Bundesteilhabepreis 2019 – Inklusive Mobilität

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt erstmals in diesem Jahr den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus. Ab sofort können sich Interessierte bewerben. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen und/oder den ländlichen Raum übertragbar sind.
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird als Teil der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Jury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Jury.
Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt. Im Jahr 2019 ist das Thema die „Inklusive Mobilität“.
Bundesteilhabepreis 2019: Inklusive Mobilität
Bewerbungsschluss: Mittwoch, 31. Juli 2019

Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich dieses Jahr alle Akteure mit Bezug zum öffentlichen und privaten Nahverkehr, insbesondere Verkehrsdienstleister, Verkehrsträger, Verkehrsplanende aber auch Anbieter von digitalen Lösungen, die mit Gute-Praxis-Beispielen und Modellprojekten einen inklusiven Sozialraum erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen.
Die Preisverleihung findet auf den vom BMAS ausgerichteten Inklusionstagen statt. Der Preis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.
Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter: www.bundesteilhabepreis.deHaben Sie noch Fragen zum Preis und zur Auslobung? Diese beantwortet Ihnen gerne Dr. Petra Zadel-Sodtke: E-Mail: petra.zadel-sodtke@kbs.de, Telefon 030/259 36 78-0.