Flyer KSL-NRW in leichter Sprache

Diese Broschüre erklärt in Leichter Sprache was ein KSL ist, was es macht und an wen sich das Angebot richtet. 
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Petition zur Barrierefreiheit an Geldautomaten

Raymund Haller aus Karlsruhe kämpft dafür, dass auch sehbehinderte Kunden am Geldautomaten ohne Hürden Geld abheben können. Mit anderen Mitstreitern will er eine Geldautomaten-Umrüstung durchsetzen. Aus diesem Grund hat er eine Petition (Nr. 67896) beim Bundestag in Berlin eingereicht.
Mit der Petition werden Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte mithilfe einer bedienungsfreundlicheren und barrierefreien Ausstattung der Kontoauszugsdrucker, Selbstbedienungsterminals, Überweisungsscanner und Geldautomaten der Banken gefordert. Insbesondere wird um eine gleichgerichtete, vorderseitige und richtungssortierte Ausgabe von Geldscheinen an Bankautomaten gebeten.

Die Petition zum herunterladen.
Die Petition kann leider nicht mehr online mitgezeichnet werden. Dies muss nun auf dem Postweg oder per Fax geschehen.
Anleitung zur Mitzeichnung einer Petition auf dem Postweg:
Für die Unterstützung einer Petition auf dem Postweg (Brief, Fax, Postkarte) sind geringe formelle Anforderungen zu beachten, wie:
– Angabe der zu unterstützenden Petition des Deutschen Bundestages (für die Zuordnung)– Vorname, Name (des Mitzeichnenden)– Adresse (des Mitzeichnenden)– unbedingt eigenhändige, handschriftliche Unterschrift (des Mitzeichnenden).

Die Postanschrift:
Deutscher Bundestag– Petitionsausausschuss – Platz der Republik 111011 Berlin

Fax: 030 / 227-36027 oder -36053
Link zum Bericht der Landeschau Baden-Würtemberg (SWR)

Schülerinnen und Schüler besuchen das ZsL

Rund 15 Schülerinnen und Schüler des Kölner Albertus-Magnus-Gymnasiums haben das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) in der Südstadt besucht. In einem zweistündigen Gespräch informierte Jennifer Westbomke die Siebtklässlerinnen und Siebtklässler über die Arbeit des ZsL und Aspekte wie selbstbestimmtes Leben, persönliche Assistenz und Peer Counseling. Im Gegenzug berichteten die Schülerinnen und Schüler über ihre Erfahrungen mit dem Thema Behinderung. Zum Abschluss des für beide Seiten informativen und gewinnbrimgenden Austausches unterzogen sich die jungen Kölnerinnen und Kölner einer "Selbsterfahrung Blindheit", die sie für eine Augenblick erahnen ließ, wie es sich anfühlt behindert zu werden. Eine Erfahrung, die zu einer angeregten Abschlussdiskussion führte.

KSLs in allen Regierungsbezirken NRWs gestartet

Mit Einrichtungen in allen fünf Regierungsbezirken verfügt NRW jetzt über ein bundesweit einmaliges Netz an Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen. „Wir wollen die selbstbestimmte Lebensführung stärken – also Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten in die eigenen Hände zu nehmen und ihr Leben so zu organisieren, wie sie es sich wünschen“, sagte Sozialminister Rainer Schmeltzer auf einer Konferenz in Gelsenkirchen, mit der sich die „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ (KSL) der Öffentlichkeit vorgestellt haben.
Die mit mindestens vier Vollzeitstellen ausgestatteten Kompetenzzentren haben ihren Sitz in Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Darüber hinaus gibt es noch ein landesweit tätiges KSL speziell für Menschen mit Sinnesbehinderungen (also für sehbeeinträchtigte, blinde, hörgeschädigte oder gehörlose Menschen) mit Sitz in Essen. Insgesamt stellt das Land für die Kompetenzzentren jährlich rund 2,8 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
„Die Idee der Kompetenzzentren“, so der Minister weiter, „geht zurück auf die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung‘ und die ‚Krüppelbewegung‘, wie sie sich selbst genannt hat. Diese haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen schon im letzten Jahrhundert eingefordert.“ Die Idee zur Einrichtung von Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben sei in enger Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und -organisationen entwickelt worden, betonte Schmeltzer.
„Während auf Bundesebene im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesteilhabegesetz erste Überlegungen zu einer solchen Beratungsstruktur angestellt worden sind, bieten wir in NRW bereits eine Blaupause für eine leistungsträger- und anbieterunabhängige Beratung. Damit sind wir einmal mehr Vorreiter in Sachen Inklusion“, so Minister Schmeltzer.
Die Kompetenzzentren bieten sowohl von Behinderung betroffenen Menschen und ihren Angehörigen individuell Rat und Hilfe, als auch Selbsthilfegruppen, Verbänden und Behörden die Möglichkeit von Kooperation und Vernetzung. „Wir setzen auf die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache“, so Minister Schmeltzer. „Ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kompetenzzentren sind deshalb selbst Menschen mit Behinderungen.“

Kürzlich neu eingerichtet wurden die Kompetenzzentren in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster, das KSL im Regierungsbezirk Detmold besteht seit dem Frühjahr dieses Jahres und die Zentren in den Regierungsbezirken Arnsberg und Köln sind aus schon etwas länger bestehenden Modelleinrichtungen hervorgegangen. In Nordrhein-Westfalen leben insgesamt 2,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 1,9 Millionen mit Schwerbehinderung.
(Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW)

Bericht zum BTHG auf DRadio Wissen

Carl-Wilhelm Rößler vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben köln ist als Experte zu den Themen persönliche Assistenz und Bundesteilhabegesetz im Radiobeitrag "Benachteiligung per Gesetz" aud DRadio Wissen zu hören.
Link zu Artikel und Sendung auf DRadioWissen.de

Diskussionsveranstaltung zum BTHG am 26.11. in Köln

"Bundesteilhabegesetz: Was wollen wir? Was will die Regierung?" So lautet der Titel der Veranstaltung, zu der der PARITÄTISCHE einlädt und an der auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller teilnimmt.
Wo: Köln (VHS-Forum im Rautenstrauch-Joest-Museum, Cäcilienstr. 29-33, 50667 Köln)Wann: 26.11.2016 – 15:00 Uhr
Einladung im pdf-Format

Herzlichen Glückwunsch den neuen Peer Counseler_innen(ISL)!

Vierzehn neue Counselor_innen haben ihr Zertifikat des Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) erhalten. Sie dürfen nun den Namen Peer Counselor(ISL)bzw. Peer Counselorin(ISL) tragen. Darunter sind auch Sandra Meinert und Jennifer Westbomke von Selbstbestimmt Leben Köln.
Die Weiterbildung dauerte ein Jahr und wurde an sechs Blöcken zu je vier Tagen in Thüringen durchgeführt. Die Teilnehmenden wurden in den folgenden Themen ausgebildet:

Geschichte der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und Idee des Peer Counselings
Selbsterfahrung – Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung bzw. chronischen Erkrankung
Kommunikation und klientenzentrierte Gesprächsführung
Systemische Beratung und Konfliktlösungsstrategien
Persönliche Zukunftsplanung und Teilhabeplanung
Persönliches Budget, Persönliche Assistenz, Strukturen des Peer Counseling

Die Weiterbildung zum Peer Counseling ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung der unabhängigen Peer-Beratung in Deutschland. In 13 Durchgängen wurden mittlerweile über 150 Peer Counselor_innen ausgebildet, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind. Die Ausschreibungsfrist für die 14. Peer Counseling Weiterbildung ist bereits abgelaufen.

Quatsch-Café für Frauen am 8. Dezember

zuerst treffen wir uns wie gewohnt am Donnerstag, den 08. Dezember 2016um 16 Uhrim Comedia, Vondelstraße 4-8 in 50677 Köln.

Da am Chlodwigplatz wieder ein kleiner Weihnachtsmarkt statt findet, haben wir überlegt im Anschluss oder etwas eher, diesem noch einen kleinen Besuch abzustatten, sozusagen als Jahresabschluss. Wer mit kommt und wann wir gehen, können wir dann noch beim Kaffee besprechen.

Wir freuen uns auf Euch!

Barbara Combrink und Jeanette Severin

Stellungnahme von BODYS zum BTHG

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) unter Leitung von Frau Prof. Dr. Theresia Degener hat anlässlich einer Veranstaltung an der Evangelischen Fachhochschule Bochum eine ausführliche Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Die Stellungnahme führt insbesondere die menschenrechtliche Bedeutung von Art. 19 UN-BRK aus, der u. a. das Recht von Menschen mit Behinderungen regelt, frei zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten und dass sie nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen, z. B. Wohnheimen zu leben.

Die Stellungnahme von BODYS setzt diese besondere menschenrechtliche Bedeutung des Art. 19 UN-BRK in Beziehung zum vorliegenden Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz.

Anlässlich dieser Veranstaltung hielt Carl-Wilhelm Rößler vom KSL einen Vortrag zu den wesentlichen Kritikpunkten am vorliegenden Gesetzentwurf.

Die Stellungnahme alspdf zum herunterladen.