Recht auf Mobilität – auch in Köln

Seit dem 15. Dezember 2014 werden in Kölner Bahnen und Bussen keine E-Scooter mehr mitgenommen ein folgenschwerer Entschluss für die vielen betroffenen Menschen. Das KSL Rheinland hat die Entscheidung der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) kommentiert und weist darauf hin: Das Recht auf Mobilität ist ein Menschenrecht!
Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen.