Quatsch-Café für Frauen am 19.12.

Der nächste Termin des Quatsch-Cafes ist:

Dienstag, 19. Dezember 2017 um 16 Uhrim Comedia, Vondelstraße 4-8 in 50677 Köln.

Wir wollen von da aus zum Weihnachtsmarktan der Lutherkirche gehen!

Wir freuen uns auf Euch!

Barbara Combrink und Jeanette Severin

Menschen mit Behinderungen stärker in den Fokus deutscher Entwicklungszusammenarbeit rücken

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltbank gibt es weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, das sind 15 Prozent der Weltbevölkerung. Rund 80 Prozent von ihnen leben in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut betroffen und haben unter anderem einen erschwerten Zugang zu medizinischen Dienstleistungen; Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise seltener in die Schule als Kinder ohne Behinderungen.
Deutschland ist eines der wichtigsten Geberländer im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dadurch hat es die Möglichkeit, gemeinsam mit den Partnerländern deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Doch bislang gibt es nur wenige Projekte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich gezielt an Menschen mit Behinderungen richten. Bei der Planung der anderen Projekte werden sie häufig gar nicht erst einbezogen.
„Eine neue Bundesregierung sollte Menschen mit Behinderungen stärker als bislang in den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit rücken und zeitnah eine Inklusionsstrategie verabschieden“, empfiehlt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auch sollten verlässliche Zahlen erhoben werden, mit denen überprüft werden kann, ob die Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit Behinderungen tatsächlich erreicht und ihre Situation verbessert. „Damit Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich sein kann, müssen Menschen mit Behinderungen vor Ort beteiligt werden“, so Aichele weiter. Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen vor Ort sollten gestärkt und in die Planung, Umsetzung und Evaluierung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden.
Die Verpflichtung Deutschlands, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit umzusetzen, ergibt sich auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention, konkret aus Artikel 32.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.

Stellenausschreibung EUTB in Würzburg

Der Verein WüSL schreibt zum Aufbau einer hauptamtlichen Beratungsstelle im Rahmen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung bereits vorab drei Stellen aus. Ein Förderbescheid wird noch im November erwartet. Beantragt worden war ein Start zum 1. Januar 2018. Um möglichst früh im Jahr starten zu können, ermöglicht WüSL ab sofort Interessierten eine Bewerbung abzugeben.

Das neue hauptamtliche Team soll möglichst eine gute Mischung werden. Neben erfahrenen Kräften sind ausdrücklich junge Menschen oder Berufseinsteiger/innen aufgefordert sich zu bewerben. Berufliche Vorerfahrungen sind erwünscht, insbesondere die Qualifikation Peer Counseling (ISL). Ansonsten sind Qualifizierung, Einarbeitung in die Beratungstätigkeit und Einspielen des neuen Teams Teil des Aufbaus des neuen Beratungsangebots.

WüSL wird die Beratungsstelle weiterhin im Sinne der Selbstbestimmung, Stärkung von Betroffenen für ihre Lebensplanung und der UN Behindertenrechtskonvention führen.
Elektronische Bewerbungen bitte bis zum 15.12. 2017 an info@wuesl.de.
Die Stellenausschreibung alsPDF-Datei.

Filmpremiere »Grenzverletzungen« über sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen gegenüber Menschen mit Behinderung

Am 05.12.2017 findet um 19:00 Uhr im Rex Filmtheater in Wuppertal (Kipdorf 29) die Premiere der Filmreihe »Grenzverletzungen« über sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen gegenüber Menschen mit Behinderung statt. Der Eintritt in die Veranstaltung kostet 5,- EUR (SchülerInnen und StudentInnen frei)

Im Anschluss an die Filmaufführung gibt es eine Publikumsdiskussion. Kartenreservierungen Medienprojekt Wuppertal vorgenommen werden. Vorbestellte Karten müssen bis 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung im Foyer des Kinos abgeholt werden.

Sexuelle Grenzverletzung und Übergriffe umfassen alle Verletzungen der Intimsphäre und der sexuellen Selbstbestimmung, wie Nötigung und Belästigung bis hin zum Missbrauch. Sexuelle Grenzverletzungen bei Menschen mit Behinderung liegen dann vor, wenn sie ungewollt Objekt sexueller Bedürfnisse von anderen Personen werden. Einem Menschen mit Behinderung, insbesondere mit einer geistigen Behinderung, kann in gewissen Fällen nicht bewusst sein, wann eine Grenze überschritten wurde, oder er kann dies nicht verbalisieren.

In der Filmreihe kommen Menschen mit Behinderung zu Wort, die Opfer sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen geworden sind. Auch deren Angehörige sprechen in Interviews über die Auswirkungen und den Umgang mit Grenzverletzungen. Die Schwerpunkte der Erfahrungsberichte sind sexualisierte Übergriffe untereinander, Grenzverletzungen durch außenstehende Personen oder das familiäre Umfeld und Übergriffe von und an betreuendem und pflegendem Personal in Institutionen. Im Fokus stehen nicht nur Menschen, die Opfer diverser sexueller Grenzverletzungen geworden sind, auch kommen Menschen mit Behinderung zu Wort, die selbst tätlich geworden sind. Sie sprechen über das Erleben des Übergriffs, wie auch über die persönlichen Folgen für ihren Alltag und die Auswirkungen auf die eigene Sexualität und Partnerschaften. Die Empfindungen und die individuelle Aufarbeitung der betroffenen Personen stehen im Fokus der Interviews. Neben den betroffenen Personen kommen Fachkräfte und ExpertInnen zu Wort. Im Interview spricht z. B. Julia Zinsmeister über Symptome und Folgen von sexuellen Grenzverletzungen und Übergriffen, über rechtliche Möglichkeiten, Beratung und Unterstützung für die Betroffenen und über die Auswirkungen auf die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und einzelne Einrichtungen.

Die Dokumentation will dem großen Tabu der sexuellen Grenzverletzung bei Menschen mit Behinderung entgegenwirken. Themenschwerpunkte sind die psychischen Auswirkungen auf die Geschädigten, das unterschiedliche Erleben und Verarbeiten sexueller Traumatisierung, Schutz- und Risikofaktoren sexueller Übergriffe, Behinderung und Sexualität sowie Konzepte der Präventionsarbeit in Einrichtungen. 
Link Medienprjekt Wuppertal & Kartenreservierung

NRW-Bauministerin: Keine Quote für Rollstuhl-Wohnungen

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach teilte mit, dass es eine verbindliche Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen vorerst nicht geben werde. Damit wird eine von der Vorgängerregierung beschlossene Quote in der Landesbauordnung gekippt.
Bericht von WDR-Westpol

KSL Köln spricht auf Veranstaltung des Sozialgerichts Köln zum BTHG

Am 8. November 2017 veranstaltete das Sozialgericht Köln einen Informationsabend unter anderem zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Carl-Wilhelm Rößler vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln referierte unter dem Titel „Fluch und/oder Segen: Auswirkungen des BTHG aus Sicht der Betroffenen“ über die positiven und negativen Aspekte des Bundesteilhabegesetzes. Er gelangte zu der Schlussfolgerung, dass dieses viel eher ein Fluch als ein Segen für Menschen mit Behinderung sei. Zum Abschluss rief er die Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf, sich künftig deutlich stärker als bisher von den Bestimmungen und Ideen der UN-Behindertenrechtskonvention leiten zu lassen, um dem Ziel einer vollen und wirksamen Teilhabe behinderter Menschen gleichberechtigt mit anderen zumindest näher zu kommen.

Schulung Arbeitsrecht im Arbeitgebermodell für persönliche Assistenz

Arbeitsrecht für Arbeitgeber mit Behinderung im Arbeitgebermodell (persönliche Assistenz)
Termin: 15.12.2017 von 10 bis 18 Uhr
Referentin: Frau RA Woocker (Arbeitsrechtlerin)Veranstalter: Sozialhummel e.V. Bonn
Inhalte:

Allgemeine Grundlagen
Geringfügige Beschäftigung, kurzzeitige Beschäftigung und Beschäftigung in der „Gleitzone“
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitsvertrag
Haupt-/Nebenpflichten
Abmahnung/sonstige Reaktionsmöglichkeiten
Krankheit der persönlichen Assistentin/des Assistenten
Urlaubsregelungen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Befristung
etc.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung orientieren sich an den Wünschen und Fragen der Teilnehmenden. Gerne nehmen wir noch Ihre Anregungen aus der Praxis auf, die in das Programm eingearbeitet werden können.
Kosten der Schulung:Für Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf oder Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 50 Euro. Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen nur eine Verpflegungspauschale in Höhe von 10 Euro.Interessierte Angehörige von Menschen mit Behinderung zahlen 89,- Euro und Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen 104,- Euro für den Schulungstag.
Bitte melden Sie sich an unter info@sozialhummel.de.Sie erhalten dann eine Buchungsbestätigung mit der Kontoverbindung des Vereins. Die Plätze für die Schulung sind begrenzt auf 12 Teilnehmer.
Der Schulungsort befindet sich in Bonn Holzlar, die Räume sind barrierefrei und verfügen über zwei behindertengerechte Toiletten. Für Kekse, Mittagessen und Getränke ist gesorgt. 

Befragung „Inklusion am Arbeitsplatz“

Die Ruhr-Universität Bochum möchte im Rahmen einer Studie eine Befragung zum Thema „Inklusion am Arbeitsplatz – das Bundesteilhabegesetz und deren Auswirkung auf die Betroffenen“ durchführen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Befragten eine Schwerbehinderung haben und aufgrund dessen eine Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen. Zusätzlich sollten diese mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sein.
Die Befragung ist komplett anonym und die Daten werden streng vertraulich behandelt. Es ist nicht möglich, aufgrund verschiedener Angaben und Antworten die getroffen werden, auf die Person zu schließen.
Link zur Befragung