Diskriminierungsrisiken in der Arbeitsvermittlung

Bei der Arbeitsvermittlung in Deutschland bestehen teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Das geht aus dem gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag hervor, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Donnerstag in Berlin gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgestellt hat.

Diskriminierungserfahrungen bei der Arbeitsvermittlung können demnach individuelle Ursachen haben wie beispielsweise offen diskriminierende Einstellungen von Fachpersonal. Von weitaus grundsätzlicherer Bedeutung sind jedoch Diskriminierungsrisiken in Verfahrensabläufen. Diese können dazu führen, dass Menschen bei der Arbeitssuche nicht ausreichend unterstützt werden – und im schlimmsten Fall dauerhaft arbeitsuchend bleiben. Als problematisch sehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten beispielsweise das Kennzahlensystem an, das von  Arbeitsagenturen und Jobcentern angewendet wird. Fachkräfte richten demnach ihre Vermittlungsanstrengungen zu wenig an Arbeitsuchenden aus, die ihnen auf den ersten Blick arbeitsmarkfern erscheinen – beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.

Auch Informations- und Beratungsdefizite sowie Barrieren beim Zugang zu Dienstleistungen von Arbeitsagenturen und Jobcentern können institutionelle Diskriminierungsrisiken darstellen. Dazu zählt etwa fehlende Barrierefreiheit (z.B. keine Angebote in Leichter Sprache) oder der eingeschränkte Einsatz von Dolmetscherdiensten für Zugewanderte.

„Beim Übergang in eine Erwerbstätigkeit sind viele Menschen auf Unterstützung dringend angewiesen. Arbeitsagenturen und Jobcenter machen hier einen guten Job. Aber an manchen Stellen könnte es noch besser sein. Gerade Benachteiligungen in Verfahrensabläufen können fatale Auswirkungen für die Betroffenen haben. Wir machen uns dafür stark, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser ausbilden, um Diskriminierung zu vermeiden. Außerdem sollte es unabhängige Ombudsstellen geben, um Betroffenen besser helfen zu können“, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, sagte: „Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein tragender Faktor für gesellschaftliche Zugehörigkeit und somit auch für Integration. Diskriminierung im Arbeitsleben hat daher einen bedeutenden Einfluss auf die soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Wir wissen von vielen Studien, dass es Bewerber mit ausländischen Wurzeln vor allem mit ausländischem Namen auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben – auch mit gleicher oder sogar besserer Qualifikation.

Die Arbeitsverwaltungen sind hier in einer Schlüsselposition. Sie müssen insbesondere Bewerber mit familiären Einwanderungsgeschichten gut informieren, passgenaue Angebote machen und zum Beispiel durch eine assistierte Ausbildung oder erforderlichenfalls über die Anerkennung von Ausbildung oder früherer Berufspraxis den Weg in Ausbildung oder Arbeit ebnen. Auch die Arbeitgeber brauchen Informationen und Ansprechpartner, wenn sie selbst an ihre Grenzen stoßen.“

Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betonte: „Neben dem Schwerpunktthema Arbeitsvermittlung, bei dem es weiterhin vieles zu verbessern gilt, um Diskriminierungen zu vermeiden, werden im ersten Teil des Berichts auch andere Formen der Benachteiligung deutlich. Die meisten Beschwerden beziehen sich auf den privaten Bereich und zeigen, dass in der privaten Wirtschaft noch viele Barrieren gerade für Menschen mit Behinderungen bestehen. Deshalb rate ich dringend dazu, nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu erweitern. Das Verweigern von angemessenen Vorkehrungen durch Läden, Restaurants und Arztpraxen muss als eine Form der Diskriminierung in das AGG aufgenommen werden.“

Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der beiden Beauftragten kann der Mehrzahl der institutionellen Diskriminierungsrisiken effektiv und mit einem vertretbaren Aufwand begegnet werden. Im Bereich der Arbeitsvermittlung fordern sie unter anderem, die Kennzahlensteuerung hinsichtlich der vorhandenen Diskriminierungsrisiken zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Das in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehende Kundenreaktionsmanagement sollte um unabhängige Ombudsstellen ergänzt werden, an die Kundinnen und Kunden sich auch bei Diskriminierung wenden können. Darüber hinaus sollten Arbeitsagenturen und Jobcenter Leistungsberechtigte noch stärker vorab über Verfahrensrechte wie Akteneinsicht oder mögliche zusätzliche Anträge und über den Anspruch auf Barrierefreiheit informieren. Das Weiterbildungsmanagement sollte stärker auf Sensibilisierung zu Diskriminierungsthemen abzielen.

In einem weiteren, allgemeinen Teil des Berichts ziehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten überdies eine Bilanz zu Benachteiligungserfahrungen, zur Rechtsprechung und zu typischen Fallkonstellationen in den vergangenen vier Jahren.

Für den Bericht wurden Beratungsanfragen ausgewertet, die von 2013 bis 2016 bei der Antidiskriminierungsstelle und den genannten Beauftragten sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Antidiskriminierungsstellen eingegangen sind. Dem Bericht ebenfalls zugrunde liegen die Ergebnisse der Großerhebung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“. In dieser umfassenden Gesamtdarstellung hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstmals systematisch dargelegt, wo Diskriminierung in Deutschland auftritt und welche Personengruppen besonders betroffen sind. Daneben wurde die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene analysiert. Die Antidiskriminierungsstelle hat mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dem Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags den gemeinsamen gesetzlichen Auftrag, alle vier Jahre dem Parlament einen Bericht über Diskriminierungen vorzulegen sowie Empfehlungen zu ihrer Beseitigung und Vermeidung zu geben.

Inklusion vorantreiben, barrierefrei Bauen im deutschen Hochschulsystem

Barrierefreies Bauen im Hochschulbereich ist das Thema der diesjährigen Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks (DSW) am 22. und 23. Juni 2017 in Berlin. Rund 145 Expertinnen und Experten aus Hochschulen, Studentenwerken sowie aus Landesbaubetrieben, Ministerien und Architekturbüros tauschen sich auf der Tagung darüber aus, wie bauliche Barrieren im Bestand abgebaut und Barrierefreiheit beim Neubau gesichert werden können.

Im Rahmen der zweitägigen Fachtagung geht es um Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Einrichtungen im Hochschulbereich, um rechtliche Grundlagen und Best-Practice-Beispiele.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert: „Ein riesiges Problem sind im Hochschulbereich die Barrieren im Altbestand. Hier sind enorme Anstrengungen und Aufwendungen erforderlich, um zeitnah Barrierefreiheit zu schaffen. Diese Aufgabe können Hochschulen und Studentenwerke nicht alleine stemmen. Hierfür brauchen sie Unterstützung!“

Fehlende Barrierefreiheit erschwert für Studierende mit Beeinträchtigungen das Studium und führt nicht selten zu Studienzeitverlängerungen, Studiengang- oder Hochschulwechsel. Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Hochschulgebäude ist eine der Grundvoraussetzungen für eine inklusive Hochschule.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Information und Beratung, Interessenvertretung sowie Weiterbildung und Vernetzung sind die Aufgaben der IBS, die seit 1982 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Mit ihren Angeboten wendet sich die IBS vor allem an Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen, Beauftragte und Berater/-innen sowie hochschul- und behindertenpolitische Akteure in Politik und Verwaltung.

Bundesland Sachsen tritt „Koalition gegen Diskriminierung“ bei

Sachsen ist der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, unterzeichneten dazu am Freitag in Dresden die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Nach Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen ist Sachsen damit das elfte Land, das der Koalition beigetreten ist. Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu organisieren, lokale Anlauf- und Beratungsstellen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen politisch verankert wird.

„Ich freue mich darüber, dass der Freistaat jetzt ein klares Zeichen gegen Diskriminierung aussendet“, sagte ADS-Leiterin Christine Lüders nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung. Lüders würdigte insbesondere das unlängst beschlossene Maßnahmenpaket der Staatsregierung zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt. „Von Diskriminierung Betroffene brauchen möglichst niederschwellige Beratung. Dass sich der Freistaat dem nun annehmen wird und landesweit Beratungsstellen aufbauen und fördern wird, ist vorbildhaft – auch für andere Länder“, sagte Lüders.

„Diskriminierung lässt sich nicht per Dekret abschaffen“, betonte Petra Köpping in ihrer Festrede. „Aber als Sächsische Staatsregierung ist es unsere Aufgabe, Vielfalt und Anderssein als Grundelement eines weltoffenen Sachsens auch strukturell zu befördern. Der Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung ist hierfür ein Meilenstein und ein deutliches Bekenntnis.“

Die Koalition gegen Diskriminierung ist Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“, die Anfang 2011 startete. Im Rahmen dieser Offensive fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutschlandweit Beratungsstellen und verstärkt ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die ADS setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Die Unterzeichner der „Koalition gegen Diskriminierung“ machen mit ihrer Unterschrift deutlich, dass sie entschieden gegen Diskriminierung vorgehen wollen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort verbessern und gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung entwickeln wollen.

Run of Colours als Inklusionslauf

Am 23. September heißt es „Ich lauf‘ mir die Füße bunt“ beim Run of Colours im Kölner Rheinauhafen. Der Charitylauf zugunsten der Aidshilfe Köln setzt ein Zeichen für mehr Vielfalt, Akzeptanz und Solidarität.
Der Lauf ist für alle Menschen offen, deswegen führt der Veranstalter die 5 km-Strecke als Inklusionslauf durch:

Das Rahmenprogramm wird durch Gebärdensprachdolmetscher_innen übersetzt.
Barrierefreie WCs sind vorhanden.
Der Anmeldebereich ist barrierefrei.
Die Strecke ist flach und ebenerdig (zertifizierte Laufstrecke).
Rollstuhfahrer_innen und Tandem-Läufer_innen sind selbstverständlich willkommen.

Leider sind keine Handbikes zugelassen. Grund ist die zu hohe Geschwindigkeit.
Der Startschuss auf der 5 km-Strecke fällt am 23. September 2017 um 15 Uhr im Kölner Rheinauhafen.
Darüberhinaus wird Kölns bunteste Gruppe gesucht. Ob verkleidet, im Laufdress, als Laufanfänger_in oder Profi, alle Teilnehmenden haben ihren Spaß auf den 5 km durch den Rheinauhafen, ob mit oder ohne Zeitmessung- und das alles für den guten Zweck.
100 Prozent Benefiz: Die kompletten Erlöse der Veranstaltung kommen den Angeboten der Aidshilfe Köln, wie dem HIV-Schnelltest-Angebot, der Schul-und Jugendprävention und dem Frauen- und Familienzentrum, zugute.
Zur Homepage des Run of Colours.

Fachtag des Vereins Mental Health & Deafness in Bonn

Der erste Fachtag des Vereins Mental Health & Deafness findet am Samstag, den 30. September, an der Universität Bonn statt. Der Fachtag ist gleichzeitig die Auftaktveranstaltung des neu gegründeten mhDeaf-Verbandes.
Der Verband ist im Aufbau und zukünftige Mitglieder sind herzlich eingeladen, an dem Prozess der Entstehung teilzuhaben. Deshalb wird auf der Tagung Zeit und Raum zur Verfügung gestellt, um möglichst eine Plattform für neue Ideen und für den Austausch über Methoden und Erfahrungen zwischen Fachleuten bietet zu schaffen.
Weitere Informationen und Anmeldung

Flüchtlinge mit Behinderung

Heute trafen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln mit Wolfram Buttschardt und Manuel von Gilsa vom Netzwerk Flüchtlinge mit Behinderung der Diakonie Michaelshoven zu einem fachlichen Austausch zusammen. Dabei stellten die Mitarbeiter des Netzwerks ihre Arbeit vor und die Situation der Flüchtlinge mit Behinderung in Köln dar. Gemeinsam wurde über die Gegebenheiten in Köln diskutiert und die zukünftige Zusammenarbeit abgesprochen. Wechselwirksam werden sie das ZsL und die Diakonie Michaelshoven in Beratungsfällen und anderen Anliegen die Flüchtlinge mit Behinderung betreffen unterstützen.
Angebote der Diakonie Michaelshoven für Flüchtlinge

Informationsveranstaltung zum BTHG und zur Persönlichen Assistenz

Am 22./23. Juni findet in Berlin die NITSA-Fachtagung "Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz" statt.
Alle Informationen zur Veranstaltung, den Programmablauf und die Anbmeldung findeen sie hier:
Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz

KSL NRW auf dem Tag der Begegnung

Beim diesjährigen Tag der Begegnung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Köln waren die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) für Nordrhein-Westfalen mit einem gemeinsamen Stand vertreten. 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen sechs Kompetenzzentren und der Koordinierungsstelle informierten die Besucherinnen und Besucher über Struktur, Aufgaben und Angebote der KSL. Darüberhinaus wurde in Zusammenarbeit mit GIPS e.V. ein Parkinson-Simulator und das Schreiben von Liebesbriefen in Brailleschrift angeboten. In der "Open Library" hatten Interessierte die Möglichkeit Fragen zum Thema "Behinderung" zu stellen, ganz offen und ohne falsche Scheu. Aus den Aktionen  s

Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik – jetzt bewerben!

Ab sofort können sich Kölner Gruppen um den Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik (KIB) bewerben. Der Preis wird bereits zum achten Mal vergeben. Er zeichnet beispielhafte Projekte aus, die das Leben von Menschen mit Behinderung in Köln verbessern. Besonders wichtig: Menschen mit Behinderung müssen aktiv am Projekt beteiligt sein. Denn als Experten in eigener Sache wissen sie am besten, was gut für sie ist.
Ob Kultur, Schule, Sport, Arbeit, Wohnen, Mobilität: bis zum 17. Juli 2017 werden Bewerbungen aus den unterschiedlichsten Bereichen entgegen genommen. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro kann einer Gruppe zugesprochen oder auch auf bis zu drei Gruppen aufgeteilt werden. Die Preisverleihung findet am 8. Dezember 2017 im Forum VHS im Kulturquartier des Rautenstrauch-Joest-Museums statt.
Flyer zum KIB

Fachtagung: „Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Komplexer Behinderung“

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V. veranstaltet am 29./30. September 2017 gemeinsam mit der Stiftung Leben pur und der Humanwissenschaftlichen Fakultät/Department Heilpädagogik und Rehabilitationswissenschaften der Universität zu Köln die Fachtagung "Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Komplexer Behinderung".
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Alle Infos zur Tagung und den Link zum Online-Anmeldeformular finden Sie auf unserer Internetseite (www.lvkm-nrw.de) sowie im angehängten Flyer.
Flyer zur Veranstaltung