Keine faulen Kompromisse bei der unabhängigen Beratung

Auf seiner Mitgliederversammlung am 17.03.2017 in Berlin führte der Bundesverband "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" (ISL) e.V. eine Diskussion zum Thema "Unabhängige Beratung". Dabei wurde deutlich gemacht, dass es für professionelles "Peer Counseling" klare Qualifikationsmerkmale gibt.
Die Mitgliederversammlung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die Bundesländer aufgefordert, der Beratungsmethode des Peer Counseling bei der Bewertung von Anträgen auf Förderung eindeutig den Vorrang zu geben: "Anfang 2018 soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach dem Bundesteilhabegesetz beginnen", so Barbara Vieweg, stellvertretende ISL-Geschäftsführerin. "Peer Counseling als Beratungsmethode ist besonders geeignet, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu stärken, so dass nur für eine kurze Übergangszeit die Beratung etwa durch Tandem-Lösungen erfolgen darf." Um hier die richtigen Weichen zu stellen, sind laut Vieweg umgehend Angebote für weitere Qualifizierungen in der Beratungsmethode "Peer Counseling" zu entwickeln. Hier könne auch die geplante "Fachstelle Teilhabeberatung" wichtige Impulse im Sinne einer Qualitätssicherung geben.
Im Vorfeld der ISL-Mitgliederversammlung hatte Referatsleiter Alfons Polczyk vom BMAS bei einer Info-Veranstaltung der LIGA Selbstvertretung die derzeitigen Eckpunkte des Ministeriums zur Ausgestaltung des § 32 BTHG vorgestellt. Barbara Vieweg ergänzte die Ausführungen mit einem Vortrag zu den Anforderungen an eine ideale Beratungsstelle. Sie machte deutlich, dass es wesentlich auf die Haltung zur Selbstbestimmung bei den Beraterinnen und Beratern ankomme.