Inklusionspreis 2018 ausgelobt

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und ohne Bevormundung ihr Leben gestalten können. Um die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu verbessern, werden in Nordrhein-Westfalen viele gute Projekte und Initiativen umgesetzt, deren Trägerinnen und Träger die Landesregierung ermuntern möchte, sich für den nordrhein-westfälischen Inklusionspreis zu bewerben.
Minister Karl-Josef Laumann hat den Inklusionspreis 2018 ausgelobt. Den Text der Auslobung sowie den Online-Bewerbungsbogen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2018. Die Preisverleihung findet im Sommer 2018 statt. 
Es sind in sechs Kategorien Preise ausgelobt, der Hauptpreis in der Kategorie Arbeit und Qualifizierung ist mit drei Preisen dotiert, die weiteren Fachpreise sind mit jeweils einem Preis dotiert.

Arbeit und Qualifizierung (Hauptpreis, mit drei Preisen dotiert)
Freizeit, Kultur und Sport (Fachpreis)
Schulische, außerschulische und frühkindliche Bildung (Fachpreis)
Partizipation (Fachpreis)
Barrieren abbauen – Zugänge schaffen (Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Mobilität und Wohnen) (Fachpreis)
Heimat ohne Hindernisse (Sonderpreis der NRW-Stiftung

Link zum Bewerbungsbogen für den Inklusionspreis 2018

Aktionstag „Gegen Gewalt an Frauen“

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen fand am Freitag den 24.11.2017 ein Aktionstag im Kölner Domforum statt. Die Veranstaltung wurde vom Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ organisiert. Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, dass Gewalt an Frauen kein Tabuthema in unserer Gesellschaft sein darf. Er will ein gewaltfreies, selbstbestimmtes Leben von Frauen, Kindern und Jugendlichen unterstützen. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln ist aktives Mitglied  in diesem Arbeitskreis.
Der Aktionstag gegen Gewalt an Frauen soll darauf aufmerksam machen, dass Gewalt gegen Frauen ein weltweites Problem ist. Auch im Jahre 2017 ist Deutschland keineswegs davon ausgeschlossen. Laut einer Studie der Europäischen Kommission zu „Geschlechtsspezifischer Gewalt“ von 2016 wurde jede vierte Frau in Deutschland schon einmal Opfer von sexueller, physischer oder psychischer Gewalt.
Auf dem Aktionstag informierten Filme und Infostände die Interessierten über Hilfesysteme und Unterstützungsangebote und luden zum Austausch ein. Für das musikalische Rahmenprogramm sorgte die Weltmusik-Band „HalebColonia“. 
Link zum Arbeitskreis "Gegen Gewalt an Frauen"

Treffen der Behindertenbeauftragten des Regierungsbezirks Köln

Auf Einladung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln trafen sich am 27.11.2017 ehrenamtliche und hauptamtliche Behindertenbeauftragte aus Kreisen, Gemeinden und Städten des Regierungsbezirks zu einem Austauschtreffen in Köln-Deutz. 
Veranstalter und Teilnehmende waren sehr erfreut über die Anwesenheit von Claudia Middendorf, der neuen Landesbehindertenbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nahm sich viel Zeit, um das KSL und die anwesenden Behindertenbeauftragten kennenzulernen. Es kam zu einem sehr produktiven Austausch bei dem Wünsche und Anregungen an Frau Middendorf, das KSL und auch die LAG Selbsthilfe herangetragen wurden.
Besonders positiv wurde der Vorschlag von Frau Middendorf aufgenommen im kommenden Frühjahr ein Treffen aller Behindertenbeauftragten in NRW zu organisieren, an dem auch die KSL teilnehmen sollen. Auch die Idee regelmäßiger regionaler Sprechstunden in Kooperation mit den regionalen Behindertenbeauftragten sorgte für allgemeinen Zuspruch. Alle Behindertenbeauftragten waren sich einig, dass sie sich Vernetzung und gegenseitige Unterstützung wünschen.
Im Austausch wurde deutlich, dass eine Differenzierung zwischen haupt- und ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten sinnvoll wäre, da Wissensstand und Aufgaben sehr unterschiedlich ausfallen. Die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zeigten auf, dass ihnen oft Informationen fehlen und sie sich mühevoll in die Materie einarbeiten müssen. Somit wäre ein fachpolitischer Austausch auf örtlicher Ebene hilfreich, der auch durch die Angebote des KSL unterstützt werden kann.
Ein großes Anliegen wurde ebenfalls an Frau Middendorf herangetragen, die Verbesserung der Landesbauordnung (LBO). Konkret gefordert wurde, dass sie sich im Namen der Behindertenbeauftragten und für die behinderten Menschen für eine verbesserte LBO, besonders im Hinblick auf rollstuhlgerechten Wohnraum, einsetzen möge.

Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in der Landesbauordnung gekippt

Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die feste Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten, die in der aktuellen Landesbauordnung bereits vorgesehen ist, zurückzunehmen. Nach Auffassung des Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln verschließt sie sich damit dem demografischen Wandel, den Ansprüchen einer modernen Gesellschaft und dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dies ist eine klare Entscheidung zu Gunsten der Immobilien-Wirtschaft und gegen die behinderten Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW. 
Behindertenverbände und Selbsthilfe sehen die Hoffnungen auf eine mittelfristige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt schwinden. Denn bereits jetzt stehen nicht ausreichend rollstuhlgerechte Wohnungen zur Verfügung. Ferner wird der Bedarf angesichts des demografischen Wandels und dem zunehmenden Ausbau ambulanter Betreuungssettings in der Alten- und Behindertenhilfe weiter rasant ansteigen. 
Da jedoch die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen nur selten von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden, sollten diese über eine Quote in der Landesbauordnung gezwungen werden, ihre Planungen entsprechend anzupassen. Ohne eine entsprechende Quote wird die Bauwirtschaft keine Veranlassung sehen, sich freiwillig mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Die Quote bleibt also notwendig, um Menschen im Rollstuhl dringend benötigten, angemessenen Wohnraum anbieten zu können, eine UN-BRK-konforme Wahlfreiheit bei der gewünschten Wohnform sicherstellen zu können und Nordrhein-Westfalen als attraktiven und inklusiven Wohnort zukunftssicher zu gestalten.
Das KSL für den Regierungsbezirk Köln hält den Erhalt der aktuellen Regelungen in der Landesbauordnung zur Barrierefreiheit für alle Wohnungen und einer Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen für dringend geboten und hofft auf eine kritische Prüfung der Überlegungen der Landesregierungen zur Streichung dieser Regelungen.

Quatsch-Café für Frauen am 19.12.

Der nächste Termin des Quatsch-Cafes ist:

Dienstag, 19. Dezember 2017 um 16 Uhrim Comedia, Vondelstraße 4-8 in 50677 Köln.

Wir wollen von da aus zum Weihnachtsmarktan der Lutherkirche gehen!

Wir freuen uns auf Euch!

Barbara Combrink und Jeanette Severin

Menschen mit Behinderungen stärker in den Fokus deutscher Entwicklungszusammenarbeit rücken

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltbank gibt es weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, das sind 15 Prozent der Weltbevölkerung. Rund 80 Prozent von ihnen leben in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut betroffen und haben unter anderem einen erschwerten Zugang zu medizinischen Dienstleistungen; Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise seltener in die Schule als Kinder ohne Behinderungen.
Deutschland ist eines der wichtigsten Geberländer im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dadurch hat es die Möglichkeit, gemeinsam mit den Partnerländern deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Doch bislang gibt es nur wenige Projekte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich gezielt an Menschen mit Behinderungen richten. Bei der Planung der anderen Projekte werden sie häufig gar nicht erst einbezogen.
„Eine neue Bundesregierung sollte Menschen mit Behinderungen stärker als bislang in den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit rücken und zeitnah eine Inklusionsstrategie verabschieden“, empfiehlt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auch sollten verlässliche Zahlen erhoben werden, mit denen überprüft werden kann, ob die Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit Behinderungen tatsächlich erreicht und ihre Situation verbessert. „Damit Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich sein kann, müssen Menschen mit Behinderungen vor Ort beteiligt werden“, so Aichele weiter. Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen vor Ort sollten gestärkt und in die Planung, Umsetzung und Evaluierung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden.
Die Verpflichtung Deutschlands, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit umzusetzen, ergibt sich auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention, konkret aus Artikel 32.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.

Stellenausschreibung EUTB in Würzburg

Der Verein WüSL schreibt zum Aufbau einer hauptamtlichen Beratungsstelle im Rahmen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung bereits vorab drei Stellen aus. Ein Förderbescheid wird noch im November erwartet. Beantragt worden war ein Start zum 1. Januar 2018. Um möglichst früh im Jahr starten zu können, ermöglicht WüSL ab sofort Interessierten eine Bewerbung abzugeben.

Das neue hauptamtliche Team soll möglichst eine gute Mischung werden. Neben erfahrenen Kräften sind ausdrücklich junge Menschen oder Berufseinsteiger/innen aufgefordert sich zu bewerben. Berufliche Vorerfahrungen sind erwünscht, insbesondere die Qualifikation Peer Counseling (ISL). Ansonsten sind Qualifizierung, Einarbeitung in die Beratungstätigkeit und Einspielen des neuen Teams Teil des Aufbaus des neuen Beratungsangebots.

WüSL wird die Beratungsstelle weiterhin im Sinne der Selbstbestimmung, Stärkung von Betroffenen für ihre Lebensplanung und der UN Behindertenrechtskonvention führen.
Elektronische Bewerbungen bitte bis zum 15.12. 2017 an info@wuesl.de.
Die Stellenausschreibung alsPDF-Datei.

Schulung Arbeitsrecht im Arbeitgebermodell für persönliche Assistenz

Arbeitsrecht für Arbeitgeber mit Behinderung im Arbeitgebermodell (persönliche Assistenz)
Termin: 15.12.2017 von 10 bis 18 Uhr
Referentin: Frau RA Woocker (Arbeitsrechtlerin)Veranstalter: Sozialhummel e.V. Bonn
Inhalte:

Allgemeine Grundlagen
Geringfügige Beschäftigung, kurzzeitige Beschäftigung und Beschäftigung in der „Gleitzone“
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitsvertrag
Haupt-/Nebenpflichten
Abmahnung/sonstige Reaktionsmöglichkeiten
Krankheit der persönlichen Assistentin/des Assistenten
Urlaubsregelungen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Befristung
etc.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung orientieren sich an den Wünschen und Fragen der Teilnehmenden. Gerne nehmen wir noch Ihre Anregungen aus der Praxis auf, die in das Programm eingearbeitet werden können.
Kosten der Schulung:Für Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf oder Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 50 Euro. Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen nur eine Verpflegungspauschale in Höhe von 10 Euro.Interessierte Angehörige von Menschen mit Behinderung zahlen 89,- Euro und Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen 104,- Euro für den Schulungstag.
Bitte melden Sie sich an unter info@sozialhummel.de.Sie erhalten dann eine Buchungsbestätigung mit der Kontoverbindung des Vereins. Die Plätze für die Schulung sind begrenzt auf 12 Teilnehmer.
Der Schulungsort befindet sich in Bonn Holzlar, die Räume sind barrierefrei und verfügen über zwei behindertengerechte Toiletten. Für Kekse, Mittagessen und Getränke ist gesorgt.