Die Jahrzehntelange Forderung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nach einer unabhängigen Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen hat mit dem Bundesteilhabegesetz endlich eine gesetzliche Grundlage erhalten. Das Peer Counseling erlangt einen größeren Stellenwert, da es einen wichtigen Förderschwerpunkt darstellt.
Bis zum 31. August 2017 können sich nun bundesweit Organisationen um die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EuTb) bewerben. Das sollen Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen sein, die keine eigenen Angebote betreiben. Damit wird deren Unabhängigkeit im Beratungsprozess gesichert. Zu befürchten ist jedoch, dass sich vor allem Leistungserbringer um diese Förderung bewerben, also Anbieter von Dienstleistungen wie zum Beispiel Ambulant Betreutem Wohnen (BeWo). Eigentlich sind solche Leistungserbringer von der Förderung ausgeschlossen. Sollte es jedoch in einer Region zu wenige Bewerbungen geben, können auch Leistungserbringer eine Förderung erhalten.
Um die Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen zu einer Bewerbung zu motivieren und sie dabei zu unterstützen, haben die KSL in NRW gemeinsam mit dem Arbeits- und Sozialministerium NRW drei Informationsveranstaltungen abgehalten. Hier konnten sich Organisationen über die Förderung informieren, Unterstützung erhalten und sich mit anderen Organisationen vernetzen. Eine Vernetzung kann zu einer gemeinsamen Antragstellung führen und einer erfolgreichen Bewerbung helfen.
Auf diesen Veranstaltungen konnten die KSL bereits Organisationen miteinander vernetzen und viele Fragen beantworten. Sollten auch Sie an einer Bewerbung zur EuTb interessiert sein und sich Unterstützung wünschen, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen KSL.
Auskunft für den Regierungsbezirk Köln erteilen unter Telefon 0221 277 17 03:
Sandra Meinert (meinert@ksl-koeln.de)
Ellen Romberg-Hoffmann (romberg-hoffmann@ksl-koeln.de)
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Ellen Romberg-Hoffmann (romberg-hoffmann@ksl-koeln.de)