Quatsch-Café für Frauen

Der nächste Termin ist:
Dienstag, 8. Oktober 2019 um 16 Uhr – 18 Uhr in der Comedia, Vondelstr.4-8, 50677 Köln.
Ich freue mich auf Euch! Barbara Combrink-Souhjoud

18 werden mit Behinderung – was ändert sich mit der Volljährigkeit?

Donnerstag, 7. November 2019 um 18.30 UhrOrt: EUTB mittendrin e.V., Luxemburger Str. 189-191, 50939 KölnTeilnahme kostenlosReferent: Sebastian Tenbergen, bvkm
Mit 18 Jahren wird man volljährig und hat grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Der Infoabend gibt behinderten Menschen und ihren Eltern einen Überblick, was sich für sie mit dem Erreichen der Volljährigkeit ändert. Es geht um die Themen Selbstbestimmung, Betreuung, Grundsicherung, Unterhalt und Wohnen.
Der Veranstaltungsort ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. Wenn Sie eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache möchten, melden Sie dies bitte bis spätestens 1.11.2019 an unter info@mittendrin-koeln.de

Änderungen BTHG 2020 für Bewohner*innen von Einrichtungen

2020 gelten neue Gesetze für Bewohner*innen von EinrichtungenWas Betroffene und Betreuer*innen jetzt tun müssen!
Dienstag, 24. September 2019 um 18.30UhrOrt: EUTB mittendrin e.V., Luxemburger Str. 189-191, 50939 KölnTeilnahme kostenlosReferent: Gregor Rüberg, Betreuungsverein Lebenshilfe, Dortmund
Bewohner*innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben bisher alle Leistungen aus einer Hand von den Landschaftsverbänden bekommen. Dies ändert sich zum kommenden Jahr. Ab dem Januar 2020 müssen die Leistungen zur Grundsicherung (Miete, Ernährung, Kleidung) beim örtlichen Sozialamt beantragt werden, während die Fachleistungen der Eingliederungshilfe weiter vom Landschaftsverband bewilligt werden.
Betroffene und (ehrenamtliche) Betreuer*innen müssen jetzt handeln, Anträge stellen und den Wohnheimvertrag prüfen. Was genau zu tun und zu bedenken ist, wird an diesem Abend praxisnah und anschaulich erklärt.
Der Veranstaltungsort ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. Wenn Sie eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache möchten, melden Sie dies bitte bis spätestens 18.9.2019 an unter info@mittendrin-koeln.de.

*** STOPPT DEN SPAHN-SINN ***

Aufruf zur Demonstration gegen das RISG (Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz)
Freitag, den 20.09.19 um 17:00 Uhr auf dem Bertha-von-Suttner-Platz hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof
von Nicole Andres, EUTB-Beraterin Dortmund
 
Worum geht es?
Ein aktuelles Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht vor, dass beatmete Menschen zukünftig regelhaft in stationären Einrichtungen untergebracht werden, um sie dort professionell versorgen zu können. Ein Leben im häuslichen Umfeld mit Angehörigen und Freunden soll – auch aus Kostengründen – nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich sein. Bei der Prüfung soll die Einschätzung der Krankenkasse maßgeblich sein. Das Recht, mit ambulanter Intensivpflege zu Hause zu leben, soll vorzugsweise Menschen zustehen, die bereits aktiv am sozialen Leben teilhaben.
 
Unser Anliegen
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dürfen nicht gezwungen werden, in einer stationären Einrichtung zu leben. Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Dafür muss ihnen das Recht auf ambulante Intensivpflege uneingeschränkt erhalten bleiben. Dafür kämpfen wir!

Aufruf zur Demonstration
Wir planen für Freitag, den 20.09.19 um 17:00 Uhr eine große Demonstration auf dem Bertha-von-Suttner-Platz hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof. Eingeladen sind alle Betroffenen, Angehörige, Pflegekräfte und Interessierte, die mit uns für die Rechte von Menschen mit Behinderung, insbesondere Beatmungspatienten, kämpfen möchten. Es wird voll, laut und stark. Wir geben unser Signal mit Stimmen, Plakaten, Postern, Flyern, Trillerpfeifen, Ketten und allem, was Aufmerksamkeit erzeugt. Auch Familien und Kinder sind herzlich eingeladen. Nutzt den Messetag auf der RehaCare gerne für unsere anschließende Aktion. Wir brauchen JEDE Unterstützung!!!

2. Stammtisch Leben mit persönlicher Assistenz

Liebe Assistenznehmende,
in unserem Beratungsalltag sowie in unserem eigenen Leben stellen wir immer wieder fest, dass persönliche Assistenz eine tolle Hilfe für Menschen mit Behinderung ist. Mit dieser Unterstützung können wir so leben, wie wir es uns vorstellen. Das Leben mit Assistenz kann aber ebenso eine Herausforderung sein.
Wir möchten mit diesem Stammtisch Assistenznehmern die Möglichkeit geben, sich über Tipps, Tricks oder auch Problemlagen im Umgang mit persönlicher Assistenz auszutauschen.
Personen, die sowohl Assistenznehmer sind als auch Angestellte eines Assistenzdienstleisters, bitten wir, von der Teilnahme abzusehen. Nach dem ersten Stammtisch ist deutlich geworden, dass diese Doppelrolle zur Befangenheit anderer TeilnehmerInnen führen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wann: 2. Treffen 25.09. 2019, von: 17:30 Uhr bis 19:30 UhrWo: In den Räumlichkeiten des ZsL/EUTB „Selbstbestimmt Leben“ Köln
Sind Sie interessiert? Dann geben Sie uns gerne Bescheid!Kontakt: beratung@eutb-sl-koeln.de

Stellungnahme KSL Köln: Auswirkungen des RISG auf die Teilhabe behinderter Menschen

Behinderte Menschen, die in hohem Maße auf intensivpflegerische Behandlungspflege zur Beatmung angewiesen sind, sollen durch eine Neuregelung diese Leistungen künftig grundsätzlich nur noch in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen bekommen mit der Konsequenz, dass sie aus einer eigenen Wohnung in eine solche Einrichtung ziehen und dort dauerhaft verbleiben müssten.

Stellungnahme des KSL Köln (Langfassung)
Stellunghahme des KSL Köln (Kurzfassung)
Zusammenfassung:
Das KSL Köln setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinander und lehnt diesen in der vorliegenden Form strikt ab. Maßgeblich für diese Ablehnung sind folgende Gesichtspunkte:

Es ist aus Sicht des KSL Köln nicht zu beanstanden, wenn die Bewilligungspraxis dieser Leistungen durch eine Verlagerung der Verordnungsberechtigung auf speziell qualifizierten Ärztinnen überprüft werden soll, um auf die zuletzt steigenden Fallzahlen zu reagieren.
Die Begründung der Leistungserbringung in stationären Einrichtungen unter Hinweis auf Qualitätsmängel und Leistungsmissbrauch in der ambulanten Versorgung überzeugt nicht. Derartigen Tendenzen kann durch eine engmaschige ordnungsrechtliche Überprüfung wirksam entgegengetreten werden. Es ist nicht erforderlich, eine ambulante Versorgung in einer eigenen Wohnung faktisch abzuschaffen. Hinzu kommt, dass auch in stationären Einrichtungen erhebliche Qualitätsmängel festzustellen sind, insbesondere durch den Pflegenotstand und unzureichende hygienische Verhältnisse. Gleiches gilt auch für Fälle von Leistungsmissbrauch.
Das KSL Köln hat grundsätzlich keine Bedenken gegen das Bestreben, Betroffene wenn möglich von dieser Beatmung zu entwöhnen, sofern berücksichtigt wird, dass bei bestimmten, insbesondere progredienten Erkrankungen, eine solche Entwöhnung nicht möglich ist und dieser Umstand respektiert wird.
Die regelhafte Leistungserbringung dieser Beatmungspflege nur in stationären Einrichtungen ist sowohl mit dem grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde als auch mit Art. 19 UN-BRK nicht in Einklang zu bringen. Art. 19 UN-BRK schreibt vor, dass Menschen mit Behinderung das gleiche Recht haben zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und dass sie nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Wird jemandem in seiner eigenen Wohnung diese Art der Pflege verweigert, wird er in unzulässiger Weise genötigt, in eine stationäre Einrichtung zu ziehen.
Das KSL Köln befürchtet, dass Betroffene trotz vorliegender medizinische Indikation auf die Inanspruchnahme dieser Beatmungspflege verzichten werden, um das Leben in einer eigenen Wohnung nicht zu gefährden. Hier wird die Gefahr lebensgefährlicher Situationen durch die nötigende Verweisung auf stationäre Einrichtungen in unzulässiger Weise heraufbeschworen.
Der vorgesehene Grundsatz der stationären Leistungserbringung steht in eklatantem Widerspruch zu zahlreichen anderen Sozialleistungen, die von einem Vorrang der ambulanten Hilfe geprägt sind. Dies gilt etwa für die Sozialhilfe oder die Pflegeversicherung.
Die Behauptung des Ministeriums, Menschen mit Assistenz, die an der Gesellschaft teilhaben, seien hiervon nicht betroffen, ist sachlich falsch. Im Gesetzentwurf ist lediglich allgemein von den Versicherten die Rede, die regelhaft in die stationäre Wohnform ziehen müssen.
Der behauptete Bestandsschutz für Altfälle entpuppt sich bei näherer Betrachtung lediglich als eine dreijährige Übergangszeit. Diese wurde wahrscheinlich eingerichtet, um genügend Zeit für die Schaffung der benötigten stationären Kapazitäten zu erhalten.
Zu kritisieren ist auch, dass Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich nicht in eine stationäre Wohnform ziehen müssen, um die Beatmungspflege zu erhalten, mit Eintritt der Volljährigkeit hingegen wird diese Verpflichtung begründet. Der Auszug aus dem Elternhaus ist quasi gleichsetzen mit dem Einzug in das Pflegeheim. Persönliche Lebensziele und berufliche Perspektiven werden damit versperrt.
Es ist scharf zu kritisieren, dass Betroffene, die in einer ambulanten Lebensform verbleiben möchten, sich einer umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unterziehen müssen. Gelingt der Nachweis der Unzumutbarkeit nicht, bleibt es im Zweifel bei dem Verweis auf die stationäre Einrichtung.
Inhalt und Reichweite der UN-BRK werden auch im vorliegenden Fall in nicht akzeptabler Weise ignoriert. Die UN-BRK ist, worauf noch einmal deutlich hingewiesen werden muss, keine hübsche Poesie, sondern in Deutschland geltendes Recht.

Abschlussbericht „Mädchen sicher inklusiv“

Der Abschlussbericht zum „Modellprojekt zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung – Mädchen sicher inklusiv“ –   beinhaltet Zahlen, Fakten und Erkenntnisse der 3,5 jährigen Projektlaufzeit (2015-2018). Das Modellprojekt mündet 2019 in die NRW-weite „Fachstelle zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung – Mädchen sicher inklusiv“ – gefördert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Abschlussbericht zum Download

Weltmeisterschaft im Rollstuhlskaten und Skateboarding mit Handicap

Samstag, 31. August, und Sonntag, 1. September 2019 – Bezirkssportanlage der Stadt Köln, Scheibenstraße 13a, 50737 Köln
WCMX (Rollstuhlskaten) und Adaptive Skating (Skateboarding mit Handicap) zählen inzwischen zu den angesagtesten Behindertensportarten. In Köln erwartet die Zuschauerinnen und Zuschauer neben atemberaubenden Sport auch ein attraktives Rahmenprogramm.
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Ausfüllhilfe zum Antrag auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen erschienen

In Zusammenarbeit haben die Kompetenzzentren in Köln und Düsseldorf eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen ab dem 1.1.2020 in einfacher verständlicher Sprache erstellt. Dieser soll dabei helfen, die Anträge auf Zahlungen des Lebensunterhalts besser lesen und verstehen zu können. Ab dem 1.1.2020 wird der Lebensunterhalt nicht mehr von den Landschaftsverbänden ausgezahlt, sondern von der Kommune, in der sich der Wohnort befindet. Es müssen dafür neue Anträge bei der Kommune gestellt werden. Die Kommunen nutzen unterschiedliche Anträge auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen. Deshalb ist es wichtig, den Antrag der Kommune mit der Ausfüllhilfe zu vergleichen, damit die hineinzuschreibende Information auch zur Überschrift passt. Bei Fragen und Schwierigkeiten beim Ausfüllen könnt Ihr Euch an die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) oder an die KSLs wenden.
Ausfüllhilfe als pdf-Dokument

Quatsch-Café für Frauen im September

Der nächste Termin ist:
Dienstag, 3. September 2019 um 16 Uhr in der Comedia, Vondelstr.4-8, 50677 Köln.
Ich freue mich auf Euch! Barbara Combrink-Souhjoud