Landesbehindertenbeirat beschließt Resolution zur Beförderung von E-Scootern

Der Landesbehindertenbeirat hat in einer Resolution die Verkehrsunternehmen in NRW aufgefordert, ab sofort die Mitnahme von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr wieder zu erlauben, heißt es in der Pressemitteilung des Landesebehindertenbeauftragten NRW Norbert Killewald vom 12. Januar 2015. Im Landesbehindertenbeirat sind Behindertenverbände, Leistungsanbieter, Kommunale Spitzenverbände und gesellschaftlich relevante Organisationen vertreten.
In seiner Resolution fordert der Landesbehindertenbeirat unter anderem:

  • Die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, im ÖPNV ist sicherzustellen!
  • Die Verkehrsunternehmen sollen die Mitnahme der E-Scooter im ÖPNV sofort wieder ermöglichen.
  • Die Landesregierung wird gebeten, das anstehende Gutachten so breit aufzustellen, dass es eine umfassende Betrachtung zur Vorbereitung von langfristigen Lösungsvorschlägen ermöglicht.

Zudem soll die Landesregierung darlegen, wie das derzeitige Verbot mit den Antidiskriminierungsrichtlinien und der UN-BRK in Einklang stehen.
Die gesamte Resolution erhalten Sie auf den Seiten des Landesebehindertenbeauftragten.