Behindertenverbände äußern scharfe Kritik am Entwurf eines Baurechts-Modernisierungsgesetzes NRW
Die Sozialverbände VdK NRW, SoVD NRW und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW e.V. griffen heute mit deutlichen Worten die mangelhaften Pläne der Landesregierung zur Barrierefreiheit in Wohngebäuden und öffentlich zugänglichen Gebäuden an.
Die Sozialverbände VdK NRW, SoVD NRW und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW e.V. griffen heute mit deutlichen Worten die mangelhaften Pläne der Landesregierung zur Barrierefreiheit in Wohngebäuden und öffentlich zugänglichen Gebäuden an.
Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen ist nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung hoch und wächst zunehmend. Vor diesem Hintergrund kritisieren die Vorsitzenden Horst Vöge (VdK NRW), Franz Schrewe (SoVD NRW) und Horst Ladenberger (ISL NRW), dass die geplanten Regelungen im Entwurf für ein Baurechtsmodernisierungsgesetz statt verbesserten Grundlagen sogar Verschlechterungen mit sich bringen würden. So sollen zukünftig barrierefrei zugängliche Aufzüge, die in aller Regel den barrierefreien Zugang bei mehrgeschossigen Wohnhäusern sicherstellen, erst ab dem 6. Geschoss erforderlich sein. Damit wären zukünftig Wohngebäuden mit bis zu fünf Geschossen nicht barrierefrei zugänglich. Das ist absurd! Für die dringend notwendige Schaffung von Wohnraum für Rollstuhlbenutzer sieht der Gesetzentwurf gar keine rechtlich verbindliche Lösung vor.
Für öffentlich zugängliche Gebäude sieht der Gesetzentwurf Barrierefreiheit nur "im erforderlichen Umfang" vor. Eine solch schwammige Formulierung ist aus Sicht der Verbände völlig ungeeignet.
Für öffentlich zugängliche Gebäude sieht der Gesetzentwurf Barrierefreiheit nur "im erforderlichen Umfang" vor. Eine solch schwammige Formulierung ist aus Sicht der Verbände völlig ungeeignet.
VdK, SoVD und ISL fordern von den Landtagsfraktionen deutliche Veränderungen, damit Wohnungsneubauten zukünftig barrierefrei für alle Menschen (auch Rollstuhlbenutzer) auffindbar, zugänglich und nutzbar errichtet werden. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Gebäude. Um all dies sicherzustellen, fordern die Verbände die vollständige Einführung der DIN-Vorschriften zum barrierefreien Bauen in NRW sowie die Einführung von wirksamen Sanktionen beim Verstoß gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit.