Mädchen und Frauen mit Behinderung sind besonders häufig Opfer von Gewalt. So werden laut einer Studie beispielsweise Frauen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen zwei bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt als der Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung. Im Rahmen eines vom Land geförderten Projekts bietet das bundesweit einzigartige Internetportal www.mädchensicherinklusiv-nrw.de Informationen und Hilfeangebote für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung und vermittelt Beratung per Chat, E-Mail oder Telefon.
„Das Portal ist ein leicht zugängliches Hilfe- und Beratungsangebot, dass sehr genau an den Bedürfnissen und Bedarfen der Zielgruppe orientiert ist. Es unterstützt die Selbstbestimmung von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankungen und trägt zu ihrem verbesserten Schutz vor Gewalt bei“, erklärte Ministerin Barbara Steffens am Mittwoch in Düsseldorf. „Nicht nur die Inhalte sind auf die Lebenswirklichkeit der Nutzerinnen abgestimmt, sondern auch die verschiedenen Formen der Darstellung. Damit möglichst viele Betroffene das Portal nutzen können, sind die Angebote auch in Leichter Sprache und auf Türkisch beziehungsweise als Videos in Gebärdensprache verfügbar“, so Steffens weiter.
Die Gründe, warum Frauen mit Behinderung häufiger Gewalt erfahren, sind vielfältig: Neben einer möglicherweise eingeschränkten Abwehrfähigkeit können ausgeprägte Abhängigkeitsverhältnisse zu anderen Menschen, geringes Selbstwertgefühl sowie Tabuisierung von Sexualität eine Rolle spielen. Auch Verständigungs- und Verständnisschwierigkeiten und ein Mangel an Information über Selbstbestimmung und sexuelle Selbstbestimmung tragen dazu bei. Deshalb wurde das Internetangebot so aufbereitet, dass es für möglichst viele Betroffene zugänglich ist. Die Videos in Gebärdensprache beispielsweise erleichtern Nutzerinnen mit Hörproblemen, die Schwierigkeiten haben, die Schriftsprache zu verstehen, den Zugang zu den Informationen. Die Version in Leichter Sprache gewinnt im Hinblick auf geflüchtete Mädchen und junge Frauen, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, zusätzliche Bedeutung. „Ein weiterer wichtiger Baustein des Projekts ist die Beratung per Chat, E-Mail oder Telefon. Damit haben Betroffene einen direkten Draht zu den Hilfeangeboten. Das stärkt ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung“, so Steffens.
Das Portal www.mädchensicherinklusiv-nrw.de ist Teil des Projektes „Mädchen sicher inklusiv – Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung“ des Mädchenhauses Bielefeld. Die Einrichtung bietet vor Ort auch per-sönliche Beratungsgespräche an. Zum Projekt gehören außerdem Workshops für betroffene Mädchen und junge Frauen, Vernetzung mit weiteren Hilfeangeboten sowie Unterstützung anderer Einrichtungen, um den Schutz von Mädchen und junge Frauen mit Behinde-rung/chronischer Erkrankung vor Gewalt zu verbessern.
Neuigkeiten
Menschen mit Behinderungen müssen selbstbestimmt wohnen können
Anlässlich des 8. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26.März 2009 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, Menschen mit Behinderungen selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu ermöglichen.
„Nach wie vor können Menschen mit Behinderungen von ihrem Recht, selbst über Wohnort und Wohnform zu bestimmen, nur unzureichend Gebrauch machen“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es fehle bundesweit an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum. Vor allem in den Großstädten habe sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch zugespitzt. Zudem sei es bislang häufig nicht möglich, erforderliche Unterstützung auch außerhalb von Einrichtungen zu erhalten. Dies betreffe insbesondere Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. „Staatliche Stellen und die Freie Wohlfahrtspflege sollten gemeinsam daran arbeiten, stationäre Wohneinrichtungen schrittweise und flächendeckend durch offene, flexible Wohnformen mit wohnortnahen Unterstützungsangeboten zu ersetzen“, so Aichele.
Der Leiter der Monitoring-Stelle weist zudem darauf hin, dass der öffentliche Raum immer noch nicht inklusiv genug gestaltet ist. „In den letzten Jahren sind zwar Fortschritte erzielt worden, beispielweise beim öffentlichen Nahverkehr, doch bis Menschen mit Behinderungen Sportanlagen, Kulturveranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten und andere Einrichtungen genauso nutzen können wie alle anderen, ist noch viel zu tun“, so Aichele weiter.
Laut dem aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung stieg die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen leben, zwischen 2008 und 2014 um 16 Prozent. Zudem gibt es große regionale Unterschiede: Nur in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen erhält bereits mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten ambulante Eingliederungshilfe.
Nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht, gleichberechtigt mit anderen ihren Wohnort wählen zu können und sind nicht zu einer bestimmten Wohnform verpflichtet.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Schulung „Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!“
Schulung am 28.04.2017, 10 Uhr bis 18 Uhr, in Bonn.Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!Trotz häuslicher Krankenpflege und palliativer Versorgung selbstbestimmt leben.
Referentin: Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch Gladbach
Veranstalter: Sozialhummel e.V., Bonn
Ein Thema für Betroffene, ihre Angehörigen und Helfer.
Häusliche Krankenpflege
Was ist das?
Wer zahlt das?
Wann bekomme ich das?
Wie bekomme ich das?
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Wo ist das?
Wo ist der Unterschied zur häuslichen Krankenpflege?
Wer zahlt das?
Wann bekomme ich das?
Wie bekomme ich das?
Selbstbestimmt leben
Trotz schwerer Krankheit möglich?
Wie mache ich das?
Was kann ich machen?
Rechtliche Möglichkeiten
Vorsorgevollmacht
Abgrenzung zur Generalvollmacht
Patientenverfügung – Ein „Kann“ oder ein „Muss“?
Betreuungsverfügung
Gesetzliches Betreuungsverfahren
Die erfahrene Referentin im Sozialrecht, Frau Rechtsanwältin Anja Bollmann, beleuchtet mit uns im Rahmen dieses Tagesseminars den rechtlichen Hintergrund, gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen. Wenn es die Zeit zulässt, erarbeiten wir im Workshop eine eigene Verfügung.
Die Schulung findet barrierefrei im Haus Müllestumpe in Bonn, An der Rheindorfer Burg 22, 53117 Bonn statt. Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt.
Kosten: Für Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 49 Euro, Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen die Verpflegungspauschale in Höhe von 42 Euro.
Angehörige oder Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen zahlen 129 Euro pro Schulungstag.
Um eine verbindliche Anmeldung unter info@sozialhummel.de wird gebeten.
Keine faulen Kompromisse bei der unabhängigen Beratung
Auf seiner Mitgliederversammlung am 17.03.2017 in Berlin führte der Bundesverband "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" (ISL) e.V. eine Diskussion zum Thema "Unabhängige Beratung". Dabei wurde deutlich gemacht, dass es für professionelles "Peer Counseling" klare Qualifikationsmerkmale gibt.
Die Mitgliederversammlung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die Bundesländer aufgefordert, der Beratungsmethode des Peer Counseling bei der Bewertung von Anträgen auf Förderung eindeutig den Vorrang zu geben: "Anfang 2018 soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach dem Bundesteilhabegesetz beginnen", so Barbara Vieweg, stellvertretende ISL-Geschäftsführerin. "Peer Counseling als Beratungsmethode ist besonders geeignet, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu stärken, so dass nur für eine kurze Übergangszeit die Beratung etwa durch Tandem-Lösungen erfolgen darf." Um hier die richtigen Weichen zu stellen, sind laut Vieweg umgehend Angebote für weitere Qualifizierungen in der Beratungsmethode "Peer Counseling" zu entwickeln. Hier könne auch die geplante "Fachstelle Teilhabeberatung" wichtige Impulse im Sinne einer Qualitätssicherung geben.
Im Vorfeld der ISL-Mitgliederversammlung hatte Referatsleiter Alfons Polczyk vom BMAS bei einer Info-Veranstaltung der LIGA Selbstvertretung die derzeitigen Eckpunkte des Ministeriums zur Ausgestaltung des § 32 BTHG vorgestellt. Barbara Vieweg ergänzte die Ausführungen mit einem Vortrag zu den Anforderungen an eine ideale Beratungsstelle. Sie machte deutlich, dass es wesentlich auf die Haltung zur Selbstbestimmung bei den Beraterinnen und Beratern ankomme.
„Inklusiv gestalten!“: Mentale Infrastrukturen verändern!
„Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Wenn wir diese Erkenntnis ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, sind wir einen großen Schritt weiter.“ Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, brachte ihr zentrales Anliegen mehrfach ebenso eindringlich wie eindrucksvoll auf den Punkt. Am 16. März diskutierten rund 200 Architekten und Stadtplaner in Duisburg auf der dritten Regionalkonferenz „Inklusiv gestalten“ über „Ideen und gute Beispiele aus Architektur und Stadtplanung“. Ein Thema, das zwar bekannt ist, das aber noch lange nicht in ausreichendem Maße in der Planungs- und Baupraxis umgesetzt wird. Zur Veranstaltung hatten die Architektenkammer NRW in Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesbehindertenbeauftragten eingeladen.
Link zum Bericht über die Veranstaltung
Ehrenamtspreis „KölnEngagiert 2017“
Der Kölner Ehrenamtspreis soll das Bewusstsein und das Interesse für bürgerliches Engagement stärken. Darüberhinaus soll er auf die Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger aufmerksam machen, die einen wesentliche Beitrag zur Gestaltung des Lebens in Köln leisten. Die Auszeichnungen erfolgen durch Geldpreise in Höhe von insgesamt bis zu 8.000 Euro. Teilnahmeschluss ist der 7. April 2017.
Link zur Homepage von "KölnEngagiert 2017"
Selbsthilfetag der Psychatrie-Erfahrenen NRW am 25. März in Köln
Am 25. März 2017 lädt der Landesverband der Psychatrie-Erfahrenen NRW e.V. zu einem Selbsthilfetag nach Köln ein. Die Veranstaltung trägt den Titel "Stabilisierung und Gesundung durch Selbsthilfe" und findet von 11 bis 17:20 Uhr im BTZ Köln-Ehrenfeld (Vogelsanger Straße 193) statt. Eintritt sowie Kaffee und Kuchen sind frei. Um Anmeldung wird gebeten.
Das Programm als PDF-Datei.
Veranstaltung zum „Internationalen Tag gegen Rassismus“
Der 21. März ist der von den Vereinten Nationen/UN ausgerufene "Internationale Tag gegen Rassismus". Die rassistische Ablehnung und Abwertung von Geflüchteten, Migrant/innen sowie vermeintlich "Fremden" und "Anderen" hat sich tief in der Mitte der Gesellschaft und in allen Milieus verfestigt. Für die von Diskriminierung und Rassismus betroffenen Menschen bedeutet dies die alltägliche Verletzung ihrer Menschenwürde – oder im schlimmsten Fall ihrer körperlichen Unversehrtheit.
Das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, dem auch die ibs angehört, wird wie in den letzten Jahren mit zahlreichen Beiträgen auf die in Deutschland weit verbreiteten Ressentiments gegenüber Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kulturen aufmerksam machen und die Öffentlichkeit darüber informieren, was man dagegen tun kann.
Ab 15 Uhr gibt es vor der Antoniterkirche ein Programm mit Musik-Acts, einem Flash-Mob, Theater und Tanz. Es treten u. a. die Theatergruppe Import/Export (Schauspiel Köln) und der Kölner Kabarettist Fatih Çevikkollu auf. Zwischen den einzelnen Beiträgen berichten Menschen aus Köln über ihr Engagement gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Es beteiligen sich zahlreiche Jugendliche und Erwachsene aus verschiedenen Kölner Einrichtungen.
Was? Internationaler Tag gegen Rassismus in Köln
Wann? 21. Marz 2017, 15- 18 Uhr
Wo? Kölner Innenstadt vor der Antoniterkirche (Schildergasse 57)
Informationsblatt zum Merkzeichen TBI (taubblind)
Seit dem 30. Dezember 2016 ist Taubblindheit in Deutschland als eigenständige Behinderung anerkannt. Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde das Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt.
Dieses Informationsblatt enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt ebenfalls, die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis.
Das Informationsblatt Merkzeichen TBI zum Download.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
KSL für Menschen mit SinnesbehinderungenHollestraße 1, 45127 EssenTel.: 0201-43755770Fax: 0201- 38437533Email: info@ksl-essen.de
Inklusives Theater – „Toto macht Mittagspause“
Das clowneske Theaterstück "Toto macht Mittagspasue" soll für alle Menschen ein Erlebnis sein. Neben Induktionsschleife, Gebärden- und Schriftdolmetschern werden wir eine Audiodeskription für Blinde anbieten. Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten die Gelegenheit, vor Beginn des Stückes die Kulisse, Kostüme und Requisiten zu ertasten. Wir organisieren einen Fahrtendienst für Menschen, die nicht so mobil sind und vor Ort stehen Hilfspersonen für jede und jeden zur Verfügung. Es gibt Hilfe bei der Orientierung im Theater, Unterstützung für Menschen mit Rollatoren oder im Rollstuhl und geschulte Kräfte helfen bei Bedarf beim Toilettenbesuch.
Die Aufführung findet am 24.03.2017 um 19 Uhr im Kölner Künstler Theater statt.
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