Fachgespräch „Teilhabeplan trifft Gesamtplan“am 21. November 2017 von 09:30-16:00 Uhrin der Urania in Berlin.
Teilhabeplan trifft Gesamtplan – wird künftig alles „nach Plan“ laufen und wie klappt damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kommen ab dem 01. Januar 2018 neue und verbindliche Regelungen für ein partizipatives Verfahren zur Teilhabeplanungauf alle Rehabilitationsträger zu. Kurz vor dem In-Kraft-Treten der Vorschriften lädt die BAR zum Fachgespräch ein und bietet fachliche Inputs, Diskussion, Begegnung und Austausch.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie demnächst auf der BAR-Homepage (www.bar-frankfurt.de).
Die Teilnahme ist kostenlos und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sie können sich ab sofort unter der E-Mail: ingeborg.grimm@bar-frankfurt.de verbindlich anmelden.
Ansprechpartnerin:Ingeborg GrimmBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.Solmsstraße 18 I 60486 Frankfurt am MainTel.: 069 605018-14
Save the Date Flyer zur Veranstaltung
Kategorie: Archive-Artikel
Unbequem aber konstruktiv! 30 Jahre Einsatz für Menschen mit Behinderung
„Die Landesregierung braucht Berater, wie das ZsL, und die Expertise der Menschen mit Behinderung in eigener Sache. Die Arbeit und das Wirken des ZsL kann man mit beharrlich, oft unbequem aber immer konstruktiv beschreiben.“ So hob Cornelia Sennewald (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) die Bedeutung des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln für die Stadt und für das ganze Bundesland hervor. Die rund 140 Gäste, die das 30-jährige Jubiläum der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung gemeinsam in der Jugendherberge Köln-Riehl feierten, pflichteten diesen Worten wohl bei.
Auch Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker war gekommen, um im Namen der Stadt zu gratulieren und die Bedeutung des ZsL zu würdigen: „Das ZsL beobachtet sozialpolitische Entwicklungen mit wachsamem und kritischem Auge und setzt sich mit ganzer Kraft für die Belange behinderter Menschen ein.“ Darüber hinaus dankte sie dem ZsL für die gemeinsamen Projekte und die gute Zusammenarbeit.
Den Grußworten schloss sich ein Symposium zur Entwicklung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und des ZsL an. Die ehemaligen ZsL-Mitarbeitenden Lothar Sandfort, Christiane Schneider und Tobias Reinerz , sowie Sandra Meinert (KSL Köln), Jennifer Westbomke (ZsL) und Horst Ladenberger (ZsL) diskutierten über behindertenpolitische Ereignisse und persönliche Meilensteine der vergangenen 30 Jahre. Dabei schaffte es Jennifer Westbomke, als sie von ihrem ersten Kontakt mit dem ZsL berichtete, das Bewusstsein und Selbstbewusstsein, das im ZsL vorherrscht, auf den Punkt zu bringen: „Ja, ihr habt Recht! Ihr dürft so leben, wie ihr es wollt.“
Abschließend wurde bei ausgelassener Stimmung gefeiert, wie es sich für einen runden Geburtstag gehört, mit einer imposanten Torte, gutem Essen, zahlreichen Getränken und guter Musik. Für diese sorgte unter anderem das Kölner Duo Ms. Greenbird. Die Veranstaltung wurde durch die Kämpgen-Stiftung und die Sparkasse KölnBonn bezuschusst und wäre ohne deren Unterstützung nicht realisierbar gewesen.
Bericht über die Veranstaltung auf kobinet.
Die KSL unterstützen bei der Bewerbung zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EuTb)
Die Jahrzehntelange Forderung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nach einer unabhängigen Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen hat mit dem Bundesteilhabegesetz endlich eine gesetzliche Grundlage erhalten. Das Peer Counseling erlangt einen größeren Stellenwert, da es einen wichtigen Förderschwerpunkt darstellt.
Bis zum 31. August 2017 können sich nun bundesweit Organisationen um die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EuTb) bewerben. Das sollen Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen sein, die keine eigenen Angebote betreiben. Damit wird deren Unabhängigkeit im Beratungsprozess gesichert. Zu befürchten ist jedoch, dass sich vor allem Leistungserbringer um diese Förderung bewerben, also Anbieter von Dienstleistungen wie zum Beispiel Ambulant Betreutem Wohnen (BeWo). Eigentlich sind solche Leistungserbringer von der Förderung ausgeschlossen. Sollte es jedoch in einer Region zu wenige Bewerbungen geben, können auch Leistungserbringer eine Förderung erhalten.
Um die Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen zu einer Bewerbung zu motivieren und sie dabei zu unterstützen, haben die KSL in NRW gemeinsam mit dem Arbeits- und Sozialministerium NRW drei Informationsveranstaltungen abgehalten. Hier konnten sich Organisationen über die Förderung informieren, Unterstützung erhalten und sich mit anderen Organisationen vernetzen. Eine Vernetzung kann zu einer gemeinsamen Antragstellung führen und einer erfolgreichen Bewerbung helfen.
Auf diesen Veranstaltungen konnten die KSL bereits Organisationen miteinander vernetzen und viele Fragen beantworten. Sollten auch Sie an einer Bewerbung zur EuTb interessiert sein und sich Unterstützung wünschen, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen KSL.
Auskunft für den Regierungsbezirk Köln erteilen unter Telefon 0221 277 17 03:
Sandra Meinert (meinert@ksl-koeln.de)Ellen Romberg-Hoffmann (romberg-hoffmann@ksl-koeln.de)
Diskriminierungsrisiken in der Arbeitsvermittlung
Bei der Arbeitsvermittlung in Deutschland bestehen teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Das geht aus dem gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag hervor, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Donnerstag in Berlin gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgestellt hat.
Diskriminierungserfahrungen bei der Arbeitsvermittlung können demnach individuelle Ursachen haben wie beispielsweise offen diskriminierende Einstellungen von Fachpersonal. Von weitaus grundsätzlicherer Bedeutung sind jedoch Diskriminierungsrisiken in Verfahrensabläufen. Diese können dazu führen, dass Menschen bei der Arbeitssuche nicht ausreichend unterstützt werden – und im schlimmsten Fall dauerhaft arbeitsuchend bleiben. Als problematisch sehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten beispielsweise das Kennzahlensystem an, das von Arbeitsagenturen und Jobcentern angewendet wird. Fachkräfte richten demnach ihre Vermittlungsanstrengungen zu wenig an Arbeitsuchenden aus, die ihnen auf den ersten Blick arbeitsmarkfern erscheinen – beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.
Auch Informations- und Beratungsdefizite sowie Barrieren beim Zugang zu Dienstleistungen von Arbeitsagenturen und Jobcentern können institutionelle Diskriminierungsrisiken darstellen. Dazu zählt etwa fehlende Barrierefreiheit (z.B. keine Angebote in Leichter Sprache) oder der eingeschränkte Einsatz von Dolmetscherdiensten für Zugewanderte.
„Beim Übergang in eine Erwerbstätigkeit sind viele Menschen auf Unterstützung dringend angewiesen. Arbeitsagenturen und Jobcenter machen hier einen guten Job. Aber an manchen Stellen könnte es noch besser sein. Gerade Benachteiligungen in Verfahrensabläufen können fatale Auswirkungen für die Betroffenen haben. Wir machen uns dafür stark, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser ausbilden, um Diskriminierung zu vermeiden. Außerdem sollte es unabhängige Ombudsstellen geben, um Betroffenen besser helfen zu können“, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, sagte: „Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein tragender Faktor für gesellschaftliche Zugehörigkeit und somit auch für Integration. Diskriminierung im Arbeitsleben hat daher einen bedeutenden Einfluss auf die soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Wir wissen von vielen Studien, dass es Bewerber mit ausländischen Wurzeln vor allem mit ausländischem Namen auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben – auch mit gleicher oder sogar besserer Qualifikation.
Die Arbeitsverwaltungen sind hier in einer Schlüsselposition. Sie müssen insbesondere Bewerber mit familiären Einwanderungsgeschichten gut informieren, passgenaue Angebote machen und zum Beispiel durch eine assistierte Ausbildung oder erforderlichenfalls über die Anerkennung von Ausbildung oder früherer Berufspraxis den Weg in Ausbildung oder Arbeit ebnen. Auch die Arbeitgeber brauchen Informationen und Ansprechpartner, wenn sie selbst an ihre Grenzen stoßen.“
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betonte: „Neben dem Schwerpunktthema Arbeitsvermittlung, bei dem es weiterhin vieles zu verbessern gilt, um Diskriminierungen zu vermeiden, werden im ersten Teil des Berichts auch andere Formen der Benachteiligung deutlich. Die meisten Beschwerden beziehen sich auf den privaten Bereich und zeigen, dass in der privaten Wirtschaft noch viele Barrieren gerade für Menschen mit Behinderungen bestehen. Deshalb rate ich dringend dazu, nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu erweitern. Das Verweigern von angemessenen Vorkehrungen durch Läden, Restaurants und Arztpraxen muss als eine Form der Diskriminierung in das AGG aufgenommen werden.“
Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der beiden Beauftragten kann der Mehrzahl der institutionellen Diskriminierungsrisiken effektiv und mit einem vertretbaren Aufwand begegnet werden. Im Bereich der Arbeitsvermittlung fordern sie unter anderem, die Kennzahlensteuerung hinsichtlich der vorhandenen Diskriminierungsrisiken zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Das in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehende Kundenreaktionsmanagement sollte um unabhängige Ombudsstellen ergänzt werden, an die Kundinnen und Kunden sich auch bei Diskriminierung wenden können. Darüber hinaus sollten Arbeitsagenturen und Jobcenter Leistungsberechtigte noch stärker vorab über Verfahrensrechte wie Akteneinsicht oder mögliche zusätzliche Anträge und über den Anspruch auf Barrierefreiheit informieren. Das Weiterbildungsmanagement sollte stärker auf Sensibilisierung zu Diskriminierungsthemen abzielen.
In einem weiteren, allgemeinen Teil des Berichts ziehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten überdies eine Bilanz zu Benachteiligungserfahrungen, zur Rechtsprechung und zu typischen Fallkonstellationen in den vergangenen vier Jahren.
Für den Bericht wurden Beratungsanfragen ausgewertet, die von 2013 bis 2016 bei der Antidiskriminierungsstelle und den genannten Beauftragten sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Antidiskriminierungsstellen eingegangen sind. Dem Bericht ebenfalls zugrunde liegen die Ergebnisse der Großerhebung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“. In dieser umfassenden Gesamtdarstellung hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstmals systematisch dargelegt, wo Diskriminierung in Deutschland auftritt und welche Personengruppen besonders betroffen sind. Daneben wurde die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene analysiert. Die Antidiskriminierungsstelle hat mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dem Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags den gemeinsamen gesetzlichen Auftrag, alle vier Jahre dem Parlament einen Bericht über Diskriminierungen vorzulegen sowie Empfehlungen zu ihrer Beseitigung und Vermeidung zu geben.
KSL machen sich fit für das BTHG
In einem ganztägigen Fortbildungsseminar bildeten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KSL im Umgang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) fort. Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln referierte über die wesentlichen Grundzüge und Neuregelungen im Bereich der Eingliederungshilfe, aber auch über Stolperfallen und kritikwürdige Bestimmungen. Am Nachmittag wurden anhand von Beispielsfällen Strategien für die Beratung und Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem BTHG erarbeitet und diskutiert.
Inklusion vorantreiben, barrierefrei Bauen im deutschen Hochschulsystem
Barrierefreies Bauen im Hochschulbereich ist das Thema der diesjährigen Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks (DSW) am 22. und 23. Juni 2017 in Berlin. Rund 145 Expertinnen und Experten aus Hochschulen, Studentenwerken sowie aus Landesbaubetrieben, Ministerien und Architekturbüros tauschen sich auf der Tagung darüber aus, wie bauliche Barrieren im Bestand abgebaut und Barrierefreiheit beim Neubau gesichert werden können.
Im Rahmen der zweitägigen Fachtagung geht es um Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Einrichtungen im Hochschulbereich, um rechtliche Grundlagen und Best-Practice-Beispiele.
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert: „Ein riesiges Problem sind im Hochschulbereich die Barrieren im Altbestand. Hier sind enorme Anstrengungen und Aufwendungen erforderlich, um zeitnah Barrierefreiheit zu schaffen. Diese Aufgabe können Hochschulen und Studentenwerke nicht alleine stemmen. Hierfür brauchen sie Unterstützung!“
Fehlende Barrierefreiheit erschwert für Studierende mit Beeinträchtigungen das Studium und führt nicht selten zu Studienzeitverlängerungen, Studiengang- oder Hochschulwechsel. Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Hochschulgebäude ist eine der Grundvoraussetzungen für eine inklusive Hochschule.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Information und Beratung, Interessenvertretung sowie Weiterbildung und Vernetzung sind die Aufgaben der IBS, die seit 1982 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Mit ihren Angeboten wendet sich die IBS vor allem an Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen, Beauftragte und Berater/-innen sowie hochschul- und behindertenpolitische Akteure in Politik und Verwaltung.
Bundesland Sachsen tritt „Koalition gegen Diskriminierung“ bei
Sachsen ist der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, unterzeichneten dazu am Freitag in Dresden die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Nach Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen ist Sachsen damit das elfte Land, das der Koalition beigetreten ist. Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu organisieren, lokale Anlauf- und Beratungsstellen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen politisch verankert wird.
„Ich freue mich darüber, dass der Freistaat jetzt ein klares Zeichen gegen Diskriminierung aussendet“, sagte ADS-Leiterin Christine Lüders nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung. Lüders würdigte insbesondere das unlängst beschlossene Maßnahmenpaket der Staatsregierung zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt. „Von Diskriminierung Betroffene brauchen möglichst niederschwellige Beratung. Dass sich der Freistaat dem nun annehmen wird und landesweit Beratungsstellen aufbauen und fördern wird, ist vorbildhaft – auch für andere Länder“, sagte Lüders.
„Diskriminierung lässt sich nicht per Dekret abschaffen“, betonte Petra Köpping in ihrer Festrede. „Aber als Sächsische Staatsregierung ist es unsere Aufgabe, Vielfalt und Anderssein als Grundelement eines weltoffenen Sachsens auch strukturell zu befördern. Der Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung ist hierfür ein Meilenstein und ein deutliches Bekenntnis.“
Die Koalition gegen Diskriminierung ist Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“, die Anfang 2011 startete. Im Rahmen dieser Offensive fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutschlandweit Beratungsstellen und verstärkt ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die ADS setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Die Unterzeichner der „Koalition gegen Diskriminierung“ machen mit ihrer Unterschrift deutlich, dass sie entschieden gegen Diskriminierung vorgehen wollen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort verbessern und gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung entwickeln wollen.
Run of Colours als Inklusionslauf
Am 23. September heißt es „Ich lauf‘ mir die Füße bunt“ beim Run of Colours im Kölner Rheinauhafen. Der Charitylauf zugunsten der Aidshilfe Köln setzt ein Zeichen für mehr Vielfalt, Akzeptanz und Solidarität.
Der Lauf ist für alle Menschen offen, deswegen führt der Veranstalter die 5 km-Strecke als Inklusionslauf durch:
Das Rahmenprogramm wird durch Gebärdensprachdolmetscher_innen übersetzt.
Barrierefreie WCs sind vorhanden.
Der Anmeldebereich ist barrierefrei.
Die Strecke ist flach und ebenerdig (zertifizierte Laufstrecke).
Rollstuhfahrer_innen und Tandem-Läufer_innen sind selbstverständlich willkommen.
Leider sind keine Handbikes zugelassen. Grund ist die zu hohe Geschwindigkeit.
Der Startschuss auf der 5 km-Strecke fällt am 23. September 2017 um 15 Uhr im Kölner Rheinauhafen.
Darüberhinaus wird Kölns bunteste Gruppe gesucht. Ob verkleidet, im Laufdress, als Laufanfänger_in oder Profi, alle Teilnehmenden haben ihren Spaß auf den 5 km durch den Rheinauhafen, ob mit oder ohne Zeitmessung- und das alles für den guten Zweck.
100 Prozent Benefiz: Die kompletten Erlöse der Veranstaltung kommen den Angeboten der Aidshilfe Köln, wie dem HIV-Schnelltest-Angebot, der Schul-und Jugendprävention und dem Frauen- und Familienzentrum, zugute.
Zur Homepage des Run of Colours.
Fachtag des Vereins Mental Health & Deafness in Bonn
Der erste Fachtag des Vereins Mental Health & Deafness findet am Samstag, den 30. September, an der Universität Bonn statt. Der Fachtag ist gleichzeitig die Auftaktveranstaltung des neu gegründeten mhDeaf-Verbandes.
Der Verband ist im Aufbau und zukünftige Mitglieder sind herzlich eingeladen, an dem Prozess der Entstehung teilzuhaben. Deshalb wird auf der Tagung Zeit und Raum zur Verfügung gestellt, um möglichst eine Plattform für neue Ideen und für den Austausch über Methoden und Erfahrungen zwischen Fachleuten bietet zu schaffen.
Weitere Informationen und Anmeldung
Flüchtlinge mit Behinderung
Heute trafen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln mit Wolfram Buttschardt und Manuel von Gilsa vom Netzwerk Flüchtlinge mit Behinderung der Diakonie Michaelshoven zu einem fachlichen Austausch zusammen. Dabei stellten die Mitarbeiter des Netzwerks ihre Arbeit vor und die Situation der Flüchtlinge mit Behinderung in Köln dar. Gemeinsam wurde über die Gegebenheiten in Köln diskutiert und die zukünftige Zusammenarbeit abgesprochen. Wechselwirksam werden sie das ZsL und die Diakonie Michaelshoven in Beratungsfällen und anderen Anliegen die Flüchtlinge mit Behinderung betreffen unterstützen.
Angebote der Diakonie Michaelshoven für Flüchtlinge