Bedingungsloses Grundeinkommen

Am 16. Juni nahm Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln an einer Veranstaltung in der Färberei Wuppertal zum bedingungslosen Grundeinkommen teil und vertrat die Interessen und Belange behinderter Menschen zu diesem Thema.

Das KSL Köln steht diesem Grundeinkommen grundsätzlich offen gegenüber, bedeutet es doch die Entkoppelung von Arbeit einerseits und Sicherung des Lebensunterhalts andererseits. 

Allerdings sieht das KSL Köln auch die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung bei Einführung eines solchen Grundeinkommens und gleichzeitigem Wegfall anderer staatlicher Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ihren Lebensunterhalt nicht mehr adäquat sichern können, wenn das Grundeinkommen diejenigen Mehrkosten die durch eine Behinderung entstehen, nicht berücksichtigt. So müssen Menschen mit Behinderung oftmals höhere Unterkunftskosten tragen, weil die Wohnung barrierefrei sein muss. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen in gleicher Höhe für alle wären diese Mehrkosten unter Umständen nicht gedeckt.

Außerdem steht nach Ansicht des KSL Köln zu befürchten, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben deutlich seltener als bisher bereitgestellt werden, da eine Berufstätigkeit mit Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens nicht mehr oder zumindest nur noch in sehr geringem Umfang zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig wäre.

Eine ausführliche Darstellung der Position des KSL Köln kann unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden.

Wir suchen neue Räume!

Nach vielen Jahren suchen wir – der Verein „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln – neue Räume in Köln. In einem schönen Umfeld möchten wir unsere Ratsuchenden empfangen und unsere Arbeit noch besser ausführen.
Hierbei bitten wir um Unterstützung!
Wir suchen

250-300 qm
barrierefrei (Erdgeschoss oder Aufzug)
zentrale Lage in Köln
barrierefreie ÖPNV-Anbindung

Wer kann uns einen Hinweis geben? Wer hat Büro-Räume zu vermieten? Wir freuen uns sehr über Hinweise und Angebote!
Kontaktmöglichkeit unter http://ksl-nrw.de/ksl-rheinland/wie-sie-uns-erreichen

Der Rauch der Aufklärung

Die neuen "Schockbilder" auf Zigarettenpackungen dienen nicht nur der gesundheitlichen Aufklärung, sondern auch der Verständigung zwischen behniderten und nicht-behinderten Menschen. Unsere Glosse erklärt warum.

Briefaktion zum BTHG

Im Zuge der großen Demonstration gegen den aktuellen Entwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Berlin riefen die Veranstalter dazu auf, sich direkt und persönlich an die jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu wenden und um deren Unterstützung zu werben.
Diesen Aufruf unterstützen wir und rufen alle (direkt und indirekt) Betroffene auf sich daran zu beteiligen!
Wir haben ein Musteranschreiben vorbereitet, das gerne übernommen, aber auch nach Herzenslust (-frust) ergänzt oder verändert werden kann.
Gemeinsam für ein gutes BTHG – macht mit!
Download Musterbrief
Download Liste Bundestagsabgeordnete

Special Olympics Hannover 2016

Vom 6. – 10. Juni 2016 finden die Special Olympics Hannover 2016, die Nationalen Spiele für Menschen mit geistiger Behinderung, statt. Rund 4.800 Athletinnen und Athleten gehen in 18 Sportarten und dem Wettbewerbsfreien Angebot an den Start. Für eine Woche werden die Sportstätten der Landeshauptstadt Niedersachsens Schauplatz für mitreißende Wettbewerbe und emotionale Momente.
www.specialolympics.de/hannover2016

Stellungnahme des KSL Köln zum Referentenentwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln nimmt zum vorliegenden Referentenentwurf ausführlich Stellung und kritisiert diesen Entwurf als völlig unzureichend und teilweise sogar rückwärts gerichtet.
Während die Bundesregierung von einem Meilenstein zu Gunsten behinderter Menschen spricht, kritisiert das KSL Köln genauso wie zahlreiche andere Behindertenorganisationen den nun vorliegenden Referentenentwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz (BTHG) als in vielen Punkten völlig unzureichend. Teilweise sind sogar gravierende Rückschritte im Vergleich zur aktuellen Rechtslage festzustellen. Nach Ansicht des KSL Köln drohen hier erhebliche Leistungseinschränkungen und Rückschritte, was die Teilhabesituation behinderter Menschen betrifft.
Beispielsweise sieht das KSL Köln die Gefahr, dass der Kreis der Leistungsberechtigten für Eingliederungshilfe eingeschränkt wird. Auch die lange geforderten Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen sind aus Sicht des KSL Köln völlig unzureichend, teilweise drohen hier sogar Verschlechterungen. Schließlich wird im Referentenentwurf das ursprüngliche Vorhaben, Menschen mit wesentlicher Behinderung aus der Sozialhilfe herauszuführen, stillschweigend aufgegeben. Hierzu kritisiert das KSL Köln, dass Leistungsberechtigte, die zusätzlich auch Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe benötigen, weiterhin hierüber in der Sozialhilfe verbleiben.
Das KSL Köln fordert eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und bietet dabei seine konstruktive Mitarbeit an.
Stellungnahme KSL Köln zum BTHG (pdf, 455 KB)