur eine unzureichende Antwort auf die menschenrechtlichen Anforderungen an schulische Inklusion. Ziel müsse es sein, ein inklusives Systemohne Sonderstrukturen wie Sonder- und Förderschulen mit entsprechenden Maßnahmen zu etablieren, so Kroworsch.
Auch wenn Nordrhein-Westfalen mit 47,4 Prozent (2017) eine überdurchschnittlich hohe Erwerbsquote (bundesweiter Durchschnitt: 41,8) sowie mit 5,19 Prozent (2017) eine hohe Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen (bundesweiter Durchschnitt: 4,69) aufweise und hier eine Vorreiterrolle einnehme, fehlt laut Studie nach wie vor ein umfassendes Konzept für einen inklusiven Arbeitsmarkt. "Aus menschenrechtlicher Perspektive sollte ein solches Konzept Maßnahmen wie die Schaffung passgenauer, individueller Unterstützungsangebote ausbauen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, aus der ‚Behindertenwerkstatt‘ in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln", betonte Susann Kroworsch.
Link zur Publikation

Kölner Ehrenamtspreis 2019

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat gemeinsam mit dem Ehrenamtspaten Frank Schätzing den 19. Kölner Ehrenamtspreis ausgelobt.
Der Ehrenamtspreis 2019 ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 8.000 € ausgestattet. Die Preisverleihung erfolgt traditionell beim Kölner Ehrenamtstag, der in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag feiert und am 1. September 2019 stattfindet. Aus diesem Grund wird es zusätzlich einen Fotowettbewerb geben, der die Kölnerinnen und Kölner dazu aufruft, ihr ehrenamtliches Engagement im Bild festzuhalten.
Informationen zum Ehrenamtspreis und zu den Voraussetzungen für Bewerbungen und Vorschläge finden Sie im Anhang.
Informationen als PDF-Dokument

„Das Märchen von der Inklusion“

Der Radio-Bremen-Film für "Die Story im Ersten" wirft einen Blick auf die Inklusion in der Schule, im Arbeitsleben und im Alltag. Menschen mit Behinderung, Eltern, Lehrer, Arbeitgeber und Politiker zeichnen das Bild einer zerrissenen Republik. Ist die inklusive Gesellschaft ein unerreichbares Ideal? Oder braucht sie einfach noch mehr Zeit? Zehn Jahre Inklusion: eine ernüchternde Bestandsaufnahme. Ein Märchen – bislang ohne Happy End.
Zum Film in der ARD-Mediathek

Besuch der Krankenpflegeschule des Krankenhauses Köln-Porz

Im Zuge Ihrer Ausbildung als Krankenpfleger*innen setzen sich die Schüler*innen im letzten Ausbildungsjahr mit dem Thema “Behinderte Menschen pflegen“ auseinander. Im Rahmen dieses Faches besuchten 18 Schülerinnen und Schüler der Krankenpflegeschule Porz das KSL, um sich über das Thema Behinderung zu informieren. Sie waren sehr gut vorbereitet und hatten viele Fragen zum Leben mit Behinderung mitgebracht – wie zum Beispiel: Fühlt man sich mit Behinderung von der Gesellschaft ausgegrenzt? Mit welchen Vorurteilen haben Menschen mit Behinderung vor allem zu tun? Was ist der „richtige“ Umgang? Wie leben Menschen mit Behinderung und wie fühlen sie sich?
Thematisiert wurde auch die Unsicherheit, die die angehenden Krankenpfleger*innen verspüren, wenn behinderte Menschen bei ihnen auf der Station sind. 
Es entstand eine lebhafte Diskussion. Darüberhinaus berichteten Sylvie Schein und Ellen Romberg-Hoffmann sowie Ellen Kuhn (EUTB) von ihren Arbeitsschwerpunkten, dem Selbstbestimmt-Leben-Ansatz und dem Prinzip des Peer Counseling. 
Am Ende einer intensiven und für alle bereichernden Veranstaltung beschloss man in Kontakt zu bleiben und über zukünftige Kooperationsmöglichkeiten nachzudenken.

Broschüre „Tipps für den Umgang und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung“

Die Broschüre "Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung" des KSL MSI legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.
Broschüre zum Download

Karneval 2019: Angebote für Menschen mit Behinderung

Die Karnevals-Session 2018/19 nähert sich ihrer heißen Phase. Mit seiner Initiative "Karneval für alle" bemüht sich der LVR für mehr Barrierefreiheit zu sorgen. Alle Jeckinnen und Jecken mit Behinderung finden hier nähere Informationen zu den Angeboten:
"Karneval für alle"

Weihnachtspause: 22.12. – 1.1.

EUTB SL Köln und ZsL Köln sind zwischen den Jahren geschlossen. Ab dem 2. Januar 2019 sind wir frisch erholt und voller Tatendrang wieder für Sie da!
Wir wünschen frohe und erholsame Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!