Begrenzt? – Autonomie

Autonomie gilt in unserer Gesellschaft als Selbstverständlichkeit. Doch wie selbstbestimmt Leben wir tatsächlich?
Ein Beitrag des Philosophischen Radios bei WDR 5 zum Thema Selbstbestimmung. Food for thought.Studiogast: Beate Rössler, Philosophin; Moderation: Jürgen Wiebicke
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Wasserschaden: Beratungsangebot eingeschränkt!

Das Unwetter der vergangenen Woche ist auch am ZsL Köln nicht spurlos vorbei gegangen. Auf Grund eines Wasserschadens in unseren Räumlichkeiten ist das Beratungsangebot zur Zeit eingeschränkt. 
Wir bitten um Ihr/euer Verständnis. Sobald sich die Lage wieder entspannt hat, läuft der Betrieb wie gewohnt auf vollen Touren.

Die Barriere in unseren Köpfen

Menschen mit körperlicher Behinderung sind oft nicht in der Lage, ihre kognitiven Fähigkeiten einzubringen. Denn die Gesellschaft lässt sie nicht. Ein deutsches Problem.Von Silke Hoock
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ISL-Ausschreibung: Referent*in für eine menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat aktuell die Ausschreibungsunterlagen für eine ganz besondere Referent*innen-Schulung veröffentlicht: „Das Interessante an diesem Qualifizierungsangebot der ISL ist es, dass es sich an schwerbehinderte und gleichgestellte Personen richtet, die bisher ehrenamtlich engagiert oder bereits als Fachkräfte tätig sind und eine Qualifizierung zu Referent*innen in Sachen menschenrechtsbasierter Behindertenpolitik anstreben“, so Projektleiterin Barbara Vieweg. Die Mitarbeiter*innen öffentlicher Einrichtungen, die mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen befasst sind, bildeten sich zwar regelmäßig fort, so Vieweg, doch eine Beteiligung behinderter Expert*innen als Referent*innen könne leider selten realisiert werden, da diese nur in einer geringen Anzahl zur Verfügung stehen. „Dem wollen wir abhelfen und haben unser Projekt deshalb „CASCO – Vom Case zum Coach“ genannt.“

Die Weiterbildung der ISL startet Anfang November in Erkner (bei Berlin) mit dem ersten von zwei Präsenzseminaren. Gelehrt werden dort theoretische und praktische Grundlagen wie etwa barrierefreie Kompetenzen der Wissensvermittlung. Ergänzend kommt ein Selbststudienanteil hinzu. In diesem e-Learning-Anteil des Qualifizierungsangebotes werden die UN-Behindertenrechtskonvention, eine Einführung in die Menschenrechtstheorie, ein Überblick über das deutsche Sozialrecht, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das SGB IX und das Bundesteilhabegesetz vermittelt. Zudem werden die Konzepte von Empowerment, Ableismus, Persönlicher Assistenz und Peer Counseling bis hin zu Anforderungen an den inklusiven Arbeitsmarkt und das Persönliche Budget behandelt.

Erforderlich für die Teilnahme sind eine schriftlichen Bewerbung mit Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und die Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung. Dazu gehört natürlich die Bereitschaft, sich die fachlichen Inhalte gründlich anzueignen und diese gut vermitteln zu wollen.

Detaillierte Informationen zur Ausschreibung und  zum Projekt „CASCO – Vom Case zum Coach“, das aus Mitteln des Ausgleichsfonds finanziell gefördert wird, gibt es unter
http://casco.isl-ev.de/ausschreibung-casco-seminar

Anmeldeschluss ist der 15. Oktober 2017.

Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken

In Deutschland leben etwa 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung mit einer Behinderung. Sie haben – wie alle Frauen – das Recht, selbst über eine Elternschaft zu entscheiden. Rund drei Viertel von ihnen wünschen sich eigene Kinder. Gleichzeitig herrschen gesellschaftliche Vorbehalte gegen ihre Elternschaft, und für Frauen in stationären Wohneinrichtungen ist es schwer, Partnerschaften und ein selbstbestimmtes Sexualleben zu führen.

Partnerschaft und Familienleben ist nur ein Bereich, in dem die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders gefährdet sind. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 (PDF, 337 KB) vor Kurzem deutlich gemacht, welchen Formen von Diskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind, welche Lebensbereiche dies besonders betrifft und welche Verpflichtungen die Staaten zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.

Um die Aussagen des UN-Ausschusses in Deutschland bekannter zu machen, hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses zusammengefasst und aufbereitet. Ziel der heute veröffentlichten Publikation ist es, die Diskussion über die Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Themenfeld zu bereichern und den Nutzen der Allgemeinen Bemerkung als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland aufzuzeigen.

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Information Nr. 10)

Schulung „Neues in der Pflegeversicherung“

Schulung am 01.09.2017, 10 Uhr bis 18 Uhr
Neues in der PflegeversicherungLeistungsansprüche zur selbstbestimmten Lebensführung

Referentin: Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch GladbachVeranstalter: Sozialhummel e.V., Bonn
Ein Thema für Betroffene, ihre Angehörigen und Helfer.
INHALT:

Überblick über die Pflegestärkungsgesetze PSG I – III
Wesentlicher Inhalt der Reform
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Neues Verfahren

Besonderheiten
Überleitung von Pflegestufe zum Pflegegrad

Bestandschutz
Anpassung der Leistungshöhen
Gesetzlich und privat Pflegeversicherte

Einzelne Leistungsansprüche

Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegehilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – EntlastungsbetragPflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen – Übergangspflege für Menschen ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad

Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegeberatung
Pflegestützpunkt
Familienpflegezeit
Entlastende Pflegeangebote (Kurzzeit-, Ersatz- oder Verhinderungspflege)
Pflegekurse
Verhinderungspflege

Widerspruch und Klage

Die Schulung findet barrierefrei in den Räumlichkeiten von Sozialhummel e.V. in Bonn-Holzlar, Alte Bonner Str. 26, 53229 Bonn statt. Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt.

Kosten: Aufgrund einer großzügigen Spende von der Volksbank Bonn Rhein-Sieg können wir die Schulung günstiger anbieten. Für Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 29 Euro.  Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen nur eine Verpflegungspauschale in Höhe von 10 Euro. Interessierte Angehörige von Menschen mit Behinderung zahlen 79,- Euro und Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen 94,- Euro für den Schulungstag.

Um eine verbindliche Anmeldung unter info@sozialhummel.de wird gebeten. Sie erhalten dann eine Buchungsbestätigung und die Angabe der Vereinskontonummer.

KSL Köln auf dem Jahreskongress der DIGAB

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk  Köln war auf dem Jahreskongress der DIGAB (Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung) mit einem Fachvortrag zum Bundesteilhabegesetz vertreten. Carl-Wilhelm Rößler stellte die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes sowie dessen Auswirkungen insbesondere auf die Situation von Menschen mit Behinderung, die beatmet werden, vor. Im Anschluss bestand Gelegenheit zur fachlichen Diskussion und Erörterung.

Kongress „Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!“

Vom 8. bis zum 10. September 2017 lädt mittendrin e.V. zu folgendem Kongress ein:
"Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!" an der Universität zu Köln.

Der kostenpflichtige Fachkongress ist am Freitag und Samstag.Das Programm am Sonntag mit vielen weiteren Veranstaltungen ist als öffentlicher Tag  kostenfrei.

Die Kongresse von mittendrin e.V. sind stets Treffpunkt für Lehrer*innen, Eltern, Verwaltungsfachleute und Betroffene zum Thema Inklusion. Auch dieses Mal wird es im Themenschwerpunkt "Schule" um konkrete Beispiele und Methoden guten gemeinsamen Lernens gehen. Leitspruch: Man kann nicht sagen, dass etwas nicht geht, wenn Andere es tun und man sieht, dass es geht.
Neu dabei ist der Themenschwerpunkt "Übergang Schule – Beruf": Da Inklusion nicht mit der Schule enden darf, werden Beispiele und Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgezeigt.
Der dritte Themenschwerpunkt "Freizeit" stellt die Frage, ob Inklusion für Jugendliche mit Behinderungen im Sinne selbstverständlicher Teilhabe auch in der Freizeit möglich ist oder ob sie sich weiter mit speziellen Inklusions-Projekten zufrieden geben müssen.
Im Bereich "Governance" wird sich mit Fragen und Beispielen beschäftigt, mithilfe welcher politischen und administrativen Maßnahmen und Methoden aus Gesetzen tatsächlich inklusive Realität werden kann. 
Link zur Homepage der Veranstaltung

Darfst du wählen?

Noch immer werden viele Menschen mit Behinderung von den offiziellen Wahlen ausgeschlossen. Dies gilt auch für die anstehende Bundestagswahl 2017. Viele von ihnen sind zwar wahlfähig, doch durch Betreuung oder Vormundschaft weiterhin nicht wahlberechtigt. Wie sehen die rechtlichen Grundlagen dazu wirklich aus? Wie stellt sich die Situation im Rest Europas dar? Wie sollte ein inklusives Wahlrecht ausgestaltet sein?
Mit diesen Fragestellungen hat sich die Gruppe der 14. Peer-Counseling-Weiterbildung von bifos e.V. auseinander gesetzt und eine Informations-Homepage zum Thema erstellt:
www.wahlrecht-für-alle.de

Hörbuch zur Bundestagswahl 2017 in einfacher Sprache

Auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) informieren Hörbücher in „einfacher Sprache“ zu verschiedenen Themen aus Politik und Gesellschaft – unter andrem über die Bundestagswahl 2017.
Link zu einfach Politk: Hörbücher in einfacher Sprache