LEBEN SO WIE ICH ES WILL – EIN INFOABEND ZUM SELBSTBESTIMMTEN LEBEN VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Am 10. Oktober findet im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr ein Infoabend zum Selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung an der Volkshochschule am Kölner Neumarkt statt.

Menschen mit Behinderung haben das Recht so zu leben, wie sie es möchten. Sie selbst entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Wie macht man das? Welche Hilfen gibt es? Und wie kommt man zu diesen Hilfen?
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3. Stammtisch Leben mit persönlicher Assistenz (25.11.)

Liebe Assistenznehmende,
in unserem Beratungsalltag sowie in unserem eigenen Leben stellen wir immer wieder fest, dass persönliche Assistenz eine tolle Hilfe für Menschen mit Behinderung ist. Mit dieser Unterstützung können wir so leben, wie wir es uns vorstellen. Das Leben mit Assistenz kann aber ebenso eine Herausforderung sein.
Wir möchten mit diesem Stammtisch Assistenznehmer*innen die Möglichkeit geben, sich über Tipps, Tricks oder auch Problemlagen im Umgang mit persönlicher Assistenz auszutauschen.
Personen, die sowohl Assistenznehmer sind als auch Angestellte eines Assistenzdienstleisters, bitten wir, von der Teilnahme abzusehen. Nach dem ersten Stammtisch ist deutlich geworden, dass diese Doppelrolle zur Befangenheit anderer TeilnehmerInnen führen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wann: 3. Treffen 25.11.2019, von 17:30 Uhr bis 19:30 UhrWo: In den Räumlichkeiten des ZsL/EUTB „Selbstbestimmt Leben“ Köln
Sind Sie interessiert? Dann geben Sie uns gerne Bescheid!Kontakt: beratung@eutb-sl-koeln.de

Machen Sie den WDR barrierefrei!

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) möchte seine Programme möglichst allen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen. Deshalb ist die Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen. Um das Angebot weiter zu verbessern, möchte der WDR zu einer Umfrage einladen, die sich an sehbeeinträchtigte und blinde Menschen richtet.
Hier kommen Sie zur Umfrage: https://www.onsitebefragung.de/uc/WDR/sehbeeintraechtigung/

Stellenausschreibung: Fachkraft für Büromanagement (w/m/d) oder vergleichbare Ausbildung

Bei „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e. V. ist ab sofort eine Stelle als Fachkraft für Büromanagement zu besetzen. Es handelt sich um eine Teilzeit-Stelle mit einem Umfang von 30 Stunden. Die ausgeschriebene Stelle ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2021.
„Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e. V. ist Trägerverein folgender derzeitiger Projekte: das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln, das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln und die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die Förderung dieser Projektbereiche erfolgt durch jeweils verschiedene Fördermittelgeber.
Der Träger „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. arbeitet seit über 30 Jahren zum Thema Behinderung und Selbstbestimmung und gehört zu den Organisationen, die Peer Counseling professionell in der Beratungslandschaft etabliert haben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Interessensvertretung von behinderten Menschen.
Ihr Aufgabengebiet:

Abrechnung von Projekten
Rechnungswesen
Personalverwaltung
Büroorganisation
Entgegennehmen von Telefonanrufen
Protokollierung der Teamsitzungen
Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen
Recherchearbeiten

Einstellungsvoraussetzungen/Kenntnisse:

abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Büromanagement, Bürokaufmann (m/w/d) oder ähnlicher Abschluss, ggf. auch andere kaufmännische Qualifikation
Erfahrung in den geforderten Tätigkeiten erwünscht
selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit
sicherer Umgang mit gängigen MS Office-Programmen, Email, Internet etc.
Identifizierung mit den Grundsätzen eines selbstbestimmten Lebens
Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen

Wir bieten Ihnen:

Mitarbeit in einer Institution in Köln, die sich als Wegbereiter für die Umsetzung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung versteht
Möglichkeit zu beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung
eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
regelmäßige Teambesprechungen, Supervision und kollegialer Austausch

Bewerbungen von Wiedereinsteigenden ins Berufsleben und behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Die Vergütung lehnt sich an den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechend den persönlichen Voraussetzungen an.
Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte per Post oder E-Mail bis zum 31. Oktober 2019 an bewerbung@zsl-koeln.de. Email-Bewerbungen erbitten wir als zusammengefasstes PDF-Dokument.
Die uns übersandten Daten werden zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sind nur den dazu befugten Personen zugänglich. Im Falle einer Absage löschen wir Ihre Daten, sobald eine arbeitsrechtlich gebotene Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist.
Stellenausschreibung als PDF

Infoabende: „Leben so wie ich es will“ und „Pflegebedürftig – was nun?“

Die EUTB von "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln bietet im letztes Quartal diesen Jahres zwei Infoabende rund um das Thema selbstbsetimmtes Leben von Menschen mit Behinderung an. Die Veranstaltungen finden im Rahmen des Programms der VHS Köln statt:
Leben so wie ich es will – Ein Infoabend zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung
Am 10. Oktober findet im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr ein Infoabend zum Selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung an der Volkshochschule am Neumarkt statt.
Menschen mit Behinderung haben das Recht so zu leben, wie sie es möchten. Sie selbst entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Wie macht man das? Welche Hilfen gibt es? Und wie kommt man zu diesen Hilfen?
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Pflegebedürftig – was nun? – Ein Infoabend zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit pflegerischem Bedarf
Am 6. November findet im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr ein Infoabend zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Pflegebedarf an der Volkshochschule am Neumarkt statt.
Ein Unfall, eine Erkrankung oder das Alter – manche Menschen sind von Anfang an und andere erst im Laufe ihres Lebens auf pflegerische Hilfen angewiesen. Doch bis all diese Hilfen beantragt und beansprucht werden können, gilt es viele Fragen zu klären.
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Quatsch-Café für Frauen

Der nächste Termin ist:
Dienstag, 8. Oktober 2019 um 16 Uhr – 18 Uhr in der Comedia, Vondelstr.4-8, 50677 Köln.
Ich freue mich auf Euch! Barbara Combrink-Souhjoud

Achtung – UN-Behindertenrechtskonvention in Gefahr!

Die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen mit Behinderung.
Freiheit, Unabhängigkeit, ein selbstbestimmtes Leben – danach strebt ein Großteil aller Menschen. Der Wunsch sich nach den eigenen Vorstellungen entfalten zu können und ungehindert Entscheidungen zu treffen, bildet sich schon im Kindesalter, verstärkt sich in der Jugend und verschwindet mit zunehmendem Lebensalter nicht. Zweifelsohne fällt die Realisierung eines selbstbestimmten Lebens Menschen mit Behinderung in den allermeisten Fällen schwerer, als Menschen ohne Behinderung. Zu zahlreich sind die oftmals noch unüberwindbaren Barrieren, z.B. bestehend aus Vorurteilen und Diskriminierungen oder baulichen und kommunikativen Hindernissen.
Um diese Situation behinderter Menschen zu verbessern, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erlassen, welche vor zehn Jahren von Deutschland ratifiziert wurde. Die Konvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft besitzen. In wie weit unsere Gesellschaft diesem Ziel in den vergangenen zehn Jahren nähergekommen ist, lässt sich sicherlich kritisch hinterfragen. Doch ist die Umsetzung scharf zu kritisieren, jedoch nicht die UN-BRK selbst. Die UN-Behindertenrechtskonvention nimmt die Gesellschaft und vor allem die Politik in die Pflicht, die Barrieren, welche Menschen mit Behinderung an Teilhabe und Selbstbestimmung hindern, abzubauen.
So ist es nicht hinnehmbar, wenn die Politik sich gegen dieses Credo wendet und sogar versucht neue Barrieren für Menschen mit Behinderung zu errichten. Doch genau dies geschieht in Form des aktuellen Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn für das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG). Die häusliche Krankenpflege ermöglicht es pflegebedürftigen Patienten, vor allem aber auch behinderten Menschen, die auf eine dauerhafte Beatmung angewiesen sind, ambulant und damit in den eigenen vier Wänden zu leben. Mit dem nun vorgestellten Gesetzesentwurf soll hingegen die stationäre Unterbringung in speziellen Einrichtungen für alle “Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege” zur Regel werden. Dies bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen mit Behinderung. Damit steht der Gesetzesentwurf in krassen Wiederspruch zur UN-BRK, immerhin geltendes Recht in Deutschland.
Die Pläne des Gesundheitsministers sind nicht bloß theoretische Überlegungen im luftleeren Raum. Sie beeinflussen das Leben der betroffenen Menschen, bedeuten tiefe Einschnitte in persönliche Lebensplanungen und stellen Menschen mit Behinderung vor existentielle Entscheidungen. So auch Eva Maria Michels (34 Jahre). Zum Studium ist sie vor vielen Jahren nach Köln gekommen und lebte zunächst mit Assistenz im Studentenwohnheim. Auf Grund ihrer fortschreitenden Behinderung musste sie das Studium abbrechen, entschloss sich aber gegen einen Rückzug ins Elternhaus. Mit Hilfe des Persönlichen Budgets baute sie sich ein gut-funktionierendes Assistententeam auf, das passgenau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dank dieser Unterstützung war es Eva Maria Michels möglich, in der Stadt ihrer Wahl wohnen zu bleiben und ihren Freundeskreis nicht verlassen zu müssen. Sie lebt die vielzitierte Selbstbestimmung Tag für Tag, in Wohnen, Freizeit und vielen Bereichen mehr. Durch eine Zwangseinweisung würde Eva Maria Michels alle Selbstbestimmung, die sie sich jahrelang hart erarbeitet und erstritten hat, mit einem Streich genommen. Dies wäre für sie „kein lebenswertes Leben mehr“. Ihre Mutter ist überzeugt, dass eine derartig extreme Fremdbestimmung auch von allen nichtbehinderten Menschen, als krasses Unrecht erkannt werden muss.
Auch Nicole Andres (29 Jahre), EUTB-Beraterin und selbst von den potenziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens betroffen, sieht ihr Recht auf Selbstbestimmung und das aller betroffenen Menschen mit Behinderung in Gefahr. Diese Befürchtung äußerte sie in einem vielbeachteten offenen Brief an Jens Spahn: „Der von Ihnen vorgelegte Gesetzesentwurf widerspricht Artikel 19 der UN-BRK, wonach alle Menschen, das Recht haben, zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen und nicht gezwungen sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Dafür sollen sie vom Staat die entsprechende Unterstützung erhalten. Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert und sich dem Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung ausdrücklich verpflichtet. Die Artikel 1 und 11 des Grundgesetzes geben vor, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und jeder Mensch das Recht hat, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. In Artikel 3 Grundgesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Ihr Vorhaben ist unter Betrachtung dieser Umstände nicht gesetzes- und menschenrechtskonform.“
Der Protest gegen das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz ist groß, vielfältig und bundesweit. Petitionen, Demonstrationen und Stellungnahmen stellen sich ihm fast täglich entgegen. So auch die Stellungnahme des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln, die detailliert und juristisch-präzise die Unannehmbarkeit des Entwurfs offenlegt. Ellen Romberg-Hoffmann, Projektleiterin des KSL Köln, bezieht klar Stellung: „Das RISG verstößt gegen die UN-Menschenrechtscharta. Deshalb widersprechen wir mit unserer Stellungnahme gegen diese Gesetzesvorlage von Jens Spahn. Des Weiteren unterstützen wir alle Menschen, die auf Beatmung angewiesen sind, bei ihrem Protest und der Um- und Durchsetzung ihrer eigenen Lebensziele, wie Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Unterstützen Sie dies und fordern Sie mit uns die Zurücknahme des Gesetzesvorhabens!“
Weiterführende Links:PetitionStellungnahme KSL KölnBrief Nicole AndresStellungnahme KSL DetmoldDemonstrationsaufruf (20.09.2019, Düsseldorf)

Änderungen BTHG 2020 für Bewohner*innen von Einrichtungen

2020 gelten neue Gesetze für Bewohner*innen von EinrichtungenWas Betroffene und Betreuer*innen jetzt tun müssen!
Dienstag, 24. September 2019 um 18.30UhrOrt: EUTB mittendrin e.V., Luxemburger Str. 189-191, 50939 KölnTeilnahme kostenlosReferent: Gregor Rüberg, Betreuungsverein Lebenshilfe, Dortmund
Bewohner*innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben bisher alle Leistungen aus einer Hand von den Landschaftsverbänden bekommen. Dies ändert sich zum kommenden Jahr. Ab dem Januar 2020 müssen die Leistungen zur Grundsicherung (Miete, Ernährung, Kleidung) beim örtlichen Sozialamt beantragt werden, während die Fachleistungen der Eingliederungshilfe weiter vom Landschaftsverband bewilligt werden.
Betroffene und (ehrenamtliche) Betreuer*innen müssen jetzt handeln, Anträge stellen und den Wohnheimvertrag prüfen. Was genau zu tun und zu bedenken ist, wird an diesem Abend praxisnah und anschaulich erklärt.
Der Veranstaltungsort ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. Wenn Sie eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache möchten, melden Sie dies bitte bis spätestens 18.9.2019 an unter info@mittendrin-koeln.de.

18 werden mit Behinderung – was ändert sich mit der Volljährigkeit?

Donnerstag, 7. November 2019 um 18.30 UhrOrt: EUTB mittendrin e.V., Luxemburger Str. 189-191, 50939 KölnTeilnahme kostenlosReferent: Sebastian Tenbergen, bvkm
Mit 18 Jahren wird man volljährig und hat grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Der Infoabend gibt behinderten Menschen und ihren Eltern einen Überblick, was sich für sie mit dem Erreichen der Volljährigkeit ändert. Es geht um die Themen Selbstbestimmung, Betreuung, Grundsicherung, Unterhalt und Wohnen.
Der Veranstaltungsort ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. Wenn Sie eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache möchten, melden Sie dies bitte bis spätestens 1.11.2019 an unter info@mittendrin-koeln.de

2. Stammtisch Leben mit persönlicher Assistenz

Liebe Assistenznehmende,
in unserem Beratungsalltag sowie in unserem eigenen Leben stellen wir immer wieder fest, dass persönliche Assistenz eine tolle Hilfe für Menschen mit Behinderung ist. Mit dieser Unterstützung können wir so leben, wie wir es uns vorstellen. Das Leben mit Assistenz kann aber ebenso eine Herausforderung sein.
Wir möchten mit diesem Stammtisch Assistenznehmern die Möglichkeit geben, sich über Tipps, Tricks oder auch Problemlagen im Umgang mit persönlicher Assistenz auszutauschen.
Personen, die sowohl Assistenznehmer sind als auch Angestellte eines Assistenzdienstleisters, bitten wir, von der Teilnahme abzusehen. Nach dem ersten Stammtisch ist deutlich geworden, dass diese Doppelrolle zur Befangenheit anderer TeilnehmerInnen führen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wann: 2. Treffen 25.09. 2019, von: 17:30 Uhr bis 19:30 UhrWo: In den Räumlichkeiten des ZsL/EUTB „Selbstbestimmt Leben“ Köln
Sind Sie interessiert? Dann geben Sie uns gerne Bescheid!Kontakt: beratung@eutb-sl-koeln.de