Auszug aus einer Pressemeldung der Stadt Köln:
Ausweitung der häuslichen Versorgung
Um pflegebedürftigen Menschen zu helfen und ihnen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung zu ermöglichen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bezüglich der Ausdehnung der Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung per Erlass folgende Regelung für alle Anbieter von anerkannten Unterstützungsangeboten im Alltag (nach AnFöVO) getroffen:
Alle bereits ausgesprochenen Anerkennungen werden hiermit auf hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen und individuelle Hilfen im Alltag außerhalb der Wohnung der Nutzer erweitert. Hierunter fallen Leistungen, die „bis zur Haustür“ erbracht werden – ohne zwingenden direkten persönlichen Kontakt beziehungsweise unter Wahrung eines Abstands von mindestens ein bis zwei Metern.
Diese Erweiterung gilt zunächst bis zum 30. September 2020.
Zu den Leistungen „bis zur Haustür“ zählen insbesondere:
- Einkäufe/Besorgungen von Waren des täglichen Bedarfs
- Erledigung von Wäsche beziehungsweise Holen und Bringen gereinigter Wäsche von oder zur Reinigung
- Anlieferung von Speisen
- Übernahme von Botengängen (Apotheke, Post, etc.)
- Organisation und Erledigung von Behördengängen/-angelegenheiten
- Organisation erforderlicher Arztbesuche
- Telefonische Kontaktaufnahme, Gespräche und Beratung