Stellenausschreibung: Projektmitarbeitende EUTB

Stellenausschreibung:
Projektmitarbeitende für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bei „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. gesucht
Bei „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. sind vorbehaltlich einer Finanzierungszusage ab Februar 2018 bzw. zum nächstmöglichen Termin zwei Stellen in der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Teilzeit zu besetzen. Die Stellen sind zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung soll für Menschen mit Behinderungen in Köln und Umgebung ein Beratungsangebot entstehen, das parteilich, ganzheitlich, unabhängig und emanzipatorisch sowie dem Peer-Prinzip verpflichtet ist. Das Angebot umfasst zunächst die Inhalte des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) und dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Träger „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. arbeitet seit über 30 Jahren zum Thema Behinderung und Selbstbestimmung. Alle Mitarbeitenden sind selbst beeinträchtigt und arbeiten nach dem Prinzip des Peer Counseling. Wir sind stolz auf unsere Arbeit und möchten mit diesem Angebot weiterhin denjenigen, die unseren Rat suchen, bestmögliche Unterstützung bieten, um Selbstbestimmung und Teilhabe umzusetzen.Die öffentliche Bewusstseinsbildung verstehen wir als wesentlichen Teil unserer Aufgaben.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Ein Interesse an Öffentlichkeitsarbeitsowiepolitischer Interessenvertretung ist wünschenswert. Eine der Stellen ist mit einem Umfang von 30 Wochenstunden zu besetzen, die andere mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 25.
Einstellungsvoraussetzungen/Kenntnisse: 

einschlägiger (Fach-)Hochschulabschluss (insb. Sozialarbeit, -pädagogik, Psychologie, Pädagogik, Sozialwissenschaften,Rechtswissenschaften)
Vorliegen einer anerkannten Behinderung sowie persönliche Auseinandersetzung mit derselben
Identifizierung mit den Grundsätzen selbstbestimmten Lebens sowie Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Behinderung, Selbstbestimmung, UN-BRK und BTHG
persönliche Positionierung und theoretische Auseinandersetzung mit Behinderung, Diskriminierung, Teilhabe, Inklusion, Empowerment etc.
Bereitschaft zur Weiterbildung auch außerhalb Kölns
Erfahrungen/Kenntnisse der Beratungs- und Leistungsangebote für Menschen mit Behinderung im Regierungsbezirk Köln erwünscht
Freude am Umgang mit Menschen und an der Arbeit in einem Team
selbstständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise, gute PC-Kenntnisse (v.a. MS Office)
Mobilität innerhalb NRWs

Wir bieten Ihnen:

Mitarbeit in einer Institution in Köln, die sich als Wegbereiter für die Umsetzung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung versteht
Möglichkeit zu beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung
Zusammenarbeit in einem Team
regelmäßige Teambesprechungen, Supervision und kollegialer Austausch
Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Bewerbungsfrist ist der 17. Dezember 2017.Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an: SL Köln, c/o ZsL Köln, Herrn Horst Ladenberger, An der Bottmühle 2, 50678 Köln.Email-Bewerbungen bitte nur als zusammengefasstes PDF-Dokument an:ladenberger@zsl-koeln.de

KölnEngagiert 2018 ausgelobt

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat gemeinsam mit der diesjährigen Ehrenamtspatin Sabine Heinrich den Ehrenamtspreis „KölnEngagiert 2018“ ausgelobt. Um das Engagement junger Menschen besonders zu würdigen, gibt es erstmals einen Sonderpreis "Jung und engagiert". Der Teilnahmeschluss ist der 6. April 2018.
Information und Bewerbung

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz anderweitiger Beschäftigung
Dem Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz steht nicht entgegen, dass dieser bereits eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 23. Januar 2018 entschieden.

Der Kläger ist blind und zu 100 % als Schwerbehinderter anerkannt. Er steht seit 2000 als Beamter im Dienst des luxemburgischen Staates. Bis 2013 reduzierte er schrittweise diese Tätigkeit auf 50 %, um daneben eine von ihm 2008 gegründete Firma zu betreiben, die Künstler vermittelt und managt. Hierfür begehrte er die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Der Beklagte lehnte diesen Antrag im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit ab. Die Kostenübernahme diene dem Abbau der Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen. Der Kläger sei indessen nicht arbeitslos, sondern durch seine Berufstätigkeit als Beamter bereits in das Arbeitsleben integriert. Die nach Zurückweisung des Widerspruchs erhobene Klage war in beiden Vorinstanzen erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben. Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz als begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Notwendigkeit der Arbeitsassistenz ist nicht deshalb zu verneinen, weil der schwerbehinderte Mensch bereits einer anderen Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Zwar kommt dem Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Rahmen der auf die Erwerbstätigkeit bezogenen Regelungen des Schwerbehindertenrechts eine wesentliche Bedeutung zu. Drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit des schwerbehinderten Menschen stellen aber keine notwendigen Bedingungen für die begehrte Kostenübernahme dar. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz dient auch der Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Deshalb ist es (wie bei nichtbehinderten Menschen) grundsätzlich ihre Sache zu entscheiden, welchem Beruf sie nachgehen, ob sie diesem ihre Arbeitskraft vollumfänglich widmen oder ob sie diese anteilig für mehrere Erwerbstätigkeiten einsetzen. Ebenso wenig darf es sich zum Nachteil schwerbehinderter Menschen auswirken, wenn sie sich entscheiden, den Umfang einer ausgeübten Beschäftigung zu reduzieren oder den Arbeitsplatz bzw. Beruf zu wechseln und für die neue Tätigkeit eine Arbeitsassistenz zu beanspruchen. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts ermöglichen nicht die Entscheidung, ob, in welcher Art und in welchem Umfang der Kläger bei seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der Unterstützung bedarf. Deshalb ist die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen.

Nun ist es amtlich: EUTB in unserem Trägerverein

Wir freuen uns, dass unser Trägerverein "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln e.V.  zu den Ersten in NRW gehört, der eine Bewilligung für das Projekt „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) erhalten hat. Grundlage ist der § 32 SGB IX und gefördert wird dies durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kurze informationen finden Sie in diesem Flyer.
Ausführliche Informationen gibt es auf folgender Homepage:www.teilhabeberatung.de

Sie erreichen die Mitarbeiter*innen der EUTB unter der bekannten Rufnummer 0221-322290

Mobilitätstraining im Rahmen einer Studie

Im Rahmen der Studie „Mobilität 2020 – mehr Training – mehr Mobilität – mehr Teilhabe für Rollstuhlnutzer“ des Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) an der Deutschen Sporthochschule Köln werden im Februar und März 2018 in Köln Mobilitätstrainings für Menschen angeboten, die im Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Ziel des Projekts ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an Mobilitätstrainings für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen. Allenbetroffenen Personen soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, den souveränen Umgang mit dem eigenen Hilfsmittel zu erlernen und zu verbessern.Nachhaltig soll damit die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Zudem soll die Wirksamkeit der Mobilitätstrainingswissenschaftlich nachgewiesen werden.
Flyer zum Projekt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Irina London (Tel. 02234-2052-372, london@fi-bis.de)

www.KSL-Koeln.de in neuem Design

Im Januar 2018 wird unsere Homepage ein neues Design erhalten. Also bitte nicht wundern!
Wir hoffen, dass die neue Homepage allen Nutzerinnen und Nutzern gefallen wird.

Barrierefreis Konzert Inclusion Infusion #5 (18.1.)

Am 18. Januar 2018 um 20 Uhr veranstaltet der Kölner Verein mittendrin e.V. in Kooperation mit der Cologne Music Week das barrierefreie Konzert Inclusion Infusion #5 mit den Bands Neufundland, MOND und Lord Folter im Club Bahnhof Ehrenfeld. Die Gebärdensprach-Dolmetscherin Laura M. Schwengber aus Berlin wird das Bühnengeschehen für gehörlose Menschen übersetzen, der Club ist gut zugänglich für Rollstuhlfahrer*innen und ein Team von Helfer*innen steht für alle bereit, die Unterstützung benötigen.

„Wir haben bei unseren ersten Pilot-Veranstaltungen die Erfahrung gemacht, wie begeistert alle Gäste waren – insbesondere die Übersetzung von Texten und Stimmung der Songs in Gebärdensprache war bei allen bisherigen Konzerten das Thema im Publikum“, so Tina Sander, Projektleiterin für Inclusion Infusion beim mittendrin e.V. „Wir freuen uns daher sehr, dass wir dank einer Förderung der Aktion Mensch über drei Jahre und der Unterstützung der Kämpgen-Stiftung Inclusion Infusion zu einer ganzen Veranstaltungsreihe ausbauen können. Dazu wollen wir mit unterschiedlichen Veranstaltern, Locations und Künstler*innen in Köln kooperieren und künftig auch Veranstaltungen in den Bereichen Literatur, Theater oder Tanz anbieten.“
Homepage Cologne Music Week
Alle Informationen zu der Veranstaltungsreihe finden Interessierte auf der neuen Facebookseitewww.facebook.com/InclusionInfusion.mittendrin

Gründung „Selbsthilfegruppe Angehöriger von Menschen mit geistiger Behinderung und Zwangserkrankung“

Ein Ehepaar aus Süddeutschland hat den Versuch gestartet eine überregionale  „Selbsthilfegruppe Angehöriger von Menschen mit geistiger Behinderung und Zwangserkrankung“ zu gründen. Dies möchten wir gerne unterstützen und veröffentlichen hier deren Informationsschreiben für alle Interessierte.
Infoblatt als PDF-Datei

Seminar an der Uni Köln

Am 8.1.2018 war das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln an der Universität Köln zu Gast. Im Rahmen des Masterseminars "Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation und Prävention" stellte KSL-Mitarbeiter Christoph Tacken das Kölner Kompetenzzentrum vor. Aus dem Vortrag heraus ergab sich eine angeregter und interessanter Austausch mit den Studierenden zu Themen wie Philosophie der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, Behindertenpolitik, Peer-Counseling, Selbstbestimmung und die tägliche Arbeit desKSL.

Sicherheit für Frauen und Mädchen – EDELGARD schützt

Frauen und Mädchen sollen sich ohne Unsicherheit und Angst in der Stadt Köln bewegen können, feiern, ihre täglichen Wege gehen, Bahn fahren, bummeln und ihr Leben so gestalten, wie sie es wollen. Mit „EDELGARD schützt“ finden sie bei Belästigung und akuter Bedrohung Orte, wo sie durchatmen und ihre nächsten Schritte planen können.
Gemeinsam mit ihren Kooperationspartnerinnen und -partnern schafft die „Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt“ immer mehr Orte in der Stadt, an denen Frauen und Mädchen unkompliziert und direkt Unterstützung bekommen, wenn sie sich belästigt oder bedroht fühlen. Die „Geschützten Orte“ sind gut am Emblem „EDELGARD schützt“ zu erkennen, das als Aufkleber auf Tür oder Fenster sichtbar ist. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Köln ist aktiver Unterstützer des Projekts.
Link zur EDELGARD-Homepage