Können wir das Schaffen? Ja wir schaffen das!
Selbsthilfe und Selbstvertretung in die Unabhängige Teilhabeberatung
Die Jahrzehntelange Forderung der Behindertenbewegung nach einer unabhängigen Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen hat mit dem Bundesteilhabegesetz endlich eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Dies ist eine einzigartige Chance, dass die Selbsthilfe endlich gleichberechtigter Bestandteil des Beratungsprozesses wird und ihre Qualitäten voll ausspielen kann – zum Nutzen der betroffenen Menschen.
Gerade in der Selbsthilfe und Selbstvertretung behinderter Menschen wird mit ehrenamtlichen Kräften enorm viel geleistet. Warum also nicht über eine Finanzierung nachdenken?
Sicherlich haben Sie und habt ihr euch schon die Köpfe heiß diskutiert, ob und wie Sie bzw. ihr einen Antrag auf die Förderung stellen könnt. Viele fragen sich vermutlich: „Ist das etwas für uns?“ „Schaffen wir das? „Wir wären gerne mit dabei, aber…“ In einigen Regionen gibt es sicher auch schon konkrete Ideen, wie die unabhängige Teilhabeberatung umgesetzt werden kann.
Wir, die KSL für euren Regierungsbezirk unterstützen gerne bei der Vernetzung interessierter Gruppen und Verbände in eurer Region und stehen auch für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.
Förderrichtlinien (ENTWURF) als PDF-Datei
Musterantrag als PDF-Datei
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW veranstalten die Kompetenzzentren im Juni drei Informations- und Vernetzungsveranstaltungen. Zu diesen laden wir alle an der Unabhängigen Teilhabeberatung Interessierten herzlich ein. Wir freuen uns auf euch und eure Ideen zur Realisierung.
Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:
- Donnerstag den 08. Juni von 10 bis 14 Uhr in Münster
- Montag den 19. Juni von 10 bis 14 Uhr in Düsseldorf
- Donnerstag den 22. Juni von 10 bis 14 Uhr in Gelsenkirchen
Einladung zu den Veranstaltungen als PDF-Datei