Die Delegation aus Kasachstan besuchte am 26. April 2017 das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln, um sich über Arbeit und Aufgabenbereiche zu informieren. Sowohl mitreisende Vertreter von Behindertenorganisationen, Regierungsvertreter, Architekten und kommunale Funktionsträger interessierten sich für die Situation behinderter Menschen in Deutschland und welche Einwirkungsmöglichkeiten und Beratungsaufgaben Selbstvertretungsorganisationen wie das ZsL Köln haben. Selbst planen Sie die Errichtung eines behinderungsübergreifenden Beratungs- und Begegnungszentrums in Kasachstan, was auch Gegenstand der Diskussion war. Das ZsL Köln wünscht alles Gute für die Verwirklichung dieser Pläne.
Neuigkeiten
5. Mai – Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Jedes Jahr gibt es unzählige Protest- und Gedenktage: Muttertag, Vatertag, Valentinstag, Weltfrauentag, Tag des Lärmes, Tag des Bieres, Weltvegetariertag, Welttag des Fernsehens und unzählige mehr.
Was bringen uns diese Tage? – In erster Linie regen sie uns nur zum Kauf von Blumen oder Pralinen an oder beruhigen unser schlechtes Gewissen. So, dann ist aber auch genug! Und schon kommt der nächste Gedenktag.
Am 5. Mai, dem Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, werden jedoch nur allzu selten Blumen oder gar Pralinen verschenkt. Obwohl dies zahlreiche Menschen mit und ohne Behinderung verdient hätten. Diese nämlich, die sich tagtäglich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Diese Menschen haben in den letzten Jahren einige Änderungen und Verbesserungen erreicht: die Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes für Behinderte in das Grundgesetz, die Gleichstellungsgesetze traten in Kraft, die Antidiskriminierungsbestimmungen werden umgesetzt. Im letzten Jahr wurden beim Bundesteilhabegesetz (BTHG) Veränderungen erreicht und damit noch Schlimmeres verhindert. Dies geschah aufgrund von massiven Protesten und aktive Beteiligung von behinderten Menschen, Selbsthilfeverbänden usw.
Diese Erfolge gehen schnell im alltäglichen Kampf unter. Auch wenn das Ziel der völligen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung noch in weiter Ferne zu liegen scheint, ist es durchaus angemessen ab und an innezuhalten und sich und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreiterinnen anerkennend und aufmunternd auf die Schultern zu klopfen.
Allzu oft werden Gedenktage zu jährlichen Alibiveranstaltungen, auf denen Lippenbekenntnisse die Gewissen beruhigen – wann war noch gleich Muttertag? Auch der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung scheint oftmals diesem Zwecke zu dienen. Sich einmal im Jahr medienwirksam den Anliegen behinderter Menschen zuzuwenden ist nicht genug. Der 5. Mai ist ein Protesttag. Er ist nicht der Tag der Behinderten, an dem die Betroffenen einmal im Jahr an die Öffentlichkeit gelassen werden. Genauso wenig wie der zweite Sonntag im Mai (Muttertag, merken!) der einzige Tag im Jahr sein sollte an dem die Mütter wertgeschätzt werden.
Deshalb ist es wichtig, das Thema der Gleichstellung behinderter Menschen weiterhin in den Blick der öffentlichen Aufmerksamkeit zu bringen und dort zu halten. Dazu regt dieser Protesttag an. Eine umfassende Inklusion von behinderten Menschen, die allen Menschen zugutekommt, damit Aussonderung und Ausgrenzung der Vergangenheit angehört, muss erreicht werden. Dafür lohnt es sich, sich weiterhin einzusetzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln werden sich auch in Zukunft für Menschenrechte und die Würde behinderter Menschen einsetzen.
5. Mai – Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Jedes Jahr gibt es unzählige Protest- und Gedenktage: Muttertag, Vatertag, Valentinstag, Weltfrauentag, Tag des Lärmes, Tag des Bieres, Weltvegetariertag, Welttag des Fernsehens und unzählige mehr.
Was bringen uns diese Tage? – In erster Linie regen sie uns nur zum Kauf von Blumen oder Pralinen an oder beruhigen unser schlechtes Gewissen. So, dann ist aber auch genug! Und schon kommt der nächste Gedenktag.
Am 5. Mai, dem Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, werden jedoch nur allzu selten Blumen oder gar Pralinen verschenkt. Obwohl dies zahlreiche Menschen mit und ohne Behinderung verdient hätten. Diese nämlich, die sich tagtäglich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Diese Menschen haben in den letzten Jahren einige Änderungen und Verbesserungen erreicht: die Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes für Behinderte in das Grundgesetz, die Gleichstellungsgesetze traten in Kraft, die Antidiskriminierungsbestimmungen werden umgesetzt. Im letzten Jahr wurden beim Bundesteilhabegesetz (BTHG) Veränderungen erreicht und damit noch Schlimmeres verhindert. Dies geschah aufgrund von massiven Protesten und aktive Beteiligung von behinderten Menschen, Selbsthilfeverbänden usw.
Diese Erfolge gehen schnell im alltäglichen Kampf unter. Auch wenn das Ziel der völligen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung noch in weiter Ferne zu liegen scheint, ist es durchaus angemessen ab und an innezuhalten und sich und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreiterinnen anerkennend und aufmunternd auf die Schultern zu klopfen.
Allzu oft werden Gedenktage zu jährlichen Alibiveranstaltungen, auf denen Lippenbekenntnisse die Gewissen beruhigen – wann war noch gleich Muttertag? Auch der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung scheint oftmals diesem Zwecke zu dienen. Sich einmal im Jahr medienwirksam den Anliegen behinderter Menschen zuzuwenden ist nicht genug. Der 5. Mai ist ein Protesttag. Er ist nicht der Tag der Behinderten, an dem die Betroffenen einmal im Jahr an die Öffentlichkeit gelassen werden. Genauso wenig wie der zweite Sonntag im Mai (Muttertag, merken!) der einzige Tag im Jahr sein sollte an dem die Mütter wertgeschätzt werden.
Deshalb ist es wichtig, das Thema der Gleichstellung behinderter Menschen weiterhin in den Blick der öffentlichen Aufmerksamkeit zu bringen und dort zu halten. Dazu regt dieser Protesttag an. Eine umfassende Inklusion von behinderten Menschen, die allen Menschen zugutekommt, damit Aussonderung und Ausgrenzung der Vergangenheit angehört, muss erreicht werden. Dafür lohnt es sich, sich weiterhin einzusetzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln werden sich auch in Zukunft für Menschenrechte und die Würde behinderter Menschen einsetzen.
Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2017- Diskriminierungsschutz in NRW
Das Netzwerk gegen Diskriminierung ADBS für NRW hat, mit Unterstützung durch das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln, die Politik gefragt, wie sie den Diskriminierungsschutz in Nordrhein-Westfalen etablieren wollen.
Gibt es bei den Parteien für Nordrhein-Westfalen nachhaltige Konzepte, um von Diskriminierung Betroffene zu unterstützen? Was steht auf der politischen Agenda, um eine Kultur der Gleichbehandlung im Land zu fördern?
Die Ergebnisse finden Sie online hier.
Die Ergebnisse alsPDF-Datei zum Download.
Stellenausschreibung: Leitung KSL für Menschen mit Sinnesbehinderung
Leitung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit einer Sinnesbehinderung, Essen
Das landesweite Zentrum ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW mit dem Rheinischen Blindenfürsorgeverein 1886 Düren (RBV) als Träger gemeinsam mit den Konsortialpartnern Kompetenzzentrum für Gebärdensprache und Gestik der RWTH Aachen (SignGes), der Zentrale für soziale Dienstleistungen gGmbH Köln (ZsDl) und der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH (DGfT).
Am Sitz im Haus der Technik, Essen, haben wir die Aufgabe, für die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderung inklusive Strukturen und Prozesse zu etablieren, Barrieren zu identifizieren , inklusive Praktiken aufzubauen und damit eine Teilhabe- und Wertschätzungskultur zu befördern.
Wir suchen zum nächsten Zeitpunktin Vollzeit und zunächst einer Befristung bis 31.12.2019
den/die Leiter/in des Kompetenzzentrums
Ihre Qualifikation: Wissenschaftliches HochschulstudiumFachrichtung: z.B. Psychologie, Erziehungs-, Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft
Berufserfahrung: Tätigkeit und/oder Projekterfahrungen mit Menschen mit Behinderung, bevorzugt mit Hör- und/oder Sehbehinderung, Erfahrung in der Personalführung und in Leitungsfunktion
Zu Ihren wichtigsten Aufgaben gehören: Betrieb der landesweiten Anlaufstelle, Personalführung der fünf Mitarbeitenden, Teamentwicklung, Zusammenarbeit mit den Konsortialpartnern, dem MAIS, Kontakte zu anderen Ministerien, der Selbsthilfe, den Rehabilitationsträgern, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe , den weiteren Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) und der Koordinierungsstelle, bestehenden Beratungsstellen und Netzwerken, mit Kommunen, Kostenträgern, Arbeitgebern, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Beiräten und Beauftragten, Medien und der sonstigen interessierten Fachöffentlichkeit, Marketing zur Weiterentwicklung und Qualifizierung bestehender Regelangebote für Menschen mit Behinderung, Kommunikation mit potenziellen öffentlichen und privaten Leistungsanbietern, Kooperation mit der Forschung, Entwicklung des Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau Qualitätsmanagement, Entwicklung der Dokumentation
Wir freuen uns auf Sie als Kollegin/en: die/dergerne im Team arbeitet, priorisiert und selbst Entscheidungen treffen kann, Teamfähigkeit und Reflexionsbereitschaft des eigenen Handelns besitzt, über gute PC-Kenntnisse (MS Word, Excel, Outlook) verfügt, auf die Möglichkeiten und Grenzen der Klient/Innen achtet und die UN-Behindertenrechtskonvention als Handlungsleitlinie seiner pädagogischen Arbeit anerkennt
Erwünscht: gute kommunikative Fähigkeiten, Flexibilität und Bereitschaft zu Außenterminen
Dazu bieten wir Ihnen: ein interessantes Arbeitsgebiet mit hohem fachlichem Anspruch, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Raum für eigenverantwortliches Handeln, ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet in einem engagierten, motivierten und multiprofessionellen Team, gute Rahmenbedingungen und flexible Arbeitszeiten
Sie sollten wissen: Jeder Mensch ist uns willkommen, egal welcher Religion, Geschlecht, Hautfarbe und/oder sexueller Orientierung.Bei gleicher Eignung werden Menschen mit einer Schwerbehinderung bevorzugt
Vergütung: Die Bezahlung erfolgt nach TVöD-V 14/4
Über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, bevorzugt per E-Mail, freuen wir uns.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10.05.2017 an den: Rheinischer Blindenfürsorgeverein 1886 Düren (RBV), z.Hd. Herrn Günter Esser, Roonstr. 4, 52351 Düren oder an esser@rbv-dueren.de
Die Stellenausschreibung alsPDF-Datei zum Download.
Informationsbroschüre für Menschen mit Sinnesbehinderung zur Landtagswahl
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für Menschen mit einer Sinnesbehinderung hat eine Informationsbroschüre zur Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen erstellt. Diese Broschüre ist besonders für Menschen mit einer Sinnesbehinderung geeignet.
Download der Broschüre
Abschlussveranstaltung „Peer Counseling im Rheinland“
Aufruf: Videos zu 30 Jahre ZsL
Liebe Freundinnen und Freunde des ZsL Köln,
dieses Jahr wird das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln 30!
In dieser Zeit haben wir viel gemeinsam erlebt, gekämpft, verändert, gewonnen, verloren, gestritten und gelacht. Es war eine bewegte und bewegende Zeit und das Ende ist noch lange nicht in Sicht.
Viele haben es befürchtet, einige haben es geahnt – das muss gefeiert werden!
Und deshalb wünschen wir uns was von euch:
Wir planen einen kleinen Film zu machen und dafür brauchen wir eure Hilfe. Schickt uns kurze Handy-Videos (maximal 20 Sekunden, Hochformat), in denen ihr sagt, was ihr mit dem ZsL verbindet bzw. was das ZsL für euch bedeutet – seit kreativ.
Alle eingegangenen Videos möchten wir zu einem Filmchen zusammenschneiden und auf unserer Geburtstagsfeier präsentieren.
Der Einsendeschluss für die Beiträge ist der 15. Mai 2017.
Wenn ihr noch Fragen habt wendet euch an combrink@zsl-koeln.de.
Die Videos schickt bitte an seeck@zsl-koeln.de.
Viele Grüße.
Euer ZsL-Team
Mad Pride 2017
Mit der Mad Pride zum Kulturfinale! Zum Abschluss von Sommerblut zieht die Parade am 21.05.2017 zum dritten Mal vom Ehrenfelder Bahnhof nach Odonien.
Die Mad Pride bringt alle Menschen zusammen: verrückt, behindert, asozial, an den Rand gedrängt – bei der Parade gehen alle Menschen zusammen auf die Straßen Kölns gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Gerade jetzt ist es wichtig, solidarisch zusammenzustehen in jeglicher Verschiedenheit. Auf das gemeinsame Menschsein kommt es an! Mit der Mad Pride tritt Sommerblut ein für Freiheit, Vielfalt und Teilhabe für alle Menschen – unabhängig von Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung. Die Mad Pride lebt Inklusion mit einem fröhlich bunt verrückten Eigensinn.
Alle sind eingeladen, sich solidarisch anzuschließen. Zusammen geht es mit der Musikgruppe Kwaggawerk und Aktionen der Psychiatrie-Erfahrenen nach Odonien. Die Parade ist initiiert vom Verein Inklusion und Kultur und einem breiten Bündnis aus der Behindertenselbsthilfe und Netzwerkpartner*innen. Mit viel Musik und den verschiedensten Künstler*innen feiern dann alle zusammen das Kulturfinale von Sommerblut, dem Festival der Multipolarkultur.
Pogramm zum Download
Einladung in leichter Sprache zum Download
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung – jetzt ist die Selbsthilfe gefragt!
Liebe Akteure der Selbsthilfe,
das Bundesteilhabegesetz regelt in §32 SGB IX die Einrichtung von ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatungsstellen ab dem 01.01.2018. Hierfür wird der Bund jährlich insgesamt 58 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Im Mai/Juni 2017 soll die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht werden, in der die Voraussetzungen für die Förderung eines trägerunabhängigen Beratungsangebots geregelt werden.
Die Förderanträge können zunächst bis zum 31.08.2017 an den Bund gestellt werden. Die Anträge werden vom Bund an die Bundesländer weitergeleitet, die hieraus jeweils eine Empfehlung für den Bund erstellen. Dieser entscheidet dann, wer ab dem 01.01.2018 gefördert wird. Anträge, die erst nach dem 31.08.2017 beim Bund eingehen, können mit einer Förderung erst ab dem 01.04.2018 rechnen.
Besonderer Wert wird im Gesetz auf die Unabhängigkeit von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sowie den Peer-Ansatz („Betroffene beraten Betroffene“) der Beratung gelegt. Diese beiden Voraussetzungen erfüllen in idealer Weise die Gruppen, Vereine und Verbände der Selbsthilfe.
Aus Sicht der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) ist es daher dringend geboten, dass sich die Selbsthilfe um diese Beratungsstellen bewirbt.Für kleinere Gruppierungen, Vereine oder Verbände der Selbsthilfe die keine eigene Einrichtungsstruktur vorhalten können, empfiehlt es sich, wirkungsvolle Kooperationen einzugehen. Auch bei Kooperationen mit anderen Trägern muss die Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet sein.
Nach§ 32 SGB IX muss die Beratung unabhängig von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sein.Nur dann kann eine uneingeschränkte Parteilichkeit für dieWünsche und Bedürfnisse der Ratsuchenden gewährleistet werden. In diesem Sinne werden die Ratsuchenden als Architekten und Regisseure ihrer individuell gewünschten Lebensgestaltunggesehen und nicht als potenzielle Kunden einer bestimmten Angebotsstruktur. Die KSL wollen daher in enger Zusammenarbeit mit der LAG SELBSTHILFE NRW die Selbsthilfe dabei unterstützen, eine ergänzende und trägerunabhängige Beratungsstruktur zu etablieren.
Alle sechs Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben stehen Ihnen daher ab sofort mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie hierzu gerne direkt Kontakt zu dem zuständigen Kompetenzzentrum in Ihrer Region auf (zu finden unter: www.ksl-nrw.de). Damit Sie sich direkt und gegenseitig zu dem Thema unabhängige Teilhabeberatung austauschen, informieren und vernetzen können, haben wir auch eine Facebook Seite eingerichtet (https://www.facebook.com/KSL.NRW/).
Selbstverständlich arbeiten die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hierbei eng mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. zusammen. Wenn für Ihre Selbsthilfeorganisation/ -Gruppe also ein Beratungsengagement in Frage käme, können Sie sich auch direktmit Ihren Landesverbänden oder der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.(www.lag-selbsthilfe-nrw.de)in Verbindung setzen.
Spätestens wenn die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht ist, werden wir Sie an dieser Stelle erneut informieren.Bis dahin wollen wir Sie als Akteure der Selbsthilfe noch einmal ermutigen, sich tatkräftig dafür einzusetzen, in NRW eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung flächendeckend zu entwickeln. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesbezüglich mit uns und/oder mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. in Kontakt treten.
Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen