Claudia Middendorf warnt vor Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, hat die Bundesregierung nachdrücklich darin unterstützt, sich gegen die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona-Pandemie stark zu machen. Sie begrüßt ausdrücklich die Haltung der Bundesregierung, die menschenrechtlichen Vorgaben auch während der Pandemie nicht infrage zu stellen und diese zu befolgen. 
 
Berichterstattungen aus anderen Staaten, nach denen die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen lebensnotwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der Viruserkrankung COVID-19 zugunsten vermeintlich gesünderer Menschen verweigert würden, betrachtet sie mit Sorge. 
 
Mit einer Erklärung hat sie daher die Bundesregierung bestärkt, ihren Kurs beizubehalten und die Menschenrechte zu jeder Zeit zu achten. Darüber hinaus bittet sie die Bundesregierung, ihrer Vorbildfunktion nachzukommen und sich bei ihren Vertragspartnern für eine weltweite Einhaltung der menschenrechtlichenVorgaben einzusetzen. 

Dazu erklärt die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte, Claudia Middendorf: „Unter keinen Umständen und zu keiner Zeit dürfen Menschenrechte missachtet werden. Dies gilt im Besonderen auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie, wie sie aktuell durch den Corona-Virus Sars-CoV-2 ausgelöst wurde. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung auch in dieser schwierigen Lage die Menschenrechte achtet und als ihre staatliche Verpflichtung ansieht. 
 
Mit meiner Erklärung möchte ich aber deutlich machen, dass ich in anderen Staaten große Gefahren sehe, dass das Menschenrecht im Zusammenhang mit der Behandlung von Menschen mit Behinderungen gefährdet ist. Menschen mit Behinderungen dürfen auch in dieser Situation nicht diskriminiert oder ungleich behandelt werden. Insbesondere dürfen ihnen unter keinen Umständen Gesundheitsleistungen vorenthalten oder der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung verwehrt werden. Vielmehr muss ihre gleichberechtigte Teilhabe am Gesundheitssystem gestärkt und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden.“