Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung – jetzt ist die Selbsthilfe gefragt!

Liebe Akteure der Selbsthilfe,
das Bundesteilhabegesetz regelt in §32 SGB IX die Einrichtung von ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatungsstellen ab dem 01.01.2018. Hierfür wird der Bund jährlich insgesamt 58 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Im Mai/Juni 2017 soll die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht werden, in der die Voraussetzungen für die Förderung eines trägerunabhängigen Beratungsangebots geregelt werden. 
Die Förderanträge können zunächst bis zum 31.08.2017 an den Bund gestellt werden. Die Anträge werden vom Bund an die Bundesländer weitergeleitet, die hieraus jeweils eine Empfehlung für den Bund erstellen. Dieser entscheidet dann, wer ab dem 01.01.2018 gefördert wird. Anträge, die erst nach dem 31.08.2017 beim Bund eingehen, können mit einer Förderung erst ab dem 01.04.2018 rechnen.
Besonderer Wert wird im Gesetz auf die Unabhängigkeit von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sowie den Peer-Ansatz („Betroffene beraten Betroffene“) der Beratung gelegt. Diese beiden Voraussetzungen erfüllen in idealer Weise die Gruppen, Vereine und Verbände der Selbsthilfe.
Aus Sicht der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) ist es daher dringend geboten, dass sich die Selbsthilfe um diese Beratungsstellen bewirbt.Für kleinere Gruppierungen, Vereine oder Verbände der Selbsthilfe die keine eigene Einrichtungsstruktur vorhalten können, empfiehlt es sich, wirkungsvolle Kooperationen einzugehen. Auch bei Kooperationen mit anderen Trägern muss die Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet sein. 
Nach§ 32 SGB IX muss die Beratung unabhängig von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sein.Nur dann kann eine uneingeschränkte Parteilichkeit für dieWünsche und Bedürfnisse der Ratsuchenden gewährleistet werden. In diesem Sinne werden die Ratsuchenden als Architekten und Regisseure ihrer individuell gewünschten Lebensgestaltunggesehen und nicht als potenzielle Kunden einer bestimmten Angebotsstruktur. Die KSL wollen daher in enger Zusammenarbeit mit der LAG SELBSTHILFE NRW die Selbsthilfe dabei unterstützen, eine ergänzende und trägerunabhängige Beratungsstruktur zu etablieren. 
Alle sechs Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben stehen Ihnen daher ab sofort mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie hierzu gerne direkt Kontakt zu dem zuständigen Kompetenzzentrum in Ihrer Region auf (zu finden unter: www.ksl-nrw.de). Damit Sie sich direkt und gegenseitig zu dem Thema unabhängige Teilhabeberatung austauschen, informieren und vernetzen können, haben wir auch eine Facebook Seite eingerichtet (https://www.facebook.com/KSL.NRW/). 
Selbstverständlich arbeiten die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hierbei eng mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. zusammen. Wenn für Ihre Selbsthilfeorganisation/ -Gruppe also ein Beratungsengagement in Frage käme, können Sie sich auch direktmit Ihren Landesverbänden oder der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.(www.lag-selbsthilfe-nrw.de)in Verbindung setzen.
Spätestens wenn die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht ist, werden wir Sie an dieser Stelle erneut informieren.Bis dahin wollen wir Sie als Akteure der Selbsthilfe noch einmal ermutigen, sich tatkräftig dafür einzusetzen, in NRW eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung flächendeckend zu entwickeln. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesbezüglich mit uns und/oder mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. in Kontakt treten. 
Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen