Special Olympics NRW stellt sich vor

Neben der Vorstellung der Arbeit von Special Olympics NRW – Was ist das überhaupt? Und was machen die denn? – bieten sie am 18.11.2020 um 18 Uhr auch Informationen und Austausch an zu den Landesspielen 2021 in Bonn an.
Mehr erfahrt Ihr hier.

Ausfall: Nachbarschaftshelferkurs am 30. & 31. Oktober

Der Kurs vermittelt Basiswissen im Umgang mit Menschen mit (Sinnes-)Behinderung und soll Nachbarschaftshelfer*innen Unterstützungsmöglichkeiten in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen aufzeigen.
Bitte melden Sie sich an, wenn Sie teilnehmen möchten.
Hier finden Sie weitere Informationen.

Lotsenvertiefungstag am 27.10.2020

Am 27.10.2020 fand noch als Präsenzveranstaltung ein weiterer Lotsenvertiefungstag statt. Wir waren sehr bewegt von den persönlichen Geschichten und Einblicken der Lotsen und Lotsinnen.
Weitere Infos finden Sie hier.

Online-Workshop Gewaltprävention in Einrichtungen

Das KSL Köln und das KSL Münster laden Sie am 10. Dezember 2020 zu einem Online-Workshop zum Thema Gewaltprävention in Einrichtungen ein. Von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr treten wir mit Ihnen in einen offenen Dialog und schauen uns gemeinsam an, von welchen Formen von Gewalt behinderte Menschen in Einrichtungen aber auch Sie als Mitarbeiter*innen in Einrichtungen betroffen sein können. Wir möchten mit Ihnen Möglichkeiten für Veränderungen ausloten und damit langfristig Ihre Zufriedenheit und Arbeitsplatzqualität sichern.
Bitte melden Sie sich bis zum 1. Dezember 2020 unter verwaltung@ksl-koeln.de zu der Veranstaltung an.
Bitte geben Sie, neben Ihrem Namen, der Einrichtung und Ihrer Email-Adresse, bei der Anmeldung auch an, ob Sie behinderungsbedingte Bedarfe hinsichtlich eines Online-Workshops haben, z.B. Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache.
Über Ihre Teilnahme stellen wir Ihnen gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.
Bei weiteren Fragen nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf:
Ellen Romberg-HoffmannProjektleitung KSL Kölnromberg-hoffmann@ksl-koeln.de0221 277 1703

Maskenpflicht trotz ärztlichem Attest – Hausrecht immer vorrangig?

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht an vielen Orten inzwischen eine sogenannte Maskepflicht. In NRW ist dies in der Coronaschutzverordnung (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) derzeit in der Fassung vom 30. September 2020 geregelt. Jedoch gilt die Maskenpflicht nicht uneingeschränkt. Sie gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und auch nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen. Diese Gründe sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Diese Personen sind somit von der Maskenpflicht befreit und verstoßen nicht gegen die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung, wenn sie sich in der Öffentlichkeit ohne Maske bewegen.
Wiederholt wird in den letzten Monaten darüber berichtet, dass Menschen mit Behinderungen, die keine Maske betrugen und ein ärztliches Attest über die Befreiung von der Maskenpflicht Busse und Bahnen gegen ihren Willen verlassen mussten. Die jeweiligen Verkehrsbetriebe berufen sich regelmäßig auf ihr Hausrecht.
Stellungnahme des KSL Köln

Austauschtreffen zum Thema Sehbeeinträchtigung im Alltag

Am 24. September fand ein Treffen sehbeeinträchtigter Menschen im Stadtgarten in Köln statt. Das gesellige Treffen wurde von der Beratungsstelle EUTB-Selbstbestimmt Leben Köln ins Leben gerufen. Elf Blinde und Sehbeeinträchtigte Personen nahmen teil und tauschten sich über die Themen des Alltags mit Sehbeeinträchtigungen aus. Auch ein vierbeiniger Begleiter war mit von der Partie.
Wünschenswert wäre eine solche Austauschplattform in regelmäßigen Zeitabständen, so die Teilnehmenden. Auch gemeinsame Aktivitäten, wie Wanderungen und Besichtigungen kultureller Angebote sind bei den Teilnehmenden hoch im Kurs.
Deshalb wird es künftig neben der gemütlichen Austauschtreffen auch Wanderangebote in der Natur oder auch Museumsbesuche geben.
Wenn Sie daran interessiert sind, melden Sie sich gerne per E-Mail an unter beratung@eutb-sl-koeln.de.
Weitere Informationen zu den Angeboten sowie zu Beratungsmöglichkeiten und zur Beratungsstelle finden Sie unter www.eutb-sl.de

Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen

Die LOBBY FÜR MÄDCHEN arbeitet seit über 30 Jahren als anerkannter Träger der Jugendhilfe in Köln zum Thema Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen. Sowohl Beratung und Prävention als auch zwei Mädchenzentren als Einrichtungen der offenen Jugendarbeit gehören zu unserem Angebotsspektrum.
Seit nunmehr 3 Jahren haben sie auch Mädchen und junge Frauen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, Körperbehinderung und Mehrfachbehinderungen als Zielgruppe verstärkt in den Blick genommen und ihre Hilfe- und Unterstützungsangebot den Bedarfen dieser Mädchen und jungen Frauen angepasst. Es ist Lobby für Mädchen wichtig, möglichst ALLE Mädchen und junge Frauen zu erreichen.
Angebot:

Beratung für Mädchen und  junge Frauen bis 27 Jahren in der Beratungsstelle in Ehrenfeld und im Mädchenzentrum I in Mülheim oder aufsuchend
Workshop-Reihe zum Thema Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen
Fachberatungen zum Thema Gewalt und Gewaltschutz
Fortbildungen für Fachkräfte
Informationsveranstaltungen für Angehörige

Die LOBBY FÜR MÄDCHEN ist außerdem sehr interessiert am Austausch und der Vernetzung mit Institutionen, die im Kontakt mit Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen stehen bzw. ihre Interessen vertreten.
Kontakt: https://lobby-fuer-maedchen.de und Tel. 02 21/ 45 35 56 50

Barrierefreiheit als Kunst: Un-Label zeigt zwei visionäre Produktionen, die Bühne neu denken

Die Un-Label Performing Arts Company zeigt im Oktober „Re:construction“ und „Gravity (and other attractions)“. Die beiden internationalen Produktionen binden Mittel der Barrierefreiheit als künstlerisch-ästhetische Elemente ein: Sie bereichern die Inszenierungen und werden selbst zur Kunst, außerdem ermöglicht das Konzept die gleichberechtigte Rezeption für alle Menschen. Lisette Reuter, künstlerische Leiterin bei Un-Label, erklärt: „Wir freuen uns sehr, dass die ursprünglich für Mai geplanten Vorstellungen nun im Rahmen des ALL IN Symposiums stattfinden können, und dass wir Wege gefunden haben, den Corona Hygieneauflagen gerecht zu werden. Es hätte mich schon sehr geschmerzt, diese einzigartigen Produktionen in Köln nicht zeigen zu können. Das Kölner Kulturamt hat ja 2018 das Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – kulturelle Teilhabe eingerichtet, und die Performances sind in puncto Diversität in der Kultur sicherlich weltweite Vorzeigeprojekte.“
Re:construction Eine performative Multimedia-Installation 19.10.2020, 19 – 22 Uhr (Performance 20.00 – 21.00 Uhr) 20.10.2020, 17h – 23 Uhr (Performance 18:30 – 19:30 Uhr und 21:15 – 22:15) 21.10.2020, 17 – 20 Uhr (Nur Ausstellung) Ort: Alte Feuerwache Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln Tickets: Performance 10 € / 7 € erm. zzgl. VVK-Gebühr, ab dem 06.09. erhältlich unter: https://t.rausgegangen.de/tickets/shop/un-label-performing-arts-company. Die Ausstellung ist kostenlos.
Sprachlosigkeit entsteht in Bereichen, die jenseits des rein Rationalen, jenseits unserer Kontrolle liegen: Angst, Sexualität, Verlust, ein Nahtoderlebnis, ein Unfall oder Musik. In der performativen Multimedia-Installation Re:construction wird diese Sprachlosigkeit zur Keimzelle kreativen Schaffens. Videos, Soundräume, performative Fragmente und Interaktionen entwerfen eine szenische Landschaft, die die Besucher zur Projektion ihrer eigenen Erzählung einlädt. Dabei treffen sie immer wieder auf Zugänge, die ihnen verschlossen bleiben, etwa eine Tafel in Braille-Schrift oder ein Video in Gebärdensprache. Die Begrenztheit von Sprache im Angesicht emotionaler Grenzerfahrungen ist ein Phänomen, das für jeden Menschen gleichermaßen erfahrbar ist. Bei Re:construction wird es zum Ausgangspunkt einer gleichberechtigten, kreativen Suche nach Alternativen zur Versprachlichung. >> Zum Trailer https://vimeo.com/373746408 >> Weitere Infos https://un-label.eu/project/reconstruction Dauer der Performance: 60 Minuten. Altersempfehlung: 12+. Gesprochene Sprache: Englisch. Barrierefreiheit: Relaxed Performance / Leitsystem für sehbeeinträchtigtes Publikum / Integrierte Audiodeskription, Visual Vernacular und International Sign (IS)
Gravity (and other attractions) Eine zeitgenössische Tanztheater-Performance 20.10.2020, 20:00 Uhr (Deutschlandpremiere, danach Publikumsgespräch mit DGS) 21.10.2020, 20 Uhr Ort: Alte Feuerwache Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln Tickets: 9 € / 6 € erm. zzgl. VVK-Gebühr, ab dem 06.09. erhältlich unter: https://t.rausgegangen.de/tickets/shop/un-label-performing-arts-company. Abendkasse 9 € / 6 € erm.
Lolo und Tiki treffen sich in einer U-Bahn. Während sie verschiedene Arten der Anziehung erleben, reisen sie durch ihre Vorstellungskraft in eine ungewisse Zukunft. In Gravity (and other attractions) verweben ein gehörloser Tänzer und eine hörende Tänzerin die Geschichte der beiden Figuren zu einer zeitgenössischen Tanztheater-Performance. Eine poetische englischsprachige Audiodeskription, die künstlerisch in die Performance integriert ist, bildet die kreative Grundlage dieses Stückes. Die Audiodeskription ist die Inspiration, aber auch die verbale Übersetzung und der gesprochene Text der Performance. Für diejenigen, die keinen Zugang zu einem Element der Inszenierung haben oder es nicht vollständig wahrnehmen können, schaffen andere künstlerische Elemente Wahrnehmungsbrücken, z. B. durch Visual Vernacular oder International Sign. Sie alle erzählen die gleiche Geschichte – auf ihre eigene Weise. >> Zum Trailer https://vimeo.com/371094982 >> Weitere Infos https://un-label.eu/project/gravity-and-other-attractions/ Dauer: 35 Minuten. Altersempfehlung: 12+. Gesprochene Sprache: Englisch. Barrierefreiheit: Integrierte Audiodeskription, Visual Vernacular und International Sign (IS) / TouchTour vor der Performance nach vorheriger Anmeldung unter: info@un-label.eu / Early Boarding möglich
Das Symposium ALL IN Die Performances werden im Rahmen des ALL IN Symposiums aufgeführt, das sich dieses Jahr mit den Aspekten der Koproduktion und Kooperation in den inklusiven Darstellenden Künsten beschäftigt: Wer sollte in welcher Art und Weise zusammenarbeiten, um die Präsenz von Akteuren mit Behinderung auf, vor und hinter der Bühne zu befördern. Neben den Aufführungen gibt es Workshops, Vorträge und Gesprächsrunden mit Kulturschaffenden aus unterschiedlichen Ländern. Die Themen reichen von methodischen Fragen zum inklusiven Tanz- und Theatertraining über die multiprofessionelle Ausrichtung von Regiearbeit bis hin zu internationaler Verbundarbeit. Das Symposium ALL IN findet in diesem Jahr hybrid statt. Die Teilnehmenden können entweder vor Ort oder online teilnehmen. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.all-in-2020.de

Keine Maske, kein Einkauf – trotz Attest

Die Corona-Krise verlangt allen Menschen viel ab. Da kann selbst ein routinemäßiger Gang in den Supermarkt zum Parforceritt werden. Zwischen Abstandsageboten, gestresstem Personal, verrutschten Masken, fehlenden Desinfektionsmöglichkeiten und angespannten Kunden kann der Einkauf zum bedrückenden und belastenden Erlebnis werden. Und dann der Funke, der die Situation explodieren lässt: ein Einkaufender ohne Maske! Schnell ist die Empörung groß und entlädt sich nicht selten in Ausbrüchen von verbalen bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen. Im Zuge von Berichten über Coronaleugner und Maskenverweigerer nicht komplett unverständlich.
Doch gibt es Menschen, die auf Grund einer Einschränkung, keine Maske tragen können und dies mit ärztlichem Attest auch belegen können. Diesen Menschen wird in der angespannten Lage zurzeit oft das Einkaufen erschwert oder gar verwehrt. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln erreichen vermehrt Beschwerden von Menschen mit Behinderung, die, auch mit ärztlichem Attest, nicht einkaufen gehen können.
So erging es zum Beispiel Frau Klein, die aus einem Kölner LIDL hinausgeworfen wurde. Während ihres Einkaufs forderte sie ein Mitarbeiter auf, eine Maske aufzusetzen oder den Laden zu verlassen. Frau Klein versuchte dem Mann ihr Attest zu zeigen, doch dieser ging nicht darauf ein. Ein weiterer Kollege kam hinzu. Dessen aggressives Verhalten und die Aufnahme von Körperkontakt, bewegte die ältere Dame dazu, den Laden zu verlassen. Die Polizei wurde eingeschaltet.
Herr Hörnig aus Köln kann von ähnlichen Erlebnissen bei gleich zwei unterschiedlichen Supermarktketten berichten. Er ist auf Grund einer chronischen Erkrankung vom Tragen einer Maske befreit, doch dies konnte er einem EDEKA-Mitarbeiter leider nicht vermitteln. Als dieser den maskenlosen Kunden sah, begegnete er ihm unvermittelt mit aggressivem und bedrohlichem Verhalten. Herr Hörnig schildert die Situation so: „Der Mitarbeiter kam schnellen Schrittes auf mich zu und baute sich sofort vor mir auf. Er kam mit seinem Gesicht ca. 5 cm vor meines und brüllte ‚raus aus meinem Markt‘. Ich teilte ihm mit, dass ich eine medizinische Befreiung hätte, aber er brüllte weiter und packte mich am Arm und wollte mich aus dem Laden zerren. Es kam zu einem Gerangel und ich verlies geschockt das Geschäft.“ Herr Hörnig teilte den Vorfall EDEKA mit, als Antwort darauf erhielt er Hausverbot.
Auch bei einem REWE-Markt hatte Herr Hörnig Probleme, allerdings war der Ausgang deutlich erfreulicher. Auch hier wurde er trotz Attest unsanft aus dem Laden geworfen. Nach seiner Beschwerde geschah jedoch etwas positives. Der Marktleiter kontaktierte ihn, entschuldigt sich in aller Form und versprach seine Mitarbeitenden für das Thema zu sensibilisieren. Mit Erfolg, denn nun ist es Herrn Hörnig dort gestattet ohne Maske einzukaufen.
Dem KSL Köln, sowie allen betroffenen Menschen mit Behinderung ist die Problematik eines Kunden ohne Maske bewusst. Die Unsicherheit, den Stress und die Ablehnung, die er bei Personal und Kundschaft auslösen kann, machen die Situation für alle Beteiligten schwierig. Nichtsdestotrotz müssen Betroffenen mit einem ärztlichen Attest die Möglichkeit haben einzukaufen. Wir fordern daher die Konzerne und ihre Marktleitungen auf, sich der Situation zu stellen und ihre Mitarbeitenden angemessen aufzuklären und zu sensibilisieren.