Schulung am 28.04.2017, 10 Uhr bis 18 Uhr, in Bonn.
Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!
Trotz häuslicher Krankenpflege und palliativer Versorgung selbstbestimmt leben.
Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!
Trotz häuslicher Krankenpflege und palliativer Versorgung selbstbestimmt leben.
Referentin: Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch Gladbach
Veranstalter: Sozialhummel e.V., Bonn
Ein Thema für Betroffene, ihre Angehörigen und Helfer.
Häusliche Krankenpflege
- Was ist das?
- Wer zahlt das?
- Wann bekomme ich das?
- Wie bekomme ich das?
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- Wo ist das?
- Wo ist der Unterschied zur häuslichen Krankenpflege?
- Wer zahlt das?
- Wann bekomme ich das?
- Wie bekomme ich das?
Selbstbestimmt leben
- Trotz schwerer Krankheit möglich?
- Wie mache ich das?
- Was kann ich machen?
Rechtliche Möglichkeiten
- Vorsorgevollmacht
- Abgrenzung zur Generalvollmacht
- Patientenverfügung – Ein „Kann“ oder ein „Muss“?
- Betreuungsverfügung
- Gesetzliches Betreuungsverfahren
Die erfahrene Referentin im Sozialrecht, Frau Rechtsanwältin Anja Bollmann, beleuchtet mit uns im Rahmen dieses Tagesseminars den rechtlichen Hintergrund, gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen. Wenn es die Zeit zulässt, erarbeiten wir im Workshop eine eigene Verfügung.
Die Schulung findet barrierefrei im Haus Müllestumpe in Bonn, An der Rheindorfer Burg 22, 53117 Bonn statt. Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt.
Kosten: Für Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 49 Euro, Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen die Verpflegungspauschale in Höhe von 42 Euro.
Angehörige oder Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen zahlen 129 Euro pro Schulungstag.
Um eine verbindliche Anmeldung unter info@sozialhummel.de wird gebeten.