KSL Rheinland beteiligt sich an der Entwicklung eines neuen Teilhaberechts

Das KSL Rheinland beteiligt sich aktiv am derzeitigen Prozess der Entwicklung eines neuen Teilhaberechts für Menschen mit Behinderung, damit diese im Sinne der UN-BRK gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können.
Hierzu hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), in dem auch Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Rheinland mitarbeitet, einen Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe entwickelt. Kern dieses Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Sozialen Teilhabe einschließlich der ergänzenden ambulanten Pflege im Sozialgesetzbuch IX statt wie bisher im Sozialhilferecht. Zudem sollen Leistungen der Sozialen Teilhabe unabhängig von Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten oder deren Angehöriger erbracht werden.
Der Gesetzentwurf des FbJJ kann hier heruntergeladen werden.
Zwar wird im Koalitionsvertrag von 2013 betont, dass man „Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln“ möchte (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 78), jedoch wird von Seiten der Politik immer wieder betont, dass diese Neuregelung keine eigene Ausgabendynamik entwickeln dürfe.
Umso wichtiger ist es, dass behinderte Menschen den derzeitigen Gesetzgebungsprozess kontinuierlich und kritisch begleiten, um die Sichtweise und die Forderungen von Menschen mit Behinderungen an ein neues Teilhaberecht außerhalb der Sozialhilfe mit allem Nachdruck zu vertreten.
Das KSL Rheinland ist in diesen Prozess auf vielfältige Weise eingebunden.
Am 29. März 2014 stellte Carl-Wilhelm Rößler den Entwurf des FbJJ für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe beim Arbeitskreis Selbst Aktiv der NRWSPD vor. Gemeinsam mit dem Verwaltungswissenschaftler Dr. Harry Fuchs wurden die wesentlichen Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des Teilhaberechts erörtert und die Forderung nach einem bedürftigkeitsunabhängigen Leistungssystem bekräftigt.
Am 24. September 2014 nahm er an einer Expertenkonsultation der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V. zum Bundesteilhabegesetz und zur Weiterentwicklung des SGB IX teil. Außerdem hat er an einer Expertenrunde des BMAS zur Konzeption des neuen Teilhaberechts teilgenommen, um die Interessen der behinderten Menschen zu vertreten.
Die Seite www.teilhabegesetz.org bietet laufend Informationen zur aktuellen Gesetzeskampagne zur Sozialen Teilhabe.
Aktuell läuft eine Petition zum Thema, mit der jeder einzelne das Verfahren mit seiner Stimme unterstützen kann.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dokumentiert den Prozess auf der Seite www.gemeinsam-einfach-machen.de