Keine Separierung in Zeiten von Corona – Wir stehen zusammen!

Die Corona-Pandemie hat unsere Welt verändert, wie wir es uns vor ein paar Wochen noch gar nicht vorstellen konnten. Wir haben Anfang des Jahres die Bilder von erkrankten Menschen, leeren Straßen und vollen Krankenhäuser in China gesehen, aber gedacht, das ist weit weg, das erreicht uns nicht. Dann kam Karneval und alles ist anders. Seit Wochen müssen wir auf soziale Kontakte verzichten – dann offiziell: Kontaktsperren.
Der Coronavirus ist für ältere Menschen, für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen sehr bedrohlich und gefährlich –es geht um Leben und Tod.
Deshalb gibt es Ausgangsbeschränkungen, um die Verbreitung und die Übertragung auf Menschen zu bekämpfen. Diese Beschränkungen schützen alle Menschen. Aber sie haben natürlich auch massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Existenzen sind bedroht – auch dies macht Angst. Das verstehen wir!
Nun wird die Diskussion von Politikerinnen und Politikern aufgeworfen, ob die Ausgangsbeschränkungen für jüngere Menschen aufgehoben bzw. gelockert werden sollten, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Aber auch junge Menschen sind nicht immun – sie sind nur scheinbar in Sicherheit. Und sie sind Überträger.
Auch taucht eine Ethik-Richtlinie auf, in der eine Behandlungsreihenfolge von Patienten in Corona-Zeiten diskutiert wird. Schwache Menschen sollen SEPARIERT werden, damit sie (scheinbar) in Sicherheit sind und/oder jüngere Patienten werden eher behandelt als ältere Patienten. Diese Extremsituation, wie sie zurzeit in Italien oder Spanien herrscht, liegt bei uns nicht vor. Deshalb brauchen wir die Richtlinien jetzt nicht. 
In dieser Zeit ist so eine Diskussion einer Entwicklung zuträglich, die für die Stabilität des Zusammenhalts nicht gut sein kann. Sie könnte die Gesellschaft spalten. Es widerspricht unserer Idee der Vielfalt, es widerspricht der UN-BRK, die Deutschland ratifiziert hat. Diese Ideale und Visionen dürfen wir nicht aufgegeben.
Wer Menschen gegeneinander ausspielt, wer (vermeintlich) Gesundes und Starkes gegen schwach und alt stellt, verwirft Regeln des Zusammenlebens.
Deshalb widersprechen wir als KSL Köln den Forderungen alte und kranke Menschen zu separieren. Wir widersprechen den Ethik-Richtlinien in Corona-Zeiten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Ideen und Richtlinien nicht Wirklichkeit werden. Wir werden mit den zuständigen Politikerinnen und Politikern diskutieren!

#inKöllezeHus: Stadt Köln bittet um Unterstützung

Unter dem Hashtag #inKöllezeHus rufen die Stadt Köln dazu auf, eigene Beiträge zu teilen, um Freundinnen und Freunden zu zeigen, warum es wichtig ist, zu Hause zu bleiben.
Die Corona-Pandemie schränkt zunehmend Menschen in ihrem häuslichen Alltag ein. Das betrifft einerseits Infizierte und deren Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden. Andererseits betrifft es gefährdete Menschen (Vorerkrankte und ältere Menschen), für welche die Erledigung täglicher Aufgaben derzeit mit einem hohen Risiko verbunden ist. Zudem kann der Fall eintreten, dass diejenigen, die üblicherweise die Versorgung übernehmen, selbst unter Quarantäne stehen.
Viele Menschen helfen sich gegenseitig – Familie, Freunde und Nachbarn. Es gibt jedoch auch Menschen, die auf eine solche Unterstützung nicht zugreifen können. Solidarität untereinander ist in diesen Zeiten besonders wichtig! Achten Sie daher verstärkt auf Mitmenschen, die alleine leben und leisten Sie bitte die benötigte Unterstützung. Vielleicht braucht jemand im nachbarschaftlichen Umfeld Hilfe beim Einkaufen oder der Hund muss ausgeführt werden. Falls kein Kontakt zu den Nachbarn besteht, gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, per Aushang im Treppenhaus Hilfe anzubieten oder zu suchen.
Seit Jahren arbeitet die Stadt Köln mit den Nachbarschaftshilfen „Kölsch Hätz“ zusammen, einer ökumenischen Initiative des Caritasverband für die Stadt Köln und dem Diakonischen Werk Köln und Region, die über eine Vielzahl freiwilliger Helferinnen und Helfer verfügt, die sich für ihre Nachbarn im Veedel engagieren. Die Vermittlungsagentur "Kölsch Hätz" des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. hat für die Nachbarschaftshilfe eine Hotline sowie eine E-Mail-Adresse eingerichtet, für alle Kölnerinnen und Kölner, die dringend Hilfe benötigen oder Hilfe anbieten. Ab sofort können sich Hilfesuchende und Freiwillige, die Hilfe anbieten möchten, unter der folgenden Rufnummer 0221-56957816 oder E-Mail-Adresse melden.
E-Mail für Hilfesuchende und FreiwilligeAls Freiwillige eignen sich alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind, sich nicht in Quarantäne befinden und nicht zur Risikogruppe zählen. Damit die Hilfe auch wirklich den Bedürftigen zukommt, bittet die Stadt Köln darum, das oben genannte Angebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn anderweitige Möglichkeiten ausfallen.
Unter dem Hashtag #inKöllezeHus ruft die Stadt Köln dazu auf, eigene Beiträge zu teilen, um Freundinnen und Freunden zu zeigen, warum es jetzt besonders wichtig ist, zu Hause zu bleiben. Gerne können darunter auch Hilfsangebote, Hinweise auf Initiativen in Köln oder Tipps, wie man sich die Zeit zu Hause sinnvoll vertreiben kann, gepostet werden. Viele Bürgerinnen und Bürger bieten bereits auf verschiedenen Plattformen ihre Hilfe an. So kann zum Beispiel auch die Nutzung der Internetplattform "nebenan.de" helfen, sich mit Nachbarn im echten Leben zu verbinden. Hier kann man ganz einfach mit der eigenen Hausgemeinschaft, der Nachbarschaft oder den angrenzenden Nachbarschaften kommunizieren.
Obwohl in der aktuellen Lage ein gesellschaftliches Auseinanderrücken geboten ist, appelliert die Stadt Köln – selbstverständlich unter Beachtung der bestehenden Verhaltensregeln – zusammenzuhalten, um denjenigen zu helfen, die unsere Unterstützung am dringendsten brauchen. Gemeinsam wird es gelingen, die Versorgung aller Betroffenen sicherzustellen – Danke für Ihre Unterstützung!

Nachruf Bianka Becker

Wer sie kannte, erinnert sich an ihr Temperament, ihre Begeisterungsfähigkeit, Ihren Charme und ihren beeindruckenden Kampfgeist. Eine kleine Person mit großem Mut und viel Herz.
Bianka war unser aktives Vereinsmitglied seit mehr als zwanzig Jahren. Für unseren Landesverband ISL NRW e.V. war sie viele Jahre Vorstandsmitglied im Landesbehindertenrat NRW und vertrat diesen im Landespflegeausschuss NRW und der Ethikkommission für die Präimplantationsdiagnostik (PID) der Ärztekammer Nordrhein.Insbesondere Assistenz und Pflege waren die Themen, für die sie sich energisch einsetzte.  
Bianka ist am 21.03. verstorben. Eine Streiterin für die Themen Assistenz, Pflege und Ethik ist nicht mehr da.Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie.
Link zu den Kobinet-Nachrichten

KEINE PRÄSENZ-BERATUNG bis 19. April

Eingeschränkte Beratung auf Grund der Coronakrise:
*keine Präsenzberatung
*Berater_innen sind per E-Mail erreichbar
*Berater_innen sind per Telefon erreichbar
*Anrufbeantworter wird abgehört und Anfragen bearbeitet
Um sowohl Ratsuchende, als auch Berater_innen zu schützen, sehen wir uns zu diesen Maßnahmen gezwungen. Wir bitten um Verständnis.

Quarantäne Helden

Wenn ihr gerade in häuslicher Quarantäne seid und Unterstützung bei Einkäufen, Botengängen oder Gassigehen mit dem Hund benötigt könnt ihr das hier euren Mitmenschen mitteilen!

Viele Menschen befinden sich aktuell freiwillig oder notwendigerweise in häuslicher Quarantäne. Wenn ihr diesen Menschen helfen wollt, könnt ihr hier sehen, wobei ihr eure Mitmenschen in eurer Nachbarschaft unterstützen könnt!
zur Homepage

Informationen zu Persönlicher Assistenz in Zeiten von Corona

Hier ein paar informative Links zum Thema persönliche Assistenz in Zeiten von Corona:
Coronavirus und Assistenz – Von Teamsitzungen im Home-Office und vorsorglichem Quarantäneplan
Tipps für Assistenznutzer*innen (kobinet)
akse Sonder-Newsletter März 2020
Antwort des Büros der Landesbehindertenbeauftragten auf Anfrage von SL Köln
News von akse e.V.
Assistenz sichern in Corona-Zeiten

Anfrage zu „Assistenz und Corona“

"Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln hat Frau Claudia Middendorf, die Beauftrage der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW, gebeten, einige Fragen, die Betroffene zum Thema "Assistenz und Corona" umtreiben, zu beantworten.
Folgende Antworten hat uns Herr Sebastian Krüger vom Referat für Eingliederungshilfe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Namen von Frau Middendorf gegeben:
Zu der Frage, wie persönliche Assistenz im Quarantänefall zu regeln ist, hat mir der Landschaftsverband Rheinland als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe nachfolgende Auskunft zukommen lassen, die ich Ihnen gerne zur Kenntnis gebe:
• Steht der Assistenzgeber unter Quarantäne, muss je nach Modell (Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell) ein Ersatz besorgt werden. Es gelten die Vorschriften zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänemaßnahmen kann der Lohnausfall beim LV dann im Weiteren im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetz beantragt werden.
• Steht der Assistenznehmende unter Quarantäne, so hat die anordnende Stelle (in der Regel das Gesundheitsamt) festzulegen, wie die Quarantäne unter diesen besonderen Voraussetzungen umzusetzen ist. Dies dürfte dann ja nicht nur Leistungsberechtigte aus der Eingliederungshilfe betreffen, sondern auch pflegebedürftige Menschen, die unter Quarantäne gestellt werden.

NRW-Erlass zur weitgehenden Schließung von Werkstätten und Tageseinrichtungen der Eingliederungshilfe

Der Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sieht die weitgehenden Schließung von Werkstätten, Tagesstätten und anderen Tagesangeboten für Menschen mit Behinderung vor. Notwendig sei dies auf Grund der drastisch steigenden Fallzahlen von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus. Die Weisung des Ministeriums sieht aber Ausnahmen vor für Personengruppen, deren Betreuung weiter gewährleistet werden müssen.
zum Erlass

Wege zur Unterstützung beim LVR

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für die Eingliederungshilfe das Antragserfordernis eingeführt. Das heißt: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) benötigt einen Antrag, um Eingliederungshilfe-Leistungen bewilligen zu können.
Was müssen Betroffene tun, um einen Antrag zu stellen? Wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Bearbeitung und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten haben die Antragsteller? Antworten dazu enthält diese Seite:
Link zum LVR