*** STOPPT DEN SPAHN-SINN ***

Aufruf zur Demonstration gegen das RISG (Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz)
Freitag, den 20.09.19 um 17:00 Uhr auf dem Bertha-von-Suttner-Platz hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof
von Nicole Andres, EUTB-Beraterin Dortmund
 
Worum geht es?
Ein aktuelles Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht vor, dass beatmete Menschen zukünftig regelhaft in stationären Einrichtungen untergebracht werden, um sie dort professionell versorgen zu können. Ein Leben im häuslichen Umfeld mit Angehörigen und Freunden soll – auch aus Kostengründen – nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich sein. Bei der Prüfung soll die Einschätzung der Krankenkasse maßgeblich sein. Das Recht, mit ambulanter Intensivpflege zu Hause zu leben, soll vorzugsweise Menschen zustehen, die bereits aktiv am sozialen Leben teilhaben.
 
Unser Anliegen
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dürfen nicht gezwungen werden, in einer stationären Einrichtung zu leben. Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Dafür muss ihnen das Recht auf ambulante Intensivpflege uneingeschränkt erhalten bleiben. Dafür kämpfen wir!

Aufruf zur Demonstration
Wir planen für Freitag, den 20.09.19 um 17:00 Uhr eine große Demonstration auf dem Bertha-von-Suttner-Platz hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof. Eingeladen sind alle Betroffenen, Angehörige, Pflegekräfte und Interessierte, die mit uns für die Rechte von Menschen mit Behinderung, insbesondere Beatmungspatienten, kämpfen möchten. Es wird voll, laut und stark. Wir geben unser Signal mit Stimmen, Plakaten, Postern, Flyern, Trillerpfeifen, Ketten und allem, was Aufmerksamkeit erzeugt. Auch Familien und Kinder sind herzlich eingeladen. Nutzt den Messetag auf der RehaCare gerne für unsere anschließende Aktion. Wir brauchen JEDE Unterstützung!!!

Abschlussbericht „Mädchen sicher inklusiv“

Der Abschlussbericht zum „Modellprojekt zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung – Mädchen sicher inklusiv“ –   beinhaltet Zahlen, Fakten und Erkenntnisse der 3,5 jährigen Projektlaufzeit (2015-2018). Das Modellprojekt mündet 2019 in die NRW-weite „Fachstelle zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung – Mädchen sicher inklusiv“ – gefördert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Abschlussbericht zum Download

Stellungnahme KSL Köln: Auswirkungen des RISG auf die Teilhabe behinderter Menschen

Behinderte Menschen, die in hohem Maße auf intensivpflegerische Behandlungspflege zur Beatmung angewiesen sind, sollen durch eine Neuregelung diese Leistungen künftig grundsätzlich nur noch in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen bekommen mit der Konsequenz, dass sie aus einer eigenen Wohnung in eine solche Einrichtung ziehen und dort dauerhaft verbleiben müssten.

Stellungnahme des KSL Köln (Langfassung)
Stellunghahme des KSL Köln (Kurzfassung)
Zusammenfassung:
Das KSL Köln setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinander und lehnt diesen in der vorliegenden Form strikt ab. Maßgeblich für diese Ablehnung sind folgende Gesichtspunkte:

Es ist aus Sicht des KSL Köln nicht zu beanstanden, wenn die Bewilligungspraxis dieser Leistungen durch eine Verlagerung der Verordnungsberechtigung auf speziell qualifizierten Ärztinnen überprüft werden soll, um auf die zuletzt steigenden Fallzahlen zu reagieren.
Die Begründung der Leistungserbringung in stationären Einrichtungen unter Hinweis auf Qualitätsmängel und Leistungsmissbrauch in der ambulanten Versorgung überzeugt nicht. Derartigen Tendenzen kann durch eine engmaschige ordnungsrechtliche Überprüfung wirksam entgegengetreten werden. Es ist nicht erforderlich, eine ambulante Versorgung in einer eigenen Wohnung faktisch abzuschaffen. Hinzu kommt, dass auch in stationären Einrichtungen erhebliche Qualitätsmängel festzustellen sind, insbesondere durch den Pflegenotstand und unzureichende hygienische Verhältnisse. Gleiches gilt auch für Fälle von Leistungsmissbrauch.
Das KSL Köln hat grundsätzlich keine Bedenken gegen das Bestreben, Betroffene wenn möglich von dieser Beatmung zu entwöhnen, sofern berücksichtigt wird, dass bei bestimmten, insbesondere progredienten Erkrankungen, eine solche Entwöhnung nicht möglich ist und dieser Umstand respektiert wird.
Die regelhafte Leistungserbringung dieser Beatmungspflege nur in stationären Einrichtungen ist sowohl mit dem grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde als auch mit Art. 19 UN-BRK nicht in Einklang zu bringen. Art. 19 UN-BRK schreibt vor, dass Menschen mit Behinderung das gleiche Recht haben zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und dass sie nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Wird jemandem in seiner eigenen Wohnung diese Art der Pflege verweigert, wird er in unzulässiger Weise genötigt, in eine stationäre Einrichtung zu ziehen.
Das KSL Köln befürchtet, dass Betroffene trotz vorliegender medizinische Indikation auf die Inanspruchnahme dieser Beatmungspflege verzichten werden, um das Leben in einer eigenen Wohnung nicht zu gefährden. Hier wird die Gefahr lebensgefährlicher Situationen durch die nötigende Verweisung auf stationäre Einrichtungen in unzulässiger Weise heraufbeschworen.
Der vorgesehene Grundsatz der stationären Leistungserbringung steht in eklatantem Widerspruch zu zahlreichen anderen Sozialleistungen, die von einem Vorrang der ambulanten Hilfe geprägt sind. Dies gilt etwa für die Sozialhilfe oder die Pflegeversicherung.
Die Behauptung des Ministeriums, Menschen mit Assistenz, die an der Gesellschaft teilhaben, seien hiervon nicht betroffen, ist sachlich falsch. Im Gesetzentwurf ist lediglich allgemein von den Versicherten die Rede, die regelhaft in die stationäre Wohnform ziehen müssen.
Der behauptete Bestandsschutz für Altfälle entpuppt sich bei näherer Betrachtung lediglich als eine dreijährige Übergangszeit. Diese wurde wahrscheinlich eingerichtet, um genügend Zeit für die Schaffung der benötigten stationären Kapazitäten zu erhalten.
Zu kritisieren ist auch, dass Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich nicht in eine stationäre Wohnform ziehen müssen, um die Beatmungspflege zu erhalten, mit Eintritt der Volljährigkeit hingegen wird diese Verpflichtung begründet. Der Auszug aus dem Elternhaus ist quasi gleichsetzen mit dem Einzug in das Pflegeheim. Persönliche Lebensziele und berufliche Perspektiven werden damit versperrt.
Es ist scharf zu kritisieren, dass Betroffene, die in einer ambulanten Lebensform verbleiben möchten, sich einer umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unterziehen müssen. Gelingt der Nachweis der Unzumutbarkeit nicht, bleibt es im Zweifel bei dem Verweis auf die stationäre Einrichtung.
Inhalt und Reichweite der UN-BRK werden auch im vorliegenden Fall in nicht akzeptabler Weise ignoriert. Die UN-BRK ist, worauf noch einmal deutlich hingewiesen werden muss, keine hübsche Poesie, sondern in Deutschland geltendes Recht.

Weltmeisterschaft im Rollstuhlskaten und Skateboarding mit Handicap

Samstag, 31. August, und Sonntag, 1. September 2019 – Bezirkssportanlage der Stadt Köln, Scheibenstraße 13a, 50737 Köln
WCMX (Rollstuhlskaten) und Adaptive Skating (Skateboarding mit Handicap) zählen inzwischen zu den angesagtesten Behindertensportarten. In Köln erwartet die Zuschauerinnen und Zuschauer neben atemberaubenden Sport auch ein attraktives Rahmenprogramm.
mehr Informationen

Ausfüllhilfe zum Antrag auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen erschienen

In Zusammenarbeit haben die Kompetenzzentren in Köln und Düsseldorf eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen ab dem 1.1.2020 in einfacher verständlicher Sprache erstellt. Dieser soll dabei helfen, die Anträge auf Zahlungen des Lebensunterhalts besser lesen und verstehen zu können. Ab dem 1.1.2020 wird der Lebensunterhalt nicht mehr von den Landschaftsverbänden ausgezahlt, sondern von der Kommune, in der sich der Wohnort befindet. Es müssen dafür neue Anträge bei der Kommune gestellt werden. Die Kommunen nutzen unterschiedliche Anträge auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen. Deshalb ist es wichtig, den Antrag der Kommune mit der Ausfüllhilfe zu vergleichen, damit die hineinzuschreibende Information auch zur Überschrift passt. Bei Fragen und Schwierigkeiten beim Ausfüllen könnt Ihr Euch an die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) oder an die KSLs wenden.
Ausfüllhilfe als pdf-Dokument

Brief an Minister Spahn: Gesetzentwurf widerspricht Recht auf ein selbstbestimmtes Leben

Stellungnahme zum RISG (Reha-und Intensivpflege-Stärkungsgesetz)
von Nicole Andres
 
Sehr geehrter Herr Spahn,
als betroffene junge Frau möchte ich mich an Sie wenden und Ihnen vor dem Hintergrund meiner Lebens- und auch Berufserfahrung eine fachliche Einschätzung zu Ihrem Gesetzesvorhaben geben.
Mein Name ist Nicole Andres, ich bin 29 Jahre alt und komme aus Hagen. Aufgrund einer Muskelerkrankung bin ich auf einen Elektrorollstuhl mit Kinnbedienung angewiesen und benötige rund um die Uhr Unterstützung in der Pflege, bei der Arbeit und im Alltag. Seit nunmehr zehn Jahren werde ich über ein Tracheostoma dauerhaft – in Ihren Worten 24/7 – künstlich beatmet. Die Beatmung ermöglicht mir ein hohes Maß an Lebensqualität und gesundheitlichem Wohlergehen. Dank der ambulanten Versorgung durch Pflegekräfte und Angehörige ist es mir möglich, ein glückliches und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ich habe studiert, bin berufstätig, habe einen eigenen Haushalt, führe Beziehungen und lebe mein Leben wie Sie es auch tun.
Seit letztem Jahr bin ich Mitarbeiterin der EUTB (Teilhabeberatung Selbstbestimmt Leben Dortmund) bei „MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.), einem Verein, der seit Jahrzehnten behindertenpolitisch aktiv ist und viele positive Veränderungen für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht hat. In der Beratung treffe ich auf viele Menschen mit Behinderung, die mitten im Leben stehen und ihr Leben schon selbstbestimmt organisieren. Mir begegnen aber auch viele Menschen, die Unterstützung brauchen, um ein selbstbestimmtes Leben erreichen zu können. Allen gemein ist der Wunsch, mit entsprechender Hilfe ein selbstbestimmtes Leben in ihrem persönlichen Umfeld führen zu können und am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Darunter sind auch sog. Beatmungspatienten. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes – welches ja die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung erst möglich gemacht hat – widerspricht es meinem professionellen Selbstverständnis, diesen Menschen zukünftig mitteilen zu müssen, dass sie aufgrund ihrer Angewiesenheit auf eine Beatmung gezwungen sind, in eine stationäre Einrichtung zu ziehen. In der Praxis bedeutet es, dass die Menschen ihren Wohnort, ihre Familie, ihren Job, ihre Hobbies und ihre allgemeinen Lebensverhältnisse aufgeben müssen, um für den Rest ihres Lebens in einer Einrichtung medizinisch versorgt zu werden. Unter diesen Umständen kann ich meinem professionellen Selbstverständnis als EUTB-Beraterin nicht mehr gerecht werden.
Vor meiner Beratungstätigkeit war ich mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei BODYS (Bochumer Zentrum für Disability Studies) an der Seite von Prof. Dr. Theresia Degener (ehemalige Vorsitzende im UN-BRK Ausschuss) tätig. Ich habe mich in dieser Zeit intensiv mit der Historie der deutschen Behindertenbewegung, dem Konzept des Selbstbestimmten Lebens und der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzesentwurf widerspricht Artikel 19 der UN-BRK, wonach alle Menschen, das Recht haben, zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen und nicht gezwungen sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Dafür sollen sie vom Staat die entsprechende Unterstützung erhalten. Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert und sich dem Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung ausdrücklich verpflichtet. Die Artikel 1 und 11 des Grundgesetzes geben vor, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und jeder Mensch das Recht hat, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. In Artikel 3 Grundgesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Ihr Vorhaben ist unter Betrachtung dieser Umstände nicht gesetzes- und menschenrechtskonform.
Um Ihre Beweggründe zur Verabschiedung dieses Gesetzes nachvollziehen zu können, habe ich mich auch intensiv mit den von Ihnen benannten Problemen in der Intensivpflege beschäftigt. Ich möchte Ihnen im Folgenden meine persönliche und fachliche Einschätzung dazu mitteilen.
a) Mangelhafte Umsetzung des „Weaning“ (Entwöhnung) bei Beatmungspatienten:
Ich vertrete auch die Auffassung, dass das Weaning bei Beatmungspatienten konsequenter vorangetrieben werden muss als es derzeit in der Praxis geschieht. Der Anstieg an beatmungspflichtigen Patienten zeigt diese Tendenz. Bei dieser Einschätzung ist jedoch zwingend zu berücksichtigen, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen einen großen Teil der Beatmungspatienten ausmachen. Menschen, die mit ALS, einer Muskelerkrankung, Querschnittlähmung oder anderen Erkrankungen leben, können schlichtweg nicht von der Beatmung entwöhnt werden und werden dies auch niemals können. Sie dürfen keinesfalls in die Pflicht genommen werden, sich gegen ihren eigenen Willen medizinischen Begutachtungsprozessen oder gar Therapien zu unterziehen. Die Entwöhnung von der Beatmung darf bei Menschen mit chronischen Erkrankungen nicht als zentrales Entscheidungskriterium für die Art der Unterbringung und Versorgung herangezogen werden.
b) Schlechte Versorgungsqualität in der ambulanten Intensivpflege / bessere Versorgungsqualität in stationären Einrichtungen:
Die Erfahrungen der letzten Jahre und Monate zeigen, dass die Versorgungsqualität in Alten- und Pflegeheimen wie auch in Beatmungszentren mehr als mangelhaft ist und zukünftig strenger überwacht werden muss. Aus diesem Grund verankern Sie „Heimaufsicht“ explizit in Ihrem Gesetzesentwurf. Davon auszugehen, dass die pflegerische Versorgung von Beatmungspatienten in stationären Einrichtungen besser ist als im häuslichen Umfeld, erscheint mir angesichts der zuvor benannten Umstände schlichtweg als Fehlschluss.
Vor diesem Hintergrund möchte ich auch ins Feld führen, dass Sie die ambulante intensivpflegerische Versorgung im Allgemeinen als unzureichend oder gar schlecht beschreiben. Ihren Schilderungen zufolge, kann qualitativ hochwertige Versorgung von Beatmungspatienten nur in professionellen Einrichtungen gewährleistet werden. Diese Auffassung passt keineswegs zu meinen persönlichen Erfahrungen und den Schilderungen anderer Betroffener. Einem Großteil der Patienten konnte erst mit der ambulanten Versorgung ein Höchstmaß an gesundheitlichem Wohlergehen und Lebensqualität ermöglicht werden. Es ist doch allgemein bekannt und auch wissenschaftlich nachweisbar, dass das Leben im eigenen zu Hause und dem dazugehörigen sozialen Umfeld gesundheitsförderlich ist. Aus Sicht der betroffenen Menschen ist die erzwungene Versorgung durch Fachkräfte in einer stationären Einrichtung sicherlich nicht ihrer Gesundheit zuträglich.
Auch aus Sicht der von Ihrem Gesetzesentwurf betroffenen Pflegekräfte wirken Ihre Schilderungen zur Qualität in ambulanten Versorgungen irritierend, gar beleidigend. Der Großteil an Pflegekräften in der Intensivpflege verdient absolute Wertschätzung für ihren oftmals unermüdlichen und engagierten Einsatz. Trotz aller Herausforderungen angesichts schwieriger Lebenssituationen der Bezugspatienten oder des Pflegekraftmangels sind sie mit dem Herzen bei der Arbeit und ermöglichen den Patienten und ihren Familien ein würdevolles Leben. Viele von ihnen haben sich – das weiß ich aus zahlreichen Bewerbungsgesprächen meiner Pflegekräfte – genau aus diesem Grund der Nähe zum Menschen für die außerklinische Intensivpflege entschieden. Sie alle haben die Pflege in stationären Einrichtungen als puren Leistungsdruck erlebt und konnten diesen nicht mit ihrem Selbstverständnis der Pflege vereinbaren, da sie das Leben der dort untergebrachten Patienten als unwürdig empfunden haben. Diese wertvollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden ihren Pflegeberuf aufgeben, wenn sie zwangsweise wieder in stationären Einrichtungen tätig werden müssen. Da bin ich mir sicher. Der Pflegemarkt wird um unbeschreibliche Dimensionen schwächer, wenn der Bereich der außerklinischen Intensivpflege mit Ihrem Gesetzesvorhaben abgeschafft wird.
In mir kommen zahlreiche Fragen auf:

Muss auch ich mein hart erkämpftes selbstbestimmtes Leben in ein paar Jahren aufgeben?

Wie kann ich betroffene Menschen auch weiterhin kompetent beraten und abends mit einem guten Gefühl schlafen gehen?

Was geschieht mit all den schwer kranken Menschen, die auf eine Beatmung angewiesen wären, diese aber nicht zulassen, weil sie Angst haben, ihr selbstbestimmtes Leben dadurch schlagartig zu verlieren?

Wie soll ich Schüler oder Studierende bei zukünftigen Lehraufträgen über den Wert von Menschenrechten, insbesondere der UN-Behindertenrechtskonvention aufklären?

Wer übernimmt die Verantwortung für die wertvollen – in Unruhe geratenen – Pflegekräfte in unserem Land?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich heute noch die Zeit nehmen würden, ausgiebig über meine Argumentationen aus den unterschiedlichen Perspektiven nachzudenken. Über eine persönliche Antwort würde ich mich ebenfalls freuen.
Abschließend bitte ich Sie ausdrücklich, den Gesetzesentwurf im Sinne der betroffenen Personenkreise zurückzunehmen. Für eine Debatte zu anderen Lösungsmöglichkeiten stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenNicole Andres
Hagen, 18.08.2019
Stellungnahme als PDF

Quatsch-Café für Frauen im September

Der nächste Termin ist:
Dienstag, 3. September 2019 um 16 Uhr in der Comedia, Vondelstr.4-8, 50677 Köln.
Ich freue mich auf Euch! Barbara Combrink-Souhjoud

Petition zum Intensivpflegestärkungsgesetz

Die Bundesregierung plant, Menschen, die mit Beatmung in ihrer eigenen Wohnung leben, grundsätzlich in Heime zu verlegen. Wir sagen Nein! und fordern Wahlmöglichkeiten für Betroffene, wo sie leben und gepflegt werden wollen.
Zur Petition auf change.org

Protestaufruf gegen Pläne von Jens Spahn

Die Pläne des Bundesgesundheitsministers für eine Reform bei der Versorgung beatmeter Menschen, wonach die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden bald nur noch die absolute Ausnahme sein soll, hat bei vielen Betroffenen einen Aufschrei ausgelöst. Der Minister gebe vor, Missbrauch zu bekämpfen – attackiere aber damit die Lebensqualität vieler Menschen mit Behinderung, kritisiert beispielsweise AbilityWatch. Daher ruft das Bündnis zu Protesten am kommenden Sonntag beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung im Bundesgesundheitsministeriums ab 10.30 in der Friedrichstraße 108 in Berlin auf.
Protestaufruf auf kobinet

Stolpersteinverlegung in Gedenken an Frau Elisabeth Schüller

Am 25. September 2019 wird gegen 10:40 Uhr bei der Anschrift Großer Griechenmarkt 93 ein Stolperstein in Gedenken an Frau Elisabeth Schüller, geb. Effer verlegt. Frau Schüller wurde 1935 aufgrund ihrer Epilepsie in Bedburg-Hau eingewiesen und fünf Jahre später am 4. April 1940 in Grafeneck ermordet. Sie ist ein weiteres Opfer der mit „Aktion T4“ bezeichneten systematischen Ermordung von mehr als 70.000 behinderten Menschen zwischen 1940 und 1945 in Deutschland. Bei der Verlegung ist Frau Schüllers Nichte anwesend. Sie hat die Patenschaft für den Stolperstein übernommen. Wer an der Stolpersteinverlegung teilnehmen möchte, sollte frühzeitig vor Ort sein, da die Uhrzeit nur ungefähr angegeben werden kann.