Informationsblatt zum Merkzeichen TBI (taubblind)

Seit dem 30. Dezember 2016 ist Taubblindheit in Deutschland als eigenständige Behinderung anerkannt. Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde das Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt.
Dieses Informationsblatt enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt ebenfalls, die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis. Das Informationsblatt Merkzeichen TBI zum Download. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel.: 0201-43755770
Fax: 0201- 38437533
Email: info@ksl-essen.de