Seit 1. Januar 2018 können behinderte Menschen, die einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, auch das Budget für Arbeit nutzen. Wenn sie einen Arbeitgeber finden, der sie beschäftigt, gibt es hierfür Zuschüsse. Damit soll mehr behinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Tariflohn und Sozialversicherung ermöglicht werden.
www.budgetfuerarbeit.de