Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), in dem Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln mitarbeitet, hat eine Stellungnahme zum aktuell diskutierten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Dieser Entwurf lässt im Hinblick auf die seit langem geforderte Verbesserung der Teilhabesituation behinderter Menschen Schlimmes befürchten. Das FbJJ setzt sich in seiner Stellungnahme kritisch mit einzelnen Aspekten des Entwurfs auseinander.
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So kritisiert das FbJJ beispielsweise massiv, dass bei der Frage der Anrechnung von Einkommen und Vermögen kein nennenswerter Fortschritt festzustellen ist, sondern dass im Gegenteil in vielen Fällen sogar eine Verschlechterung droht.
Ebenso lehnt das FbJJ die vorgesehene Schwächung des Wunsch- und Wahlrechts entschieden ab.
Kritik wird auch geübt an der im Entwurf vorgesehenen Möglichkeit, Teilhabeleistungen zu teilen. Damit könnten Menschen mit Behinderung beispielsweise verpflichtet werden, sich eine Assistenz zu teilen. Auf diese Weise sollen Kosten eingespart werden, ohne auf die gravierende Verschlechterung der Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeit der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
Auch das Budget für Arbeit, mit dem Menschen mit Behinderung die Perspektive eines Wechsels von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden soll, ist nach Ansicht des FbJJ einer eines Sparmodell und finanziell völlig unzureichend ausgestattet.
Unklar ist im Entwurf die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Hier steht zu befürchten, dass behinderte Menschen künftig von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen und nur noch über die Pflege versorgt werden. Dies läuft einer vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention entschieden zuwider.
Insgesamt setzt sich das FbJJ mit 15 thematischen Schwerpunkten auseinander und übt heftige Kritik am derzeitigen Gesetzesentwurf (Stand: 18. Dezember 2015).
Sobald voraussichtlich ab Mitte April der offizielle Referentenentwurf verfügbar sein wird, wird zum neuen Teilhaberecht weiter ausführlich Stellung genommen.