In der aktuellen Lage möchte akse (aktiv und selbstbestimmt e.V.) mit seinem Newsletter zum Thema "Corona" und wie es Menschen mit Behinderungen betrifft informieren.
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Neuigkeiten
Wege zur Unterstützung beim LVR
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für die Eingliederungshilfe das Antragserfordernis eingeführt. Das heißt: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) benötigt einen Antrag, um Eingliederungshilfe-Leistungen bewilligen zu können.
Was müssen Betroffene tun, um einen Antrag zu stellen? Wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Bearbeitung und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten haben die Antragsteller? Antworten dazu enthält diese Seite:
Link zum LVR
NRW-Erlass zur weitgehenden Schließung von Werkstätten und Tageseinrichtungen der Eingliederungshilfe
Der Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sieht die weitgehenden Schließung von Werkstätten, Tagesstätten und anderen Tagesangeboten für Menschen mit Behinderung vor. Notwendig sei dies auf Grund der drastisch steigenden Fallzahlen von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus. Die Weisung des Ministeriums sieht aber Ausnahmen vor für Personengruppen, deren Betreuung weiter gewährleistet werden müssen.
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Anfrage zu „Assistenz und Corona“
"Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln hat Frau Claudia Middendorf, die Beauftrage der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW, gebeten, einige Fragen, die Betroffene zum Thema "Assistenz und Corona" umtreiben, zu beantworten.
Folgende Antworten hat uns Herr Sebastian Krüger vom Referat für Eingliederungshilfe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Namen von Frau Middendorf gegeben:
Zu der Frage, wie persönliche Assistenz im Quarantänefall zu regeln ist, hat mir der Landschaftsverband Rheinland als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe nachfolgende Auskunft zukommen lassen, die ich Ihnen gerne zur Kenntnis gebe:
• Steht der Assistenzgeber unter Quarantäne, muss je nach Modell (Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell) ein Ersatz besorgt werden. Es gelten die Vorschriften zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänemaßnahmen kann der Lohnausfall beim LV dann im Weiteren im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetz beantragt werden.
• Steht der Assistenznehmende unter Quarantäne, so hat die anordnende Stelle (in der Regel das Gesundheitsamt) festzulegen, wie die Quarantäne unter diesen besonderen Voraussetzungen umzusetzen ist. Dies dürfte dann ja nicht nur Leistungsberechtigte aus der Eingliederungshilfe betreffen, sondern auch pflegebedürftige Menschen, die unter Quarantäne gestellt werden.
Workshop zu Gewaltprävention in Einrichtungen
Was alles ist Gewalt? Was kann ich als Mitarbeiter_in in einer Wohneinrichtung tun? Welche Möglichkeiten habe ich?
Mitarbeiter_innen der Behindertenhilfe unterstützen Menschen mit Behinderung, die in „besonderen Wohnformen“ leben oder in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Dabei ist es für Sie eine vordringliche Verpflichtungen aus dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalens, diese behinderten Menschen vor jeder Form von Gewalt zu schützen.
Gewalt kann auf allen Ebenen vorkommen: Nutzerinnen und Nutzer können untereinander Gewalt erfahren, aber auch durch Mitarbeitende und Angehörige. Ebenso tragen Mitarbeitende das Risiko, Opfer von Gewalt durch die Nutzerinnen oder Nutzer oder Kolleginnen und Kollegen zu werden.
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Köln möchte Sie als Mitarbeiter_in u. a. darüber informieren, welche Formen der Gewalt es gibt, welche Gegenmaßnahmen möglich sind und was Sie persönlich tun können. Wir möchten Sie dafür sensibilisieren, Gewalt früh zu erkennen und Sie dabei unterstützen, Veränderungen im Sinne eines Gewaltschutzes einzuleiten oder einzufordern. Darüber hinaus möchten wir mit Ihnen Verhaltensweisen behinderter Menschen beleuchten, um diese „neu“ verstehen zu können und somit Konflikte zu vermeiden.
Wir möchten mit Ihnen in einen offenen Dialog kommen, um Möglichkeiten für Veränderungen auszuloten und somit die Zufriedenheit und Lebens- oder Arbeitsqualität aller Beteiligten langfristig zu steigern.
Hierzu laden wir trägerübergreifend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen der Behindertenhilfe herzlich ein.Es gibt eine Teilnahmebescheinigung.
Melden Sie sich bitte bis zum 24. März bei uns an (romberg-hoffmann@ksl-koeln.de).
Datum: 31. März 2020Zeit: 15.00 -18.00 UhrOrt: Jugendgästehaus Köln-Riehl, An der Schanz 14, 50735 Köln
Bei Fragen nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf:
Ellen Romberg-HoffmannProjektleitung KSL Köln
romberg-hoffmann@ksl-koeln.de0221 2771703
Stammtisch „Leben mit persönlicher Assistenz“ am 24. März
Liebe Assistenznehmende,
in unserem Beratungsalltag sowie in unserem eigenen Leben stellen wir immer wieder fest, dass persönliche Assistenz eine tolle Hilfe für Menschen mit Behinderung ist. Mit dieser Unterstützung können wir so leben, wie wir es uns vorstellen. Das Leben mit Assistenz kann aber ebenso eine Herausforderung sein.
Wir möchten mit diesem Stammtisch Assistenznehmer*innen die Möglichkeit geben, sich über Tipps, Tricks oder auch Problemlagen im Umgang mit persönlicher Assistenz auszutauschen.
Personen, die sowohl Assistenznehmer sind als auch Angestellte eines Assistenzdienstleisters, bitten wir, von der Teilnahme abzusehen. Nach dem ersten Stammtisch ist deutlich geworden, dass diese Doppelrolle zur Befangenheit anderer TeilnehmerInnen führen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wann: 24.03.2020, von 17:30 Uhr bis 19:30 UhrWo: In den Räumlichkeiten des ZsL/EUTB „Selbstbestimmt Leben“ Köln
Sind Sie interessiert? Dann geben Sie uns gerne Bescheid!Kontakt: beratung@eutb-sl-koeln.de
KEIN QUATSCH-CAFE IM APRIL
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen wird im April kein Quatsch-Cafe stattfinden. Wir bitten um Verständnis.
STAMMTISCH FÜR ASSISTENZNEHMER FÄLLT AUS
Der Stammtisch "Leben mit perönlicher Assistenz" am 23. März muss auf Grund der aktuellen Entwicklungen leider entfallen. Wir bitten um Verständnis.
Christian Papadopoulos ist gestorben
Erster Eindruck: Aufgeschlossen, sympathisch, zugewandt.
Zweiter Eindruck: Absolut kompetent, klare Meinung, klare Haltung, immense behindertenpolitische Erfahrung.
Mit dem Mut, neue Projekte und Ideen in die Welt zu setzen und verantwortungsvoll zu begleiten. Mit dem Mut, unbequem zu sein.
Dritter Eindruck: So leicht lässt er sich nicht unterkriegen, auch wenn die gesundheitliche Situation kritisch ist..
Jetzt ist es doch passiert, Christian ist nach mehreren Krankenhausaufenthalten gestorben.Christian war viele Jahre Mitglied unseres Vereins und unterstützte unsere Arbeit mit seiner großen Erfahrung und Expertise. Dafür sind wir sehr dankbar.Unsere Gedanken sind bei seiner Frau Aristoula.
Quatsch-Café für Frauen mit Behinderung
der nächste Termin ist: Dienstag, 10. März 2020 um 16 Uhr – 18 Uhr in der Comedia, Vondelstr.4-8, 50677 Köln.
Wir freuen uns auf Euch! Barbara Combrink-Souhjoud und Jeanette Severin