Stellenausschreibung: Leitung KSL für Menschen mit Sinnesbehinderung

Leitung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit einer Sinnesbehinderung, Essen

Das landesweite Zentrum ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW mit dem Rheinischen Blindenfürsorgeverein 1886 Düren (RBV) als Träger gemeinsam mit den Konsortialpartnern Kompetenzzentrum für Gebärdensprache und Gestik der RWTH Aachen (SignGes), der Zentrale für soziale Dienstleistungen gGmbH Köln (ZsDl) und der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH (DGfT).
Am Sitz im Haus der Technik, Essen, haben wir die Aufgabe, für die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderung inklusive Strukturen und Prozesse zu etablieren, Barrieren zu identifizieren , inklusive Praktiken aufzubauen und damit eine Teilhabe- und Wertschätzungskultur zu befördern. 

Wir suchen zum nächsten Zeitpunktin Vollzeit und zunächst einer Befristung bis 31.12.2019

den/die Leiter/in des Kompetenzzentrums

Ihre Qualifikation: Wissenschaftliches HochschulstudiumFachrichtung: z.B. Psychologie, Erziehungs-, Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft 
Berufserfahrung: Tätigkeit und/oder Projekterfahrungen mit Menschen mit Behinderung, bevorzugt mit Hör- und/oder Sehbehinderung, Erfahrung in der Personalführung und in Leitungsfunktion
Zu Ihren wichtigsten Aufgaben gehören: Betrieb der landesweiten Anlaufstelle, Personalführung der fünf Mitarbeitenden, Teamentwicklung, Zusammenarbeit mit den Konsortialpartnern, dem MAIS, Kontakte zu anderen Ministerien, der Selbsthilfe, den Rehabilitationsträgern, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe , den weiteren Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) und der Koordinierungsstelle, bestehenden Beratungsstellen und Netzwerken, mit Kommunen, Kostenträgern, Arbeitgebern, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Beiräten und Beauftragten, Medien und der sonstigen interessierten Fachöffentlichkeit, Marketing zur Weiterentwicklung und Qualifizierung bestehender Regelangebote für Menschen mit Behinderung, Kommunikation mit potenziellen öffentlichen und privaten Leistungsanbietern, Kooperation mit der Forschung, Entwicklung des Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau Qualitätsmanagement, Entwicklung der Dokumentation
Wir freuen uns auf Sie als Kollegin/en: die/dergerne im Team arbeitet, priorisiert und selbst Entscheidungen treffen kann, Teamfähigkeit und Reflexionsbereitschaft des eigenen Handelns besitzt, über gute PC-Kenntnisse (MS Word, Excel, Outlook) verfügt, auf die Möglichkeiten und Grenzen der Klient/Innen achtet und die UN-Behindertenrechtskonvention als Handlungsleitlinie seiner pädagogischen Arbeit anerkennt
Erwünscht: gute kommunikative Fähigkeiten, Flexibilität und Bereitschaft zu Außenterminen
Dazu bieten wir Ihnen: ein interessantes Arbeitsgebiet mit hohem fachlichem Anspruch, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Raum für eigenverantwortliches Handeln, ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet in einem engagierten, motivierten und multiprofessionellen Team, gute Rahmenbedingungen und flexible Arbeitszeiten 
Sie sollten wissen: Jeder Mensch ist uns willkommen, egal welcher Religion, Geschlecht, Hautfarbe und/oder sexueller Orientierung.Bei gleicher Eignung werden Menschen mit einer Schwerbehinderung bevorzugt
Vergütung: Die Bezahlung erfolgt nach TVöD-V 14/4
Über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, bevorzugt per E-Mail, freuen wir uns.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10.05.2017 an den: Rheinischer Blindenfürsorgeverein 1886 Düren (RBV), z.Hd. Herrn Günter Esser, Roonstr. 4, 52351 Düren oder an esser@rbv-dueren.de
Die Stellenausschreibung alsPDF-Datei zum Download.

Aufruf: Videos zu 30 Jahre ZsL

Liebe Freundinnen und Freunde des ZsL Köln,

dieses Jahr wird das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln 30!
In dieser Zeit haben wir viel gemeinsam erlebt, gekämpft, verändert, gewonnen, verloren, gestritten und gelacht. Es war eine bewegte und bewegende Zeit und das Ende ist noch lange nicht in Sicht.
Viele haben es befürchtet, einige haben es geahnt – das muss gefeiert werden! 
Und deshalb wünschen wir uns was von euch:
Wir planen einen kleinen Film zu machen und dafür brauchen wir eure Hilfe. Schickt uns kurze Handy-Videos (maximal 20 Sekunden, Hochformat), in denen ihr sagt, was ihr mit dem ZsL verbindet bzw. was das ZsL für euch bedeutet – seit kreativ.
Alle eingegangenen Videos möchten wir zu einem Filmchen zusammenschneiden und auf unserer Geburtstagsfeier präsentieren.
Der Einsendeschluss für die Beiträge ist der 15. Mai 2017.
Wenn ihr noch Fragen habt wendet euch an combrink@zsl-koeln.de.
Die Videos schickt bitte an seeck@zsl-koeln.de.

Viele Grüße.
Euer ZsL-Team

Mad Pride 2017

Mit der Mad Pride zum Kulturfinale! Zum Abschluss von Sommerblut zieht die Parade am 21.05.2017 zum dritten Mal vom Ehrenfelder Bahnhof nach Odonien.
Die Mad Pride bringt alle Menschen zusammen: verrückt, behindert, asozial, an den Rand gedrängt – bei der Parade gehen alle Menschen zusammen auf die Straßen Kölns gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Gerade jetzt ist es wichtig, solidarisch zusammenzustehen in jeglicher Verschiedenheit. Auf das gemeinsame Menschsein kommt es an! Mit der Mad Pride tritt Sommerblut ein für Freiheit, Vielfalt und Teilhabe für alle Menschen – unabhängig von Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung. Die Mad Pride lebt Inklusion mit einem fröhlich bunt verrückten Eigensinn.
Alle sind eingeladen, sich solidarisch anzuschließen. Zusammen geht es mit der Musikgruppe Kwaggawerk und Aktionen der Psychiatrie-Erfahrenen nach Odonien. Die Parade ist initiiert vom Verein Inklusion und Kultur und einem breiten Bündnis aus der Behindertenselbsthilfe und Netzwerkpartner*innen. Mit viel Musik und den verschiedensten Künstler*innen feiern dann alle zusammen das Kulturfinale von Sommerblut, dem Festival der Multipolarkultur.
Pogramm zum Download
Einladung in leichter Sprache zum Download

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung – jetzt ist die Selbsthilfe gefragt!

Liebe Akteure der Selbsthilfe,
das Bundesteilhabegesetz regelt in §32 SGB IX die Einrichtung von ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatungsstellen ab dem 01.01.2018. Hierfür wird der Bund jährlich insgesamt 58 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Im Mai/Juni 2017 soll die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht werden, in der die Voraussetzungen für die Förderung eines trägerunabhängigen Beratungsangebots geregelt werden. 
Die Förderanträge können zunächst bis zum 31.08.2017 an den Bund gestellt werden. Die Anträge werden vom Bund an die Bundesländer weitergeleitet, die hieraus jeweils eine Empfehlung für den Bund erstellen. Dieser entscheidet dann, wer ab dem 01.01.2018 gefördert wird. Anträge, die erst nach dem 31.08.2017 beim Bund eingehen, können mit einer Förderung erst ab dem 01.04.2018 rechnen.
Besonderer Wert wird im Gesetz auf die Unabhängigkeit von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sowie den Peer-Ansatz („Betroffene beraten Betroffene“) der Beratung gelegt. Diese beiden Voraussetzungen erfüllen in idealer Weise die Gruppen, Vereine und Verbände der Selbsthilfe.
Aus Sicht der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) ist es daher dringend geboten, dass sich die Selbsthilfe um diese Beratungsstellen bewirbt.Für kleinere Gruppierungen, Vereine oder Verbände der Selbsthilfe die keine eigene Einrichtungsstruktur vorhalten können, empfiehlt es sich, wirkungsvolle Kooperationen einzugehen. Auch bei Kooperationen mit anderen Trägern muss die Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet sein. 
Nach§ 32 SGB IX muss die Beratung unabhängig von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sein.Nur dann kann eine uneingeschränkte Parteilichkeit für dieWünsche und Bedürfnisse der Ratsuchenden gewährleistet werden. In diesem Sinne werden die Ratsuchenden als Architekten und Regisseure ihrer individuell gewünschten Lebensgestaltunggesehen und nicht als potenzielle Kunden einer bestimmten Angebotsstruktur. Die KSL wollen daher in enger Zusammenarbeit mit der LAG SELBSTHILFE NRW die Selbsthilfe dabei unterstützen, eine ergänzende und trägerunabhängige Beratungsstruktur zu etablieren. 
Alle sechs Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben stehen Ihnen daher ab sofort mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie hierzu gerne direkt Kontakt zu dem zuständigen Kompetenzzentrum in Ihrer Region auf (zu finden unter: www.ksl-nrw.de). Damit Sie sich direkt und gegenseitig zu dem Thema unabhängige Teilhabeberatung austauschen, informieren und vernetzen können, haben wir auch eine Facebook Seite eingerichtet (https://www.facebook.com/KSL.NRW/). 
Selbstverständlich arbeiten die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hierbei eng mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. zusammen. Wenn für Ihre Selbsthilfeorganisation/ -Gruppe also ein Beratungsengagement in Frage käme, können Sie sich auch direktmit Ihren Landesverbänden oder der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.(www.lag-selbsthilfe-nrw.de)in Verbindung setzen.
Spätestens wenn die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht ist, werden wir Sie an dieser Stelle erneut informieren.Bis dahin wollen wir Sie als Akteure der Selbsthilfe noch einmal ermutigen, sich tatkräftig dafür einzusetzen, in NRW eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung flächendeckend zu entwickeln. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesbezüglich mit uns und/oder mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. in Kontakt treten. 

Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen

Internet-Jobbörse für Menschen mit Behinderung

Capjob ist eine Internet-Jobbörse für Menschen mit Behinderung.
Das Team von Capjob verfolgt die Mission, offene Stellen des ersten Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Einfach, schnell und ordentlich!
Hier geht’s zu Capjob.

Informationen zur Landtagswahl in leichter Sprache

Einfach wählen gehen! – Ihre Stimme zählt! Wissen, wie man wählt – Infos in leichter Sprache.
Der Landeswahlleiter und die Landeszentrale für politische Bildung haben in Zusammenarbeit mit dem Landtag und der Landesbehindertenbeauftragten eine Broschüre in leichter Sprache zur NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2017 erstellt. 
Die Broschüre ist auch als barrierearme PDF-Datei und als Hör-CD im mp3-Format verfügbar.
Link zur Broschüre

Stellenausschreibung wiss. Projekt-Mitarbeiter_in Rechtswissenschaften

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention sucht zum nächstmöglichen Termin:

eine/n wissenschaftliche/n Projekt-Mitarbeiter/in im Bereich Rechtswissenschaften100%, befristet bis 31.12.2017Im Bereich: Rechtswissenschaften (Schwerpunkt: Normenprüfung auf Landesebene)
Bewerbungsfrist: 17.04.2017 (18:00 Uhr)Bewerbungsgespräche: 09.05.2017Kennzeichen: MSt-BRK 2017-001P
Hier geht es zur Stellenausschreibung.

Stellenausschreibung wiss. Mitarbeiter_in BODYS

Stellenausschreibung der Evangelischen Hochschule RWL in Bochum. Gesucht wird ein/e wissenschaftliche Mitarbeiter/in für das Evaluationsteam, der/die das Projekt der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW begleitet. Bewerbungsschluss ist der 15. April 2017.
Stellenausschreibung als pdf-Datei

KSL Köln weist auf Wahlrecht für alle behinderten Menschen in NRW hin!

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln weist darauf hin, dass bei der anstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen auch Menschen, die in allen Aufgabenbereichen unter gesetzlicher Betreuung stehen, ihre Stimme abgeben können.
Durch das Inklusionsstärkungsgesetz NRW wurde das Landeswahlgesetz dahingehend geändert, dass der bisherige Wahlrechtsausschluss für Menschen, die in allen Aufgabenbereichen unter gesetzlicher Betreuung stehen, aufgehoben. Damit wurde eine wesentliche Forderung unter anderem des KSL Rheinland als Vorläufer des KSL Köln erfüllt. Nach Ansicht des KSL Köln ist ein solcher Wahlrechtsausschluss mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, die entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes war überfällig. Ungeachtet dessen besteht dieser Wahlrechtsausschluss in vielen anderen Bundesländern fort.