Bedingungsloses Grundeinkommen

Am 16. Juni nahm Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln an einer Veranstaltung in der Färberei Wuppertal zum bedingungslosen Grundeinkommen teil und vertrat die Interessen und Belange behinderter Menschen zu diesem Thema.
Das KSL Köln steht diesem Grundeinkommen grundsätzlich offen gegenüber, bedeutet es doch die Entkoppelung von Arbeit einerseits und Sicherung des Lebensunterhalts andererseits. 
Allerdings sieht das KSL Köln auch die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung bei Einführung eines solchen Grundeinkommens und gleichzeitigem Wegfall anderer staatlicher Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ihren Lebensunterhalt nicht mehr adäquat sichern können, wenn das Grundeinkommen diejenigen Mehrkosten die durch eine Behinderung entstehen, nicht berücksichtigt. So müssen Menschen mit Behinderung oftmals höhere Unterkunftskosten tragen, weil die Wohnung barrierefrei sein muss. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen in gleicher Höhe für alle wären diese Mehrkosten unter Umständen nicht gedeckt.
Außerdem steht nach Ansicht des KSL Köln zu befürchten, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben deutlich seltener als bisher bereitgestellt werden, da eine Berufstätigkeit mit Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens nicht mehr oder zumindest nur noch in sehr geringem Umfang zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig wäre.
Eine ausführliche Darstellung der Position des KSL Köln kann unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden.