Zu Zeiten von Corona haben wir unsere Beratung entsprechend organisiert, um auch weiter effektiv Ratsuchende unterstützen zu können.
Hier zwei weitere Videobotschaften von:
Jennifer Wetsbomke (EUTB SL Köln)
Carl-Wilhelm Rößler (KSL Köln)
Neuigkeiten
Missbrauchsbeauftragter startet Soforthilfe in der Corona-Krise – „Kein Kind alleine lassen“
Wir möchten Sie auf die Aktion „Kein Kind alleine lassen“ vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung aufmerksam machen.
Es wird vermutet, dass die Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen in der aktuellen Krise zunimmt. Das Risiko ist besonders durch den Wegfall der Bereiche, in denen sonst die Möglichkeit besteht, dass innerfamiliäre Gewalt bemerkt wird (in Schulen und Kitas, bei Tagesmüttern, in Sportvereinen), sehr hoch.
Die Aktion hat das Ziel Kinder und Jugendliche in der aktuellen Situation nicht aus den Augen zu verlieren, über Hilfsangebote aufzuklären und die Gesellschaft zu aktivieren sich um Kinder und Jugendliche aus dem eignen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen.
Weitere Informationen gibt es auf der Website www.kein-kind-alleine-lassen.de .
Finanzielle staatliche Hilfen in der Corona-Krise
Die weltweite Corona-Krise und die dadurch notwendigen Einschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung haben neben den positiven auch zu einigen negativen Auswirkungen geführt. Viele Menschen mussten nach den Einschränkungen in Kurzarbeit gehen. Die Menschen stehen vor großen Herausforderungen und werden nicht selten von Existenzängsten geplagt. Wie sollen sie fixe sowie laufende Kosten decken? Daher haben wir hier eine Zusammenstellung von möglichen staatlichen Hilfen, die kurzfristig wegen der Corona-Krise beantragt werden können und Ihnen möglicherweise über die Krise hinweghelfen können, angefertigt.
zum Dokument
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten. "Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle <abbr title="Vereinte Nationen (VN); United Nations">UN</abbr>-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.
Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den seh- und hörbeeinträchtigten Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen.
"Auch in Zeiten einer Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten", so Rudolf weiter. So müsse beispielsweise der Zugang zu (Corona-)Ambulanzen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Infektion barrierefrei und bei Bedarf durch angemessene Vorkehrungen auch in Form von zusätzlicher persönlicher Assistenz sichergestellt werden. Staatliche Maßnahmen, Informationen der Gesundheitsbehörden sowie Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsleistungen müssten der Öffentlichkeit in Gebärdensprache und allen Arten und Formaten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich zugänglicher digitaler Technologie, Untertiteln, Weiterleitungsdiensten, Textnachrichten, leicht lesbarer und einfacher Sprache.
"Das Recht auf Leben garantiert Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen. Empfehlungen und Kriterien zur Verteilung von Ressourcen für den Notfall können sinnvoll sein, müssen jedoch in Einklang mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Leben, der Menschenwürde und dem Grundsatz der Gleichheit stehen", so Rudolf weiter.
Das Institut problematisiert in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Abstufungen beim Zugang zur Intensivmedizin zulasten von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Die Empfehlung des Ethikrats, dass die medizinischen Fachgesellschaften Regeln zur Abwägung vorgeben sollen, sei höchst kritisch zu sehen. "Ethisch hoch brisante Fragen dürfen nicht allein von den medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden", betonte Rudolf. Vielmehr sei eine breite Diskussion der menschenrechtlichen Dimension erforderlich. Mit Blick auf die Vorgaben der <abbr title="Vereinte Nationen (VN); United Nations">UN</abbr>-Behindertenrechtskonvention sei es geboten und förderlich, darüber mit Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisation in Austausch zutreten. "Hier stehen Bundesregierung und Bundestag in der Verantwortung", so Rudolf.
"Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist für Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen", heißt es in der Stellungnahme.
zur Stellungnahme
Video-Infos zur Online-Kundgebung „Gewalt und Gewaltschutz“ zum 5. Mai
Beteiligt Euch mit Euren Videobeiträgen an unserer Online-Kundgebung zum 5. Mai! Was Ihr dafür tun müsst, erklärt Euch Ellen Marquardt vom KSL Köln.
Link zum Video
mehr zur Aktion
Aufruf in DGS
Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ eingerichtet
Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e. V. (ZsL Mainz) hat eine Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ eingerichtet. Diese soll Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor allem in Zeiten von Corona niederschwellig unterstützen.
„Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße durch das Corona-Virus und die damit einhergehenden Präventionsmaßnahmen betroffen: Zum einen gehören sie in weiten Teilen zum besonders gefährdeten Personenkreis. Eine Ansteckung kann hier also erhebliche gesundheitsgefährdende Auswirkungen haben. Zum anderen sind viele von ihnen auf u.a. Pflege, Assistenz, Physio- und Ergotherapie oder auch pädagogische Begleitung angewiesen – also Bereiche, die persönliche Nähe erfordern. Dieses Zusammenspiel macht die aktuelle Situation für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen schwer“, erklärt Stephan Heym, Geschäftsführer vom ZsL in Mainz. „Je länger diese Situation anhält, umso mehr kommt es für unsere Zielgruppe zu Versorgungslücken bis hin zu existenzgefährdenden Lebenslagen. Wir wollen mit der Beratungs-Hotline informieren, an Unterstützungsangebote weiterleiten oder Ihnen einfach nur zuhören.“
„Aus unserer täglichen Peer-Beratung wissen wir, dass zum Beispiel die durchgehende Unterstützung durch Assistenz besonders jetzt problematisch ist. Auch eine fehlende Tagesstruktur und das Besuchsverbot für Menschen in Einrichtungen führen bei einigen Ratsuchenden zu verstärkter sozialer Isolation. Hier wollen wir für Gespräche da sein und mögliche Lösungswege gemeinsam mit den Anruferinnen und Anrufern erarbeiten“, berichtet die Projektleitung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, Gerlinde Busch.
Neben der Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ sind auch Online-Gruppenangebote geplant, um Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen, und die Situation so gemeinsam besser meistern zu können.
Zu den Themen häusliche Gewalt, Familie und Partnerschaft bietet das Projekt „Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz“ Beratung an. „Frauen sind oft mehrfach betroffen von der Krise. Durch räumliche Enge können gewaltvolle Beziehungen aufkommen oder alte Probleme wiederkehren. Angehörige, Frauen und Mädchen finden hier Unterstützung beim ZsL Mainz“, ergänzt Julia Braun, Leiterin des Projekts.
„Mit unseren Angeboten möchten wir dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen mit ihren Anliegen wahrgenommen und verstanden werden und sie Unterstützung erhalten, da, wo sie gebraucht wird“, erklärt Heym abschließend.
Beratungs-Hotline ☏ 0157 / 34441934
Die Beratungs-Hotline „selbstbestimmt Leben“ ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten sprechen Sie bitte auf die Mailbox und hinterlassen Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Informationssammlung für behinderte Menschen zu Corona
Auf der Homepage der Stadt Köln ist im Bereich ‚Menschen mit Behinderung‘ unter den weiteren Themen die Informationssammlung Corona-Virus – Informationen für Menschen mit Behinderung aufrufbar.
Dr. Sigrid Arnade spricht zum Thema „Lebensgefährlich? Behindert in Zeiten von Corona“
Morgen, am Samstag, 18. April, ist Dr. Sigrid Arnade ab 17:30 Uhr zu Gast in der Sendung Tacheles im Deutschlandfunk Kultur. Thema: "Lebensgefährlich? Behindert in Zeiten von Corona".
Mehr dazu lesen könnt Ihr in den Kobinet-Nachrichten.
Dr. Sigrid Arnade zu hören im WDR
Gestern schon war Dr. Sigrid Arnade zu hören im WDR.Reinhören lohnt sich!
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/214/2147705/wdr5politikumgespraech_2020-04-16_behindertevernachlaessigt_wdr5.mp3
Zum Tod von Corina Zolle
Die Serie schmerzhafter Verluste von lieb gewonnenen Aktivistinnen und Aktivisten der Selbstbestimmt Leben-Bewegung reißt nicht ab. Nachdem wir uns in den letzten Wochen von Matthias Vernaldi, Christian Papadopoulos und Bianca Becker verabschieden mussten, erreichte uns heute die traurige Nachricht, dass Corina Zolle von uns gegangen ist.
Viele von uns hatten das Glück, Corina Zolle persönlich zu begegnen und zu erleben. Sie gehört zweifellos zu den großen Eckpfeilern der Selbstbestimmt Leben-Bewegung. In vielen Bereichen, insbesondere in der Persönlichen Assistenz, hat sie wichtige Pionierarbeit für ein selbstbestimmtes Leben geleistet und anderen Menschen mit Behinderungen den Weg in diese Richtung geebnet.
Oft zog es sie zur Erholung in südliche Gefilde, wo sie Kraft und Wärme für die Beratung von Menschen mit Behinderung und den Kampf für ein wirkliches Teilhaberecht tanken konnte. Gerade in der Beratungsarbeit schien sich diese Kraft und Wärme auf die Ratsuchenden zu übertragen und sie zu empowern, für ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu kämpfen.
In der politischen Arbeit war Corina Zolle auf allen Ebenen aktiv und präsent, um den Kampf um das Bundesteilhabegesetz wirksam zu unterstützen.
Mit Corina Zolle verliert die Selbstbestimmt Leben-Bewegung eine wichtige Kämpferin.