Stellungnahme des KSL Köln zum Referentenentwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln nimmt zum vorliegenden Referentenentwurf ausführlich Stellung und kritisiert diesen Entwurf als völlig unzureichend und teilweise sogar rückwärts gerichtet.
Während die Bundesregierung von einem Meilenstein zu Gunsten behinderter Menschen spricht, kritisiert das KSL Köln genauso wie zahlreiche andere Behindertenorganisationen den nun vorliegenden Referentenentwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz (BTHG) als in vielen Punkten völlig unzureichend. Teilweise sind sogar gravierende Rückschritte im Vergleich zur aktuellen Rechtslage festzustellen. Nach Ansicht des KSL Köln drohen hier erhebliche Leistungseinschränkungen und Rückschritte, was die Teilhabesituation behinderter Menschen betrifft.
Beispielsweise sieht das KSL Köln die Gefahr, dass der Kreis der Leistungsberechtigten für Eingliederungshilfe eingeschränkt wird. Auch die lange geforderten Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen sind aus Sicht des KSL Köln völlig unzureichend, teilweise drohen hier sogar Verschlechterungen. Schließlich wird im Referentenentwurf das ursprüngliche Vorhaben, Menschen mit wesentlicher Behinderung aus der Sozialhilfe herauszuführen, stillschweigend aufgegeben. Hierzu kritisiert das KSL Köln, dass Leistungsberechtigte, die zusätzlich auch Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe benötigen, weiterhin hierüber in der Sozialhilfe verbleiben.
Das KSL Köln fordert eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und bietet dabei seine konstruktive Mitarbeit an.
Stellungnahme KSL Köln zum BTHG (pdf, 455 KB)