Am 13. September wird in NRW gewählt

Jede Stimme zählt! Alle Menschen sollen ihr Recht, wählen zu gehen, ausüben.Aber wie funktioniert so eine Wahl? Wichtige Informationen und alles zum Thema Wahl stehen in diesem Heft:
Heft zur Wahl in NRW am 13. September 2020 in Leichter Sprache

Informations- und Werbekampagne zur Kölner Behindertenpolitik

Mandatsträger für politische Ausschüsse und Arbeitsgremien gesucht
In Köln gibt es viele Möglichkeiten, sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Drei ganz besondere und wichtige sind die Arbeit in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die Vertretung der Menschen mit Behinderung in den Fachausschüssen des Rates und die Mitarbeit im Arbeitskreis Barrierefreies Köln.
Nach den Kommunalwahlen am 13. September werden die kommunalen Gremien neu besetzt. Auch die, in denen sich Menschen mit Behinderung für ihre Belange einsetzen.
Die Stadt Köln informiert daher mit einer zweiwöchigen Kampagne über diese Gremien. Sie möchte Menschen ermuntern, Verantwortung zu übernehmen und sich in den Gremien für ihre Interessen einzusetzen.
„Gerade aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sind immer wieder wichtige Impulse gekommen, die für die Weiterentwicklung der Kölner Behindertenpolitik unverzichtbar sind“, sagt Hans Oster, Leiter des Amtes für Integration und Vielfalt.
„Mit der Kampagne wollen wir neue Mitmacherinnen und Mitmacher für die Kölner Behindertenpolitik gewinnen“, erläutert Dr. Günter Bell, Behindertenbeauftragter der Stadt Köln, das Ziel der Kampagne. „Ich wünsche mir, dass Planer und Architekten sich für das Thema Barrierefreiheit mehr öffnen, sich weiterbilden und dass dieses Thema auch während der Ausbildung einen höheren Stellenwert bekommt“, begründet Marie-Theres Meuter, Mitglied im Arbeitskreis Barrierefreies Köln, ihre Unterstützung für die Kampagne.
Die Kampagne startet am Montag, 10. August. Sie ist als Online-Kampagne gestaltet, nutzt also vorrangig das Internet und die sozialen Medien.
Weitere Informationen unter: https://www.impulse-fuer-inklusion.koeln/
Fragen zur Kampagne beantwortet der Behindertenbeauftragte telefonisch unter 0221/221-29098 oder per E-Mail an behindertenbeauftragter@stadt-koeln.de

„Glanz statt Hetze“ – Stadt Köln ruft zum Reinigen der Stolpersteine in Köln auf

Über das Kölner Stadtgebiet verteilt, sind kleine Gedenktafeln, sogenannte Stolpersteine, in den Boden eingelassen. Diese kleinen Erinnerungsmale werden genau an den Orten verlegt, an denen Menschen vor ihrer Flucht oder Verhaftung durch die Nationalsozialisten gelebt haben. Sie erinnern uns an deportierte und ermordete Kölner Jüdinnen und Juden, an Sinti und Roma, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Zwangsarbeiter/innen, Zeugen Jehovas und Opfer der „Euthanasie". Inzwischen liegen über 75.000 Stolpersteine in 1.265 Kommunen Deutschlands und in einundzwanzig Ländern Europas. Seit 1990 entwickelt Gunter Demnig das Projekt und inzwischen sind rund 2.400 Stolpersteine in der Domstadt verlegt worden.
Auf Initiative der Oberbürgermeisterin findet in diesem Sommer vom 11. bis zum 17. August 2020 die Aktion „Glanz statt Hetze“ statt, bei der alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen werden, die Stolpersteine in Köln zu reinigen. Liegen Stolpersteine vor Ihrem Haus oder in Ihrer Straße? Sind Sie auf dem Weg zur Arbeit oder zur Bahn auf Stolpersteine aufmerksam geworden? Dann beteiligen Sie sich bitte an der gemeinsamen Putzaktion. Wir möchten diese wertvollen und wichtigen Erinnerungsmale wieder zum Glänzen bringen.
Die Aktion „Glanz statt Hetze“ findet statt in Zusammenarbeit mit dem NS-Dokumentationszentrum und den Vereinen EL-DE- Haus e.V; Kölner Lesben- und Schwulentag e.V.; Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V.; Liberal-jüdische Gemeinde Gescher LaMassoret e.V., Maro Drom e.V.; Rom e.V. sowie der Synagogen-Gemeinde Köln.
Eine entsprechende Karte, wo welche Steine verlegt sind sowie eine Putzanleitung finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.s

Gemeinsam auf dem Weg zum Inklusionsbeirat für Brühl

Der Rat der Stadt Brühl hat am 25.05.2020 die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung und die dazugehörige Wahlordnung(https://www.bruehl.de/5.15-inklusionsbeiratssatzung.pdfx?forced=true) für den Inklusionsbeirat beschlossen. Geplant ist die Wahl des Inklusionsbeirats für den 29. November 2020 in der Zeit von 15:30 bis 18:30 Uhr. Im Vorgriff darauf werden für interessierte Bürgerinnen und Bürger Informationsveranstaltungen angeboten.
In der ersten Informationsveranstaltung am 29. August 2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums, Rodderweg 66, wird darüber aufgeklärt, wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird und wie Bürgerinnen und Bürger im Inklusionsbeirat aktiv mitzuwirken können.
Die Arbeit des Inklusionsbeirates orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist. Diese Konvention fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu beseitigen. „Mit der Einrichtung eines Inklusionsbeirats in der Stadt Brühl wird ein wichtiger Schritt getan, um der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen“, sind sich Bürgermeister Freytag sowie die zuständige Beigeordnete, Stephanie Burkhardt, einig.
Coronabedingt wird um verbindliche Zusage bis spätestens 07.08.2020 bei der Behindertenbeauftragten, Ute Palmersheim, upalmersheim@bruehl.de, Telefon 02232 79-4340 gebeten. Bitte teilen Sie hier auch Unterstützungsbedarfe für die erfolgreiche Teilnahme an der Informationsveranstaltung mit.

Claudia Middendorf bittet um Akzeptanz für Ausnahmen der Maskenpflicht

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, hat die Handelsverbände sowie Lebensmittelhändler zur Akzeptanz für Ausnahmen von der Maskenpflicht aufgerufen. In einem Brief wirbt sie für die Sensibilisierung der Mitarbeiterschaft sowie der Kundinnen und Kunden im Umgang mit Menschen mit Einschränkungen, denen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht möglich ist.
Dazu erklärt die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte, Claudia Middendorf: „Grundsätzlich begrüße ich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-NaseSchutzes und halte diese Maßnahme für sinnvoll, um eine Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin einzudämmen. Seit Einführung dieser Verpflichtung haben sich allerdings zahlreiche Menschen bei mir gemeldet, die mir von Problemen in der praktischen Umsetzung berichtet haben. Menschen mit Behinderungen sowie chronisch oder psychisch erkrankte Menschen haben häufig keine Möglichkeit, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Die Landesbeauftragte weiter: „Leider kam es in der Folge dazu, dass diese Menschen ausgegrenzt wurden und sich Vorwürfen ausgesetzt sahen, weil sie aufgrund einer Einschränkung keinen Mund-Nase-Schutz tragen können. In vielen Fällen wurde ihnen sogar der Zugang zu Geschäften verwehrt, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu erklären. Ich kann nachvollziehen, dass die Betreiber der Geschäfte und ihre Sicherheitskräfte in dieser Situation mit besonderer Sorgfalt agieren, die Nahversorgung muss aber allen Menschen ermöglicht werden.“
Claudia Middendorf: „Aus meiner Sicht hat unsere Gesellschaft die Pflicht, Rücksicht auf die Menschen zu nehmen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen können und Ihnen mit Verständnis, statt mit Ablehnung entgegenzutreten. Weiterhin muss an gehörlose Menschen gedacht werden. Die Mimik stellt für sie eine wichtige Grundlage für ihre Kommunikation dar: Der direkte Blick in das Gesicht des Kommunikationspartners ist daher essenziell.
Daher habe ich die Handelsverbände und Lebensmittelhändler dazu aufgerufen, Ihre Belegschaft über die bestehenden Ausnahmen zu informieren. Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung und darf nicht aufgrund einer Einschränkung diskriminiert werden.“

Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) jetzt online

Die Internetseite der unabhängigen Prüfstelle für die digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Bundes ist am 24. Juni 2020 online gegangen. Die Prüfstelle, kurz BFIT, soll die Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102 erleichtern. Die Richtlinie regelt den gleichberechtigten barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Menschen mit Behinderungen nutzen sehr häufig Hilfsmittel, die den Zugang zur digitalen Welt erst möglich machen. Diese Hilfsmittel wie Screenreader, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware, spezielle Eingabegeräte oder -software benötigen spezielle digitale Voraussetzungen, damit die Daten für ihre Nutzer wahrnehmbar, verständlich und bedienbar sind. Digitale Barrieren können zum Beispiel nicht ausreichend kontrastierte Layouts, kein valides HTML oder auch fehlende Untertitelungen und Audiodeskriptionen bei Videos sein. Beispielhaft sind auf der Website die Aufgaben der BFIT, die uns begleitende EU Richtlinie 2016/2102 und die gesellschaftlichen Vorteile einer barrierefreien, digitalen Zukunft in drei kurzen, selbstverständlich barrierefreien Videos dargestellt, erklärt Michael Wahl, der Leiter der Bundesfachstelle. Das Angebot auf der Webseite wird sukzessive ausgebaut.
Bis zum 23. September 2020 müssen öffentliche Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Internetseiten veröffentlichen. Auf der Webseite der Überwachungsstelle ist eine Mustererklärung hierfür abrufbar, die durch die Punkte führt, die verpflichtend angegeben werden müssen. Auch der Feedback-Mechanismus für digitale Angebote (Webpräsenzen, Webseiten, Apps, Intranets sowie Extranets) wird im Downloadbereich der Website www.bfit-bund.de zur Verfügung gestellt.

Wörterbuch in Leichter Sprache zur Bedarfsermittlung in NRW

Das 40-seitige Wörterbuch des LVR „Welche Unterstützung brauchen Sie?“ zum BEI_NRW erklärt die Fachwörter und Begrifflichkeiten rund um die Bedarfsermittlung in Leichter Sprache: Von A wie Allgemeiner Arbeitsmarkt oder Änderungsantrag über Personen-Zentrierung bis Z wie Zuverdienst.
zum Wörterbuch

Informationsgespräche der Stadt Köln zum Thema Corona

Aus aktuellem Anlass bietet das Gesundheitsamt der Stadt Köln folgende Kölner Gesundheitsgespräche zum Thema „Corona-Virus“ an:
Montag, 03. August 2020 „Alltag mit Corona – Was muss ich beachten?“ Die Corona-Pandemie hat den Alltag für die meisten Menschen verändert. Informieren Sie sich über das alltägliche Leben mit dem Corona-Virus und holen Sie sich Tipps zum gesundheitlichen Umgang mit den Herausforderungen im Rahmen der Corona-Krise.Stellen Sie Ihre gesundheitlichen Fragen zu einem sicheren Alltag mit Corona.Ort: Rautenstrauch-Joest-Museum, Cäcilienstraße 29-33, 50667 KölnRaum: FORUM Volkshochschule im MuseumZeit: 18:00 – 19:30 UhrReferent: Herr Prof. Dr. med. Gerhard A. Wiesmüller, Gesundheitsamt Köln
Montag, 10. August 2020„Corona-Pandemie – Wie geht es weiter?“Ein Ausblick:• Hygienemaßnahmen• Corona-Warn-App• Corona-Test• Antikörper-Test• Therapien und Impfstoffe• Zweite Welle? Hotspots?… und vieles mehrOrt: Rautenstrauch-Joest-Museum, Cäcilienstraße 29-33, 50667 KölnRaum: FORUM Volkshochschule im MuseumZeit: 18:00 – 19:30 UhrReferent: Herr Prof. Dr. med. Gerhard A. Wiesmüller, Gesundheitsamt Köln
Die Veranstaltungen sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.Wegen der begrenzten Platzzahl und der Einhaltung der Coronaschutzverordnung ist eine Anmeldung erforderlich unter:E-Mail: gesundheitskoordination@stadt-koeln.de oder telefonisch: 0221/221-24018.Die Stadt Köln benötigt von Ihnen folgende Angaben:Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse.Ohne eine bestätigte Anmeldung ist der Zutritt zu den Veranstaltungen leider nicht möglich!

Service der Kölner Tafel

Die Kölner Tafel wird zeitnah einen Lieferservice für bedürftige Menschen mit Mobilitätseinschränkungen anbieten.
Link zum Angebot

Inklusionsscheck NRW gestartet – jetzt mit Projekten bewerben!

Damit Inklusion gelingen kann, braucht es oft Know-how und Geld, denn es geht darum, Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen: Ob Gebärdensprachdolmetscher*innen in der Kirchengemeinde für ältere Menschen mit Behinderungen, leicht verständliche Informationen für Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten – sei es in gedruckter Form oder als barrierefreie Internetseite: Finanzielle Unterstützung gibt es nun als Inklusionsscheck vom Land NRW. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Förderprogramm entwickelt, um lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen. Die Landesregierung stellt hierfür 300 Mal jeweils 2.000 Euro zur Verfügung. Vereine, Organisationen und Initiativen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen durch lokale und regionale Aktivitäten stärken, können sich bewerben. So zum Beispiel:

Veranstaltungen (derzeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie)
Publikationen
Ausstellungen (derzeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie)
Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung
Öffentlichkeitsarbeit
Fortbildungen (derzeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie)
Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit – darunter fallen etwa die Anschaffung von technischen Hilfen sowie personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation

Mehr Informationen unter: www.inklusionsscheck.nrw.de