Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz anderweitiger Beschäftigung
Dem Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz steht nicht entgegen, dass dieser bereits eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 23. Januar 2018 entschieden.

Der Kläger ist blind und zu 100 % als Schwerbehinderter anerkannt. Er steht seit 2000 als Beamter im Dienst des luxemburgischen Staates. Bis 2013 reduzierte er schrittweise diese Tätigkeit auf 50 %, um daneben eine von ihm 2008 gegründete Firma zu betreiben, die Künstler vermittelt und managt. Hierfür begehrte er die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Der Beklagte lehnte diesen Antrag im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit ab. Die Kostenübernahme diene dem Abbau der Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen. Der Kläger sei indessen nicht arbeitslos, sondern durch seine Berufstätigkeit als Beamter bereits in das Arbeitsleben integriert. Die nach Zurückweisung des Widerspruchs erhobene Klage war in beiden Vorinstanzen erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben. Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz als begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Notwendigkeit der Arbeitsassistenz ist nicht deshalb zu verneinen, weil der schwerbehinderte Mensch bereits einer anderen Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Zwar kommt dem Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Rahmen der auf die Erwerbstätigkeit bezogenen Regelungen des Schwerbehindertenrechts eine wesentliche Bedeutung zu. Drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit des schwerbehinderten Menschen stellen aber keine notwendigen Bedingungen für die begehrte Kostenübernahme dar. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz dient auch der Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Deshalb ist es (wie bei nichtbehinderten Menschen) grundsätzlich ihre Sache zu entscheiden, welchem Beruf sie nachgehen, ob sie diesem ihre Arbeitskraft vollumfänglich widmen oder ob sie diese anteilig für mehrere Erwerbstätigkeiten einsetzen. Ebenso wenig darf es sich zum Nachteil schwerbehinderter Menschen auswirken, wenn sie sich entscheiden, den Umfang einer ausgeübten Beschäftigung zu reduzieren oder den Arbeitsplatz bzw. Beruf zu wechseln und für die neue Tätigkeit eine Arbeitsassistenz zu beanspruchen. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts ermöglichen nicht die Entscheidung, ob, in welcher Art und in welchem Umfang der Kläger bei seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der Unterstützung bedarf. Deshalb ist die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen.

Nun ist es amtlich: EUTB in unserem Trägerverein

Wir freuen uns, dass unser Trägerverein "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln e.V.  zu den Ersten in NRW gehört, der eine Bewilligung für das Projekt „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) erhalten hat. Grundlage ist der § 32 SGB IX und gefördert wird dies durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kurze informationen finden Sie in diesem Flyer.
Ausführliche Informationen gibt es auf folgender Homepage:www.teilhabeberatung.de

Sie erreichen die Mitarbeiter*innen der EUTB unter der bekannten Rufnummer 0221-322290

Mobilitätstraining im Rahmen einer Studie

Im Rahmen der Studie „Mobilität 2020 – mehr Training – mehr Mobilität – mehr Teilhabe für Rollstuhlnutzer“ des Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) an der Deutschen Sporthochschule Köln werden im Februar und März 2018 in Köln Mobilitätstrainings für Menschen angeboten, die im Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Ziel des Projekts ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an Mobilitätstrainings für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen. Allenbetroffenen Personen soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, den souveränen Umgang mit dem eigenen Hilfsmittel zu erlernen und zu verbessern.Nachhaltig soll damit die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Zudem soll die Wirksamkeit der Mobilitätstrainingswissenschaftlich nachgewiesen werden.
Flyer zum Projekt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Irina London (Tel. 02234-2052-372, london@fi-bis.de)

www.KSL-Koeln.de in neuem Design

Im Januar 2018 wird unsere Homepage ein neues Design erhalten. Also bitte nicht wundern!
Wir hoffen, dass die neue Homepage allen Nutzerinnen und Nutzern gefallen wird.

Barrierefreis Konzert Inclusion Infusion #5 (18.1.)

Am 18. Januar 2018 um 20 Uhr veranstaltet der Kölner Verein mittendrin e.V. in Kooperation mit der Cologne Music Week das barrierefreie Konzert Inclusion Infusion #5 mit den Bands Neufundland, MOND und Lord Folter im Club Bahnhof Ehrenfeld. Die Gebärdensprach-Dolmetscherin Laura M. Schwengber aus Berlin wird das Bühnengeschehen für gehörlose Menschen übersetzen, der Club ist gut zugänglich für Rollstuhlfahrer*innen und ein Team von Helfer*innen steht für alle bereit, die Unterstützung benötigen.

„Wir haben bei unseren ersten Pilot-Veranstaltungen die Erfahrung gemacht, wie begeistert alle Gäste waren – insbesondere die Übersetzung von Texten und Stimmung der Songs in Gebärdensprache war bei allen bisherigen Konzerten das Thema im Publikum“, so Tina Sander, Projektleiterin für Inclusion Infusion beim mittendrin e.V. „Wir freuen uns daher sehr, dass wir dank einer Förderung der Aktion Mensch über drei Jahre und der Unterstützung der Kämpgen-Stiftung Inclusion Infusion zu einer ganzen Veranstaltungsreihe ausbauen können. Dazu wollen wir mit unterschiedlichen Veranstaltern, Locations und Künstler*innen in Köln kooperieren und künftig auch Veranstaltungen in den Bereichen Literatur, Theater oder Tanz anbieten.“
Homepage Cologne Music Week
Alle Informationen zu der Veranstaltungsreihe finden Interessierte auf der neuen Facebookseitewww.facebook.com/InclusionInfusion.mittendrin

Gründung „Selbsthilfegruppe Angehöriger von Menschen mit geistiger Behinderung und Zwangserkrankung“

Ein Ehepaar aus Süddeutschland hat den Versuch gestartet eine überregionale  „Selbsthilfegruppe Angehöriger von Menschen mit geistiger Behinderung und Zwangserkrankung“ zu gründen. Dies möchten wir gerne unterstützen und veröffentlichen hier deren Informationsschreiben für alle Interessierte.
Infoblatt als PDF-Datei

Seminar an der Uni Köln

Am 8.1.2018 war das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln an der Universität Köln zu Gast. Im Rahmen des Masterseminars "Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation und Prävention" stellte KSL-Mitarbeiter Christoph Tacken das Kölner Kompetenzzentrum vor. Aus dem Vortrag heraus ergab sich eine angeregter und interessanter Austausch mit den Studierenden zu Themen wie Philosophie der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, Behindertenpolitik, Peer-Counseling, Selbstbestimmung und die tägliche Arbeit desKSL.

Sicherheit für Frauen und Mädchen – EDELGARD schützt

Frauen und Mädchen sollen sich ohne Unsicherheit und Angst in der Stadt Köln bewegen können, feiern, ihre täglichen Wege gehen, Bahn fahren, bummeln und ihr Leben so gestalten, wie sie es wollen. Mit „EDELGARD schützt“ finden sie bei Belästigung und akuter Bedrohung Orte, wo sie durchatmen und ihre nächsten Schritte planen können.
Gemeinsam mit ihren Kooperationspartnerinnen und -partnern schafft die „Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt“ immer mehr Orte in der Stadt, an denen Frauen und Mädchen unkompliziert und direkt Unterstützung bekommen, wenn sie sich belästigt oder bedroht fühlen. Die „Geschützten Orte“ sind gut am Emblem „EDELGARD schützt“ zu erkennen, das als Aufkleber auf Tür oder Fenster sichtbar ist. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Köln ist aktiver Unterstützer des Projekts.
Link zur EDELGARD-Homepage

Stellenangebote EUTB

Im Rahmen der neu geschaffenen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sind zahlreiche Beratungsstellen noch auf der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung.
Beratungsstellen der EUTB
Unter diesem Link finden Interessierte eine Liste aller Beratungsstellen mit Kontaktangaben. So lässt sich gezielt nach Stellenangeboten auf den einzelnen Homepages suchen.

Seminar im Rahmen des FSJ

Am 10.1.2018 war das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln bei der Schwesternschaft Bonn e.V. des Deutschen Roten Kreuzes zu Gast. In einem Seminar im Rahmen des Freiwilligen Soziales Jahrs (FSJ) tauschte sich KSL-Mitarbeiter Christoph Tacken mit 30 jungen Erwachsenen zum Thema Behinderung aus. Neben Struktur und Aufgaben des KSL standen Themen wie Peer-Counseling, die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, Persönliche Assistenz und die persönlichen Erfahrungen und Gedanken der Teilnehmenden auf der Tagesordnung. Der für beide Seiten interessante und gewinnbringende Vormittag wurde mit einer Selbsterfahrung zum Thema Behinderung abgeschlossen.