Schulung „Neues in der Pflegeversicherung“

Schulung am 01.09.2017, 10 Uhr bis 18 Uhr
Neues in der PflegeversicherungLeistungsansprüche zur selbstbestimmten Lebensführung

Referentin: Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch GladbachVeranstalter: Sozialhummel e.V., Bonn
Ein Thema für Betroffene, ihre Angehörigen und Helfer.
INHALT:

Überblick über die Pflegestärkungsgesetze PSG I – III
Wesentlicher Inhalt der Reform
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Neues Verfahren

Besonderheiten
Überleitung von Pflegestufe zum Pflegegrad

Bestandschutz
Anpassung der Leistungshöhen
Gesetzlich und privat Pflegeversicherte

Einzelne Leistungsansprüche

Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegehilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – EntlastungsbetragPflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen – Übergangspflege für Menschen ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad

Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegeberatung
Pflegestützpunkt
Familienpflegezeit
Entlastende Pflegeangebote (Kurzzeit-, Ersatz- oder Verhinderungspflege)
Pflegekurse
Verhinderungspflege

Widerspruch und Klage

Die Schulung findet barrierefrei in den Räumlichkeiten von Sozialhummel e.V. in Bonn-Holzlar, Alte Bonner Str. 26, 53229 Bonn statt. Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt.

Kosten: Aufgrund einer großzügigen Spende von der Volksbank Bonn Rhein-Sieg können wir die Schulung günstiger anbieten. Für Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 29 Euro.  Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen nur eine Verpflegungspauschale in Höhe von 10 Euro. Interessierte Angehörige von Menschen mit Behinderung zahlen 79,- Euro und Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen 94,- Euro für den Schulungstag.

Um eine verbindliche Anmeldung unter info@sozialhummel.de wird gebeten. Sie erhalten dann eine Buchungsbestätigung und die Angabe der Vereinskontonummer.

KSL Köln auf dem Jahreskongress der DIGAB

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk  Köln war auf dem Jahreskongress der DIGAB (Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung) mit einem Fachvortrag zum Bundesteilhabegesetz vertreten. Carl-Wilhelm Rößler stellte die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes sowie dessen Auswirkungen insbesondere auf die Situation von Menschen mit Behinderung, die beatmet werden, vor. Im Anschluss bestand Gelegenheit zur fachlichen Diskussion und Erörterung.

Kongress „Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!“

Vom 8. bis zum 10. September 2017 lädt mittendrin e.V. zu folgendem Kongress ein:
"Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!" an der Universität zu Köln.

Der kostenpflichtige Fachkongress ist am Freitag und Samstag.Das Programm am Sonntag mit vielen weiteren Veranstaltungen ist als öffentlicher Tag  kostenfrei.

Die Kongresse von mittendrin e.V. sind stets Treffpunkt für Lehrer*innen, Eltern, Verwaltungsfachleute und Betroffene zum Thema Inklusion. Auch dieses Mal wird es im Themenschwerpunkt "Schule" um konkrete Beispiele und Methoden guten gemeinsamen Lernens gehen. Leitspruch: Man kann nicht sagen, dass etwas nicht geht, wenn Andere es tun und man sieht, dass es geht.
Neu dabei ist der Themenschwerpunkt "Übergang Schule – Beruf": Da Inklusion nicht mit der Schule enden darf, werden Beispiele und Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgezeigt.
Der dritte Themenschwerpunkt "Freizeit" stellt die Frage, ob Inklusion für Jugendliche mit Behinderungen im Sinne selbstverständlicher Teilhabe auch in der Freizeit möglich ist oder ob sie sich weiter mit speziellen Inklusions-Projekten zufrieden geben müssen.
Im Bereich "Governance" wird sich mit Fragen und Beispielen beschäftigt, mithilfe welcher politischen und administrativen Maßnahmen und Methoden aus Gesetzen tatsächlich inklusive Realität werden kann. 
Link zur Homepage der Veranstaltung

Hörbuch zur Bundestagswahl 2017 in einfacher Sprache

Auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) informieren Hörbücher in „einfacher Sprache“ zu verschiedenen Themen aus Politik und Gesellschaft – unter andrem über die Bundestagswahl 2017.
Link zu einfach Politk: Hörbücher in einfacher Sprache

Darfst du wählen?

Noch immer werden viele Menschen mit Behinderung von den offiziellen Wahlen ausgeschlossen. Dies gilt auch für die anstehende Bundestagswahl 2017. Viele von ihnen sind zwar wahlfähig, doch durch Betreuung oder Vormundschaft weiterhin nicht wahlberechtigt. Wie sehen die rechtlichen Grundlagen dazu wirklich aus? Wie stellt sich die Situation im Rest Europas dar? Wie sollte ein inklusives Wahlrecht ausgestaltet sein?
Mit diesen Fragestellungen hat sich die Gruppe der 14. Peer-Counseling-Weiterbildung von bifos e.V. auseinander gesetzt und eine Informations-Homepage zum Thema erstellt:
www.wahlrecht-für-alle.de

Fachgespräch „Teilhabeplan trifft Gesamtplan“

Fachgespräch „Teilhabeplan trifft Gesamtplan“am 21. November 2017 von 09:30-16:00 Uhrin der Urania in Berlin.
Teilhabeplan trifft Gesamtplan – wird künftig alles „nach Plan“ laufen und wie klappt damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kommen ab dem 01. Januar 2018 neue und verbindliche Regelungen für ein partizipatives Verfahren zur Teilhabeplanungauf alle Rehabilitationsträger zu. Kurz vor dem In-Kraft-Treten der Vorschriften lädt die BAR zum Fachgespräch ein und bietet fachliche Inputs, Diskussion, Begegnung und Austausch.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie demnächst auf der BAR-Homepage (www.bar-frankfurt.de).
Die Teilnahme ist kostenlos und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sie können sich ab sofort unter der E-Mail: ingeborg.grimm@bar-frankfurt.de verbindlich anmelden.
Ansprechpartnerin:Ingeborg GrimmBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.Solmsstraße 18 I 60486 Frankfurt am MainTel.: 069 605018-14
Save the Date Flyer zur Veranstaltung

Unbequem aber konstruktiv! 30 Jahre Einsatz für Menschen mit Behinderung

„Die Landesregierung braucht Berater, wie das ZsL, und die Expertise der Menschen mit Behinderung in eigener Sache. Die Arbeit und das Wirken des ZsL kann man mit beharrlich, oft unbequem aber immer konstruktiv beschreiben.“ So hob Cornelia Sennewald (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) die Bedeutung des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln für die Stadt und für das ganze Bundesland hervor. Die rund 140 Gäste, die das 30-jährige Jubiläum der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung gemeinsam in der Jugendherberge Köln-Riehl feierten, pflichteten diesen Worten wohl bei.
Auch Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker war gekommen, um im Namen der Stadt zu gratulieren und die Bedeutung des ZsL zu würdigen: „Das ZsL beobachtet sozialpolitische Entwicklungen mit wachsamem und kritischem Auge und setzt sich mit ganzer Kraft für die Belange behinderter Menschen ein.“ Darüber hinaus dankte sie dem ZsL für die gemeinsamen Projekte und die gute Zusammenarbeit.
Den Grußworten schloss sich ein Symposium zur Entwicklung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und des ZsL an. Die ehemaligen ZsL-Mitarbeitenden Lothar Sandfort, Christiane Schneider und Tobias Reinerz , sowie Sandra Meinert (KSL Köln), Jennifer Westbomke (ZsL) und Horst Ladenberger (ZsL) diskutierten über behindertenpolitische Ereignisse und persönliche Meilensteine der vergangenen 30 Jahre. Dabei schaffte es Jennifer Westbomke, als sie von ihrem ersten Kontakt mit dem ZsL berichtete, das Bewusstsein und Selbstbewusstsein, das im ZsL vorherrscht, auf den Punkt zu bringen: „Ja, ihr habt Recht! Ihr dürft so leben, wie ihr es wollt.“
Abschließend wurde bei ausgelassener Stimmung gefeiert, wie es sich für einen runden Geburtstag gehört, mit einer imposanten Torte, gutem Essen, zahlreichen Getränken und guter Musik. Für diese sorgte unter anderem das Kölner Duo Ms. Greenbird. Die Veranstaltung wurde durch die Kämpgen-Stiftung und die Sparkasse KölnBonn bezuschusst und wäre ohne deren Unterstützung nicht realisierbar gewesen.
Bericht über die Veranstaltung auf kobinet.

KSL machen sich fit für das BTHG

In einem ganztägigen Fortbildungsseminar bildeten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KSL im Umgang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) fort. Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln referierte über die wesentlichen Grundzüge und Neuregelungen im Bereich der Eingliederungshilfe, aber auch über Stolperfallen und kritikwürdige Bestimmungen. Am Nachmittag wurden anhand von Beispielsfällen Strategien für die Beratung und Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem BTHG erarbeitet und diskutiert.

Diskriminierungsrisiken in der Arbeitsvermittlung

Bei der Arbeitsvermittlung in Deutschland bestehen teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Das geht aus dem gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag hervor, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Donnerstag in Berlin gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgestellt hat.

Diskriminierungserfahrungen bei der Arbeitsvermittlung können demnach individuelle Ursachen haben wie beispielsweise offen diskriminierende Einstellungen von Fachpersonal. Von weitaus grundsätzlicherer Bedeutung sind jedoch Diskriminierungsrisiken in Verfahrensabläufen. Diese können dazu führen, dass Menschen bei der Arbeitssuche nicht ausreichend unterstützt werden – und im schlimmsten Fall dauerhaft arbeitsuchend bleiben. Als problematisch sehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten beispielsweise das Kennzahlensystem an, das von  Arbeitsagenturen und Jobcentern angewendet wird. Fachkräfte richten demnach ihre Vermittlungsanstrengungen zu wenig an Arbeitsuchenden aus, die ihnen auf den ersten Blick arbeitsmarkfern erscheinen – beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.

Auch Informations- und Beratungsdefizite sowie Barrieren beim Zugang zu Dienstleistungen von Arbeitsagenturen und Jobcentern können institutionelle Diskriminierungsrisiken darstellen. Dazu zählt etwa fehlende Barrierefreiheit (z.B. keine Angebote in Leichter Sprache) oder der eingeschränkte Einsatz von Dolmetscherdiensten für Zugewanderte.

„Beim Übergang in eine Erwerbstätigkeit sind viele Menschen auf Unterstützung dringend angewiesen. Arbeitsagenturen und Jobcenter machen hier einen guten Job. Aber an manchen Stellen könnte es noch besser sein. Gerade Benachteiligungen in Verfahrensabläufen können fatale Auswirkungen für die Betroffenen haben. Wir machen uns dafür stark, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser ausbilden, um Diskriminierung zu vermeiden. Außerdem sollte es unabhängige Ombudsstellen geben, um Betroffenen besser helfen zu können“, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, sagte: „Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein tragender Faktor für gesellschaftliche Zugehörigkeit und somit auch für Integration. Diskriminierung im Arbeitsleben hat daher einen bedeutenden Einfluss auf die soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Wir wissen von vielen Studien, dass es Bewerber mit ausländischen Wurzeln vor allem mit ausländischem Namen auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben – auch mit gleicher oder sogar besserer Qualifikation.

Die Arbeitsverwaltungen sind hier in einer Schlüsselposition. Sie müssen insbesondere Bewerber mit familiären Einwanderungsgeschichten gut informieren, passgenaue Angebote machen und zum Beispiel durch eine assistierte Ausbildung oder erforderlichenfalls über die Anerkennung von Ausbildung oder früherer Berufspraxis den Weg in Ausbildung oder Arbeit ebnen. Auch die Arbeitgeber brauchen Informationen und Ansprechpartner, wenn sie selbst an ihre Grenzen stoßen.“

Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betonte: „Neben dem Schwerpunktthema Arbeitsvermittlung, bei dem es weiterhin vieles zu verbessern gilt, um Diskriminierungen zu vermeiden, werden im ersten Teil des Berichts auch andere Formen der Benachteiligung deutlich. Die meisten Beschwerden beziehen sich auf den privaten Bereich und zeigen, dass in der privaten Wirtschaft noch viele Barrieren gerade für Menschen mit Behinderungen bestehen. Deshalb rate ich dringend dazu, nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu erweitern. Das Verweigern von angemessenen Vorkehrungen durch Läden, Restaurants und Arztpraxen muss als eine Form der Diskriminierung in das AGG aufgenommen werden.“

Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der beiden Beauftragten kann der Mehrzahl der institutionellen Diskriminierungsrisiken effektiv und mit einem vertretbaren Aufwand begegnet werden. Im Bereich der Arbeitsvermittlung fordern sie unter anderem, die Kennzahlensteuerung hinsichtlich der vorhandenen Diskriminierungsrisiken zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Das in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehende Kundenreaktionsmanagement sollte um unabhängige Ombudsstellen ergänzt werden, an die Kundinnen und Kunden sich auch bei Diskriminierung wenden können. Darüber hinaus sollten Arbeitsagenturen und Jobcenter Leistungsberechtigte noch stärker vorab über Verfahrensrechte wie Akteneinsicht oder mögliche zusätzliche Anträge und über den Anspruch auf Barrierefreiheit informieren. Das Weiterbildungsmanagement sollte stärker auf Sensibilisierung zu Diskriminierungsthemen abzielen.

In einem weiteren, allgemeinen Teil des Berichts ziehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten überdies eine Bilanz zu Benachteiligungserfahrungen, zur Rechtsprechung und zu typischen Fallkonstellationen in den vergangenen vier Jahren.

Für den Bericht wurden Beratungsanfragen ausgewertet, die von 2013 bis 2016 bei der Antidiskriminierungsstelle und den genannten Beauftragten sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Antidiskriminierungsstellen eingegangen sind. Dem Bericht ebenfalls zugrunde liegen die Ergebnisse der Großerhebung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“. In dieser umfassenden Gesamtdarstellung hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstmals systematisch dargelegt, wo Diskriminierung in Deutschland auftritt und welche Personengruppen besonders betroffen sind. Daneben wurde die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene analysiert. Die Antidiskriminierungsstelle hat mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dem Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags den gemeinsamen gesetzlichen Auftrag, alle vier Jahre dem Parlament einen Bericht über Diskriminierungen vorzulegen sowie Empfehlungen zu ihrer Beseitigung und Vermeidung zu geben.

Die KSL unterstützen bei der Bewerbung zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EuTb)

Die Jahrzehntelange Forderung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nach einer unabhängigen Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen hat mit dem Bundesteilhabegesetz endlich eine gesetzliche Grundlage erhalten. Das Peer Counseling erlangt einen größeren Stellenwert, da es einen wichtigen Förderschwerpunkt darstellt.
Bis zum 31. August 2017 können sich nun bundesweit Organisationen um die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EuTb) bewerben. Das sollen Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen sein, die keine eigenen Angebote betreiben. Damit wird deren Unabhängigkeit im Beratungsprozess gesichert. Zu befürchten ist jedoch, dass sich vor allem Leistungserbringer um diese Förderung bewerben, also Anbieter von Dienstleistungen wie zum Beispiel Ambulant Betreutem Wohnen (BeWo). Eigentlich sind solche Leistungserbringer von der Förderung ausgeschlossen. Sollte es jedoch in einer Region zu wenige Bewerbungen geben, können auch Leistungserbringer eine Förderung erhalten.
Um die Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen zu einer Bewerbung zu motivieren und sie dabei zu unterstützen, haben die KSL in NRW gemeinsam mit dem Arbeits- und Sozialministerium NRW drei Informationsveranstaltungen abgehalten. Hier konnten sich Organisationen über die Förderung informieren, Unterstützung erhalten und sich mit anderen Organisationen vernetzen. Eine Vernetzung kann zu einer gemeinsamen Antragstellung führen und einer erfolgreichen Bewerbung helfen.
Auf diesen Veranstaltungen konnten die KSL bereits Organisationen miteinander vernetzen und viele Fragen beantworten. Sollten auch Sie an einer Bewerbung zur EuTb interessiert sein und sich Unterstützung wünschen, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen KSL.
Auskunft für den Regierungsbezirk Köln erteilen unter Telefon 0221 277 17 03:
Sandra Meinert (meinert@ksl-koeln.de)Ellen Romberg-Hoffmann (romberg-hoffmann@ksl-koeln.de)