Informationen zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde Ende 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, damit tritt 2017 das sogenannte Übergangsrecht in Kraft. Im folgenden Artikel hat kobinet-nachrichten die für 2017 geltenden Neuregelungen zusammengefasst.
BTHG-Neuregelungen auf www.kobinet-nachrichten.org
Auch NITSA e.V. (Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz) hat sich mit den Neuregelungen 2017 beschäftigt und ein übersichtliches FAQ erstellt.
FAQ zum BTHG auf nits-ev.de
Wer sich mit dem Bundesteilhabegesetz im Detail auseinandersetzen möchte, findet hier den Gesetzestext zum herunterladen.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)

„F 64.0 – Ich bin Anne Marie“ – Ausstellung im KSL Münster

Ausstellung vom 23.01. – 08.04.2017

Hinter der Bezeichnung F 64.0 steht die Diagnose „Transsexualität“ – der Wunsch,
als Angehöriger oder Angehörige des anderen Geschlechts zu leben und
anerkannt zu werden. Immer steckt hinter dieser Diagnose aber auch ein Mensch, der seinen Weg geht, um glücklich zu werden.
Die Bilder und Werke Anne Marie Wendes spiegeln diesen Weg. Sie berühren und lassen Außenstehende an der Gefühls- und Gedankenwelt der Künstlerin teilhaben.

In der Ausstellung „F 64.0 – Ich bin Anne Marie“ stellt Anne Marie Wende ihre Werke in den Räumlichkeiten des KSL Münster aus, weil sie sich in ihren Bildern sehr stark mit dem Thema Ausgrenzung und dem Wunsch nach Inklusion auseinandersetzt.
Die Ausstellungseröffnung ist am 23. Januar, 16.30 Uhr in den Räumen des KSL Münster.
Flyer zur Ausstellungseröffnung

Wir suchen neue Räume!

Nach vielen Jahren suchen wir – der Verein „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln – neue Räume in Köln. In einem schönen Umfeld möchten wir unsere Ratsuchenden empfangen und unsere Arbeit noch besser ausführen.

Hierbei bitten wir um Unterstützung!

Wir suchen

250-300 qm
barrierefrei (Erdgeschoss oder Aufzug)
zentrale Lage in Köln
barrierefreie ÖPNV-Anbindung

Wer kann uns einen Hinweis geben? Wer hat Büro-Räume zu vermieten? Wir freuen uns sehr über Hinweise und Angebote!

Kontaktmöglichkeit unter http://www.ksl-koeln.de/ksl-koeln/wie-sie-uns-erreichen

Die lit.COLOGNE wird barriereärmer

Heute beginnt der Kartenvorverkauf zur 17. lit.COLOGNE. Das berühmte internationale Literaturfest findet im kommenden Jahr vom 7. bis zum 13. März in zahlreichen Kölner Veranstaltungsorten statt. Die Veranstalter bemühen sich die lit.COLOGNE von Jahr zu Jahr barriereärmer zu gestalten. Auch wenn die Veranstaltung noch lange nicht komplett barrierefrei ist, gibt es auch diesmal wieder einige Fortschritte.
Auf Initiative des KSL Köln wurde die Regelung für Begleitpersonen verbessert. So ist nicht mehr ein GDB von 100 plus Merkzeichen B erforderlich, um eine kostenlose Karte für die Begleitperson zu erhalten. Von nun an ist allein das Merkzeichen B ausschlaggebend, der GDB ist kein Kriterium mehr.
Über das genaue Angebot können sich Interessierte unter folgendem Link informieren:
Barrierefreiheit lit.COLOGNE
Kontakt für konkrete Anfragen:Telefon: 0221 1601842E-Mail: info@litcologne.de

Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte

Jährlich bietet das Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) blinden und sehbehinderten Oberstufenschülern/-innen und Schulabsolventen/innen aus ganz Deutschland eine Orientierungsveranstaltung an. Über drei Tage können Fragen zu Universitäten und Hochschulen, Studienfächern und -abschlüssen, fachlichen Anforderungen, einzelnen Studienorten, studentischem Wohnen, Orientierung und Mobilität und vor allem zu spezifischen pädagogischen und technischen Unterstützungen im Studium diskutiert werden.
Dazu stehen Experten der jeweiligen Themenkomplexe, studentische Vertreter und sehgeschädigte Studierende aus höheren Semestern zur Verfügung. 
Die Orientierungsveranstaltung wendet sich an alle Studieninteressierte mit Sehschädigung unabhängig vom Studienort.

Die nächste Informationsveranstaltung findet vom 22. – 24. Mai 2017 am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) statt.
Für interessierte Eltern, die ihre Tochter/ihren Sohn begleiten möchten, wird ein gesondertes Programm angeboten. 
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anfahrt und Unterkunft müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Um rechtzeitige Anmeldung bis spätestens 27. April 2017 wird gebeten.
Flyer zur Veranstaltung
Anmeldung und nähere Informationen:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS)Susanne SchneiderEngesserstr. 4 (Campus Süd)76128 Karlsruhe
Tel: 0721/608-41937E-Mail: susanne.s

WDR 2 „Stichtag“ zu 60 Jahre Körperbehinderten-Gesetz

Teilhabe statt Fürsorge, das ist seit Jahrzehnten die Forderung von Menschen mit Behinderung. Viel ist da passiert, seit dem ersten Körperbehindertengesetz von 1956. Doch auch 60 Jahre später ist der Kampf um Gleichberechtigung für behinderte Menschen noch nicht beendet. Autor: Doris Arp.
Diese Ausgabe des WDR 2 Stichtags (6.12.2016) ist mit Unterstützung von Carl-Wilhelm Rößler, Mitarbeiter im Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln, entstanden, der im Beitrag auch zu hören ist.
Linkz zur Mediathek des WDR 2 Stichtags

Flyer KSL-NRW in leichter Sprache

Diese Broschüre erklärt in Leichter Sprache was ein KSL ist, was es macht und an wen sich das Angebot richtet. 
Download Flyer KSL-NRW in leichter Sprache als pdf-Dokument.

Menschen mit Behinderung übernahmen die taz

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung wurde die Freitagsausgabe der taz am 2. Dezember 2016 das Ergebnis einer Freundlichen Übernahme sein: taz.mit behinderung. In der taz und auf taz.de erzählten Autor_innen von sich. Davon, dass sie nicht „an den Rollstuhl gefesselt sind“ oder „an ihrem schweren Schicksal leiden“. Davon, wie es ihnen im Alltag und im Beruf ergeht.
Was macht das etwa mit einer Partnerschaft, wenn eine Person plötzlich mit einer Behinderung leben muss? Gibt es behinderte Menschen in Märchen? Und wollen Blinde wirklich ungefragt angefasst und über die Straße begleitet werden? Fragen, die in der taz.mit behinderung beantwortet werden. Katrin Gottschalk, stellvertretende Chefredakteurin der taz, freut sich auf die Produktion: „Diese taz.mit behinderung ist inmitten der Debatten um das Bundesteilhabegesetz ein wichtiges Signal. Und noch dazu ein ganz umwerfendes. Manches Bild hat mich die Zeit vergessen lassen und mancher Text den Horizont regelrecht gesprengt.“
Koordiniert wurde die Übernahme von Leidmedien.de, einem Projekt der Berliner Sozialhelden. Das Onlineportal für Journalist_innen bietet seit vier Jahren Tipps für klischeefreie Sprache – und kritisiert wie viele Aktivist_innengruppen das in diesem Jahr in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz. Das Gesetz soll Barrierefreiheit in allen Bereichen garantieren, gilt aber leider nur für Bundesbehörden und Ämter und nicht für die private Wirtschaft; also nicht im Kino, Café, in Geschäften. Da, wo sich das alltägliche Leben abspielt, gibt es keinerlei Verpflichtung, Barrieren abzubauen. Auch davon berichtet die taz.mit behinderung.
Download der Ausgabe als pdf-Dokument

Petition zur Barrierefreiheit an Geldautomaten

Raymund Haller aus Karlsruhe kämpft dafür, dass auch sehbehinderte Kunden am Geldautomaten ohne Hürden Geld abheben können. Mit anderen Mitstreitern will er eine Geldautomaten-Umrüstung durchsetzen. Aus diesem Grund hat er eine Petition (Nr. 67896) beim Bundestag in Berlin eingereicht.
Mit der Petition werden Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte mithilfe einer bedienungsfreundlicheren und barrierefreien Ausstattung der Kontoauszugsdrucker, Selbstbedienungsterminals, Überweisungsscanner und Geldautomaten der Banken gefordert. Insbesondere wird um eine gleichgerichtete, vorderseitige und richtungssortierte Ausgabe von Geldscheinen an Bankautomaten gebeten.

Die Petition zum herunterladen.
Die Petition kann leider nicht mehr online mitgezeichnet werden. Dies muss nun auf dem Postweg oder per Fax geschehen.
Anleitung zur Mitzeichnung einer Petition auf dem Postweg:
Für die Unterstützung einer Petition auf dem Postweg (Brief, Fax, Postkarte) sind geringe formelle Anforderungen zu beachten, wie:
– Angabe der zu unterstützenden Petition des Deutschen Bundestages (für die Zuordnung)– Vorname, Name (des Mitzeichnenden)– Adresse (des Mitzeichnenden)– unbedingt eigenhändige, handschriftliche Unterschrift (des Mitzeichnenden).

Die Postanschrift:
Deutscher Bundestag– Petitionsausausschuss – Platz der Republik 111011 Berlin

Fax: 030 / 227-36027 oder -36053
Link zum Bericht der Landeschau Baden-Würtemberg (SWR)

Schülerinnen und Schüler besuchen das ZsL

Rund 15 Schülerinnen und Schüler des Kölner Albertus-Magnus-Gymnasiums haben das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) in der Südstadt besucht. In einem zweistündigen Gespräch informierte Jennifer Westbomke die Siebtklässlerinnen und Siebtklässler über die Arbeit des ZsL und Aspekte wie selbstbestimmtes Leben, persönliche Assistenz und Peer Counseling. Im Gegenzug berichteten die Schülerinnen und Schüler über ihre Erfahrungen mit dem Thema Behinderung. Zum Abschluss des für beide Seiten informativen und gewinnbrimgenden Austausches unterzogen sich die jungen Kölnerinnen und Kölner einer "Selbsterfahrung Blindheit", die sie für eine Augenblick erahnen ließ, wie es sich anfühlt behindert zu werden. Eine Erfahrung, die zu einer angeregten Abschlussdiskussion führte.