Kölner Verkehrsbetriebe setzen das Mitnahmeverbot für E-Scooter fort

Bei einem „runden“ Tisch, einberufen von der KVB, erklärte der KVB-Vorstandsvorsitzende Jürgen Fenske, dass die KVB weiterhin aus haftungsrechtlichen Gründen an einem Mitnahmeverbot für E-Scooter festhält. Außer Vertretern der KVB waren allerdings nur zwei Behindertenvertreter, der Behindertenbeauftragte Kölns sowie nur zwei Ratsmitglieder eingeladen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sowohl für Busse wie auch für Straßenbahnen laut zweier nun vorgelegten Gutachten für vierrädrige E-Scooter durchaus sichere Mitnahmemöglichkeiten gibt, ist die Vorgehensweise der KVB nicht nachvollziehbar und beraubt die Menschen, die auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind, ihrer Mobilität.
Zeitgleich urteilte das schleswig-holsteinische OLG, dass ein pauschales Mitnahmeverbot für E-Scooter nicht zulässig sei. Aber auch diese Information, die noch in die Sitzung eingebracht werden konnte, veränderte die starre Haltung der Verkehrsbetriebe nicht.

Weitere Informationen:Urteil des OVG Schleswig Machbarkeitsstudie zur Beförderung von E-Scootern in Bussen