Internet-Jobbörse für Menschen mit Behinderung

Capjob ist eine Internet-Jobbörse für Menschen mit Behinderung.
Das Team von Capjob verfolgt die Mission, offene Stellen des ersten Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Einfach, schnell und ordentlich!
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Informationen zur Landtagswahl in leichter Sprache

Einfach wählen gehen! – Ihre Stimme zählt! Wissen, wie man wählt – Infos in leichter Sprache.
Der Landeswahlleiter und die Landeszentrale für politische Bildung haben in Zusammenarbeit mit dem Landtag und der Landesbehindertenbeauftragten eine Broschüre in leichter Sprache zur NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2017 erstellt. 
Die Broschüre ist auch als barrierearme PDF-Datei und als Hör-CD im mp3-Format verfügbar.
Link zur Broschüre

Stellenausschreibung wiss. Projekt-Mitarbeiter_in Rechtswissenschaften

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention sucht zum nächstmöglichen Termin:

eine/n wissenschaftliche/n Projekt-Mitarbeiter/in im Bereich Rechtswissenschaften100%, befristet bis 31.12.2017Im Bereich: Rechtswissenschaften (Schwerpunkt: Normenprüfung auf Landesebene)
Bewerbungsfrist: 17.04.2017 (18:00 Uhr)Bewerbungsgespräche: 09.05.2017Kennzeichen: MSt-BRK 2017-001P
Hier geht es zur Stellenausschreibung.

Stellenausschreibung wiss. Mitarbeiter_in BODYS

Stellenausschreibung der Evangelischen Hochschule RWL in Bochum. Gesucht wird ein/e wissenschaftliche Mitarbeiter/in für das Evaluationsteam, der/die das Projekt der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW begleitet. Bewerbungsschluss ist der 15. April 2017.
Stellenausschreibung als pdf-Datei

KSL Köln weist auf Wahlrecht für alle behinderten Menschen in NRW hin!

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln weist darauf hin, dass bei der anstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen auch Menschen, die in allen Aufgabenbereichen unter gesetzlicher Betreuung stehen, ihre Stimme abgeben können.
Durch das Inklusionsstärkungsgesetz NRW wurde das Landeswahlgesetz dahingehend geändert, dass der bisherige Wahlrechtsausschluss für Menschen, die in allen Aufgabenbereichen unter gesetzlicher Betreuung stehen, aufgehoben. Damit wurde eine wesentliche Forderung unter anderem des KSL Rheinland als Vorläufer des KSL Köln erfüllt. Nach Ansicht des KSL Köln ist ein solcher Wahlrechtsausschluss mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, die entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes war überfällig. Ungeachtet dessen besteht dieser Wahlrechtsausschluss in vielen anderen Bundesländern fort.

Auftaktveranstaltung KSL Arnsberg: „Inklusion nimmt Fahrt auf“

Am 23.03.2017 hat das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg (KSL Arnsberg) im Bürgerzentrum Bahnhof Arnsberg seinen ersten Fachtag durchgeführt. Grußworte sprachen der Leitenden Ministerialrat Herr Roland Borosch vom Landessozialministerium NRW, Herr Thomas Sommer von der Bezirksregierung Arnsberg sowie Dr. Birgit Rothenberg vom Trägerverein MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Herr Borosch unterstrich deutlich: “Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf.“ Herr Sommer bekräftigte die Zusammenarbeit mit dem KSL Arnsberg auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Frau Dr. Birgit Rothenberg begrüßte die Chance, die das Land NRW der Idee des Selbstbestimmt Leben mit der Förderung der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben gibt. Zuvor hatte Frau Petra Vorwerk-Rosendahl von der Geschäftsstelle Engagementförderung die Anwesenden begrüßt. Mehr als hundert Teilnehmende haben unter dem Motto „Gemeinsam Weichen stellen!“ miteinander Ziele vereinbart, um auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft „mutig voranzustreiten“.
Im Mittelpunkt verschiedener Workshops standen dabei sowohl Themen wie Beratungsstrukturen zu allgemeinen gesetzlichen Ansprüchen behinderter Menschen sowie zu frauenspezifischen Themen, als auch politische Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten, nutzbarer Wohnraum und kreative Ausdrucksmöglichkeiten.
„Vor allem die Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten werden in der Praxis meistens vergessen. Dabei bildet gerade diese Gruppe einen Prüfstein, um Inklusion für alle zu testen, und zwar in allen Lebensbereichen.“, sagt Andreas Tintrup, Projektleiter des KSL Arnsberg „Das gegenseitige Kennenlernen der individuellen Bedürfnisse und Handlungsmotive ermöglicht ein gemeinsames, schlagkräftiges Vorgehen in Richtung Inklusion. Vernetzung und Austausch sind hierzu die Schlüsselelemente.“, ergänzt Dr. Birgit Rothenberg.
Das KSL Arnsberg wird als Teil des Aktionsplanes der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention („nrw inklusiv“) mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert. Alle inhaltlich verantwortlichen Mitarbeitenden des KSL Arnsberg leben mit eigener Behinderungserfahrung Die Aufgabe des KSL Arnsberg liegt im Anstoß und der Begleitung von gesellschaftlichen Veränderungen, die das Ziel der Inklusion verfolgen. Im Mittelpunkt steht die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an diesem Prozess.

#gehwegfrei – offener Brief an Oberbürgermeisterin Reker

In einem Offenen Brief an Oberbürgermeisterin Reker thematisiert die Themengruppe Mobilität der Agora Köln – mit Unterstützung zahlreicher Initiativen und Verbände – die Problematik der zugeparkten Gehwege und dem dringenden Wunsch nach barrierefreier Mobilität. Das Kölner Ordnungsamt toleriert in weiten Teilen des Stadtgebietes, dass unzulässig auf Gehwegen geparkt und Mindestabstände nicht eingehalten werden.
Offener Brief an Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
hiermit protestieren wir in aller Form gegen die gängige Praxis innerhalb Ihrer Verwaltung, das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen in Köln zu tolerieren. Das Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Gehwege sind öffentlicher Raum, den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten, und kein privater Parkraum.
Die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Innenstadt sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben Beschlüsse zur barrierefreien Mobilität gefasst. Bisher setzt das Ordnungsamt diese Beschlüsse nicht um.
Wir fordern, dass das Amt für öffentliche Ordnung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes die geltende Gesetzeslage und Verordnungen anwenden und geltendes Recht in Köln umsetzen.
Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln sehen wir Sie in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die städtischen Ämter im Sinne des geltenden Rechts agieren.
Dies bedeutet, dass das Ordnungsamt ab sofort von der Praxis abrückt, sich unter Berufung auf den möglichen Ermessensspielraum und den sog. Opportunitätsgrundsatz auf einen lediglich bestehenden „Richtwert“ zu beziehen und das rechtswidrige Parken auf Gehwegen nicht zu ahnden.
Das Ermessen darüber, was „passierbare Gehwege“ sind, hat sich grundsätzlich an den vorliegenden Beschlüssen und den Anforderungen an eine barrierefreie Mobilität zu orientieren. Das Parken auf Gehwegen ist ohne bestehende Markierungen nicht gestattet und erst eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern ermöglicht eine barrierefreie Mobilität.
Seit Jahren weisen Bürgerinnen und Bürger Ihr Ordnungsamt auf teilweise erhebliche Regelverstöße hin. Auch diverse Presseberichte thematisieren immer wieder, dass vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen durch zugeparkte Gehwege massiv an einer gleichberechtigten Teilhabe und Nutzung der Verkehrsräume gehindert werden.
Die offensichtliche Duldung des Falschparkens fördert das Fortschreiten eines falschen, aber trotzdem als so empfundenen Gewohnheitsrechts.
Die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die Parkvorschriften ist unentbehrlich, um rücksichtsloses und gefährliches Parken zu verhindern und trägt zu einem funktionierenden Parkraummanagement bei. Andere Verkehrsteilnehmer profitieren ebenfalls davon: Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Lieferverkehr, Radverkehr, Kinder, ältere und generell mobilitätseingeschränkte Menschen.
Bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, sind zur Verhinderung von Parkverstößen keine alleinige und an jeder Stelle mögliche Lösung, weil auch hier öffentlicher Raum verschwendet wird und weitere vermeidbare Hindernisse für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entstehen. Zudem werden Lücken solcher Hindernisse in der lokalen Mobilitätskultur als „kostenlose Parkflächen überall dort, wo kein Hindernis ist“ falsch verstanden.
Wir fordern Sie hiermit – ebenso respektvoll wie nachdrücklich – auf, dafür zu sorgen, dass die innerhalb Ihrer Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien sofort und konsequent umsetzen.
Hochachtungsvoll,
Agora Köln, Arbeitskreis Barrierefreies Köln, AStA – Universität zu Köln, Gesundheitsladen Köln e.v., Greenpeace Köln, KölnAgenda e.V., RADKOMM e.V., RingFrei Köln, Stadtschulpflegschaft Köln, Verein zur Förderung der Kölner Fahrrad-Sternfahrt e.V., VCD Regionalverband Köln e.V.

Internetangebot: Schutz vor Gewalt für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung

Mädchen und Frauen mit Behinderung sind besonders häufig Opfer von Gewalt. So werden laut einer Studie beispielsweise Frauen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen zwei bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt als der Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung. Im Rahmen eines vom Land geförderten Projekts bietet das bundesweit einzigartige Internetportal www.mädchensicherinklusiv-nrw.de Informationen und Hilfeangebote für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung und vermittelt Beratung per Chat, E-Mail oder Telefon.
„Das Portal ist ein leicht zugängliches Hilfe- und Beratungsangebot, dass sehr genau an den Bedürfnissen und Bedarfen der Zielgruppe orientiert ist. Es unterstützt die Selbstbestimmung von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankungen und trägt zu ihrem verbesserten Schutz vor Gewalt bei“, erklärte Ministerin Barbara Steffens am Mittwoch in Düsseldorf. „Nicht nur die Inhalte sind auf die Lebenswirklichkeit der Nutzerinnen abgestimmt, sondern auch die verschiedenen Formen der Darstellung. Damit möglichst viele Betroffene das Portal nutzen können, sind die Angebote auch in Leichter Sprache und auf Türkisch beziehungsweise als Videos in Gebärdensprache verfügbar“, so Steffens weiter.
Die Gründe, warum Frauen mit Behinderung häufiger Gewalt erfahren, sind vielfältig: Neben einer möglicherweise eingeschränkten Abwehrfähigkeit können ausgeprägte Abhängigkeitsverhältnisse zu anderen Menschen, geringes Selbstwertgefühl sowie Tabuisierung von Sexualität eine Rolle spielen. Auch Verständigungs- und Verständnisschwierigkeiten und ein Mangel an Information über Selbstbestimmung und sexuelle Selbstbestimmung tragen dazu bei. Deshalb wurde das Internetangebot so aufbereitet, dass es für möglichst viele Betroffene zugänglich ist. Die Videos in Gebärdensprache beispielsweise erleichtern Nutzerinnen mit Hörproblemen, die Schwierigkeiten haben, die Schriftsprache zu verstehen, den Zugang zu den Informationen. Die Version in Leichter Sprache gewinnt im Hinblick auf geflüchtete Mädchen und junge Frauen, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, zusätzliche Bedeutung. „Ein weiterer wichtiger Baustein des Projekts ist die Beratung per Chat, E-Mail oder Telefon. Damit haben Betroffene einen direkten Draht zu den Hilfeangeboten. Das stärkt ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung“, so Steffens.
Das Portal www.mädchensicherinklusiv-nrw.de ist Teil des Projektes „Mädchen sicher inklusiv – Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung“ des Mädchenhauses Bielefeld. Die Einrichtung bietet vor Ort auch per-sönliche Beratungsgespräche an. Zum Projekt gehören außerdem Workshops für betroffene Mädchen und junge Frauen, Vernetzung mit weiteren Hilfeangeboten sowie Unterstützung anderer Einrichtungen, um den Schutz von Mädchen und junge Frauen mit Behinde-rung/chronischer Erkrankung vor Gewalt zu verbessern.

Menschen mit Behinderungen müssen selbstbestimmt wohnen können

Anlässlich des 8. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26.März 2009 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, Menschen mit Behinderungen selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu ermöglichen.
„Nach wie vor können Menschen mit Behinderungen von ihrem Recht, selbst über Wohnort und Wohnform zu bestimmen, nur unzureichend Gebrauch machen“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es fehle bundesweit an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum. Vor allem in den Großstädten habe sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch zugespitzt. Zudem sei es bislang häufig nicht möglich, erforderliche Unterstützung auch außerhalb von Einrichtungen zu erhalten. Dies betreffe insbesondere Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. „Staatliche Stellen und die Freie Wohlfahrtspflege sollten gemeinsam daran arbeiten, stationäre Wohneinrichtungen schrittweise und flächendeckend durch offene, flexible Wohnformen mit wohnortnahen Unterstützungsangeboten zu ersetzen“, so Aichele.
Der Leiter der Monitoring-Stelle weist zudem darauf hin, dass der öffentliche Raum immer noch nicht inklusiv genug gestaltet ist. „In den letzten Jahren sind zwar Fortschritte erzielt worden, beispielweise beim öffentlichen Nahverkehr, doch bis Menschen mit Behinderungen Sportanlagen, Kulturveranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten und andere Einrichtungen genauso nutzen können wie alle anderen, ist noch viel zu tun“, so Aichele weiter.
Laut dem aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung stieg die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen leben, zwischen 2008 und 2014 um 16 Prozent. Zudem gibt es große regionale Unterschiede: Nur in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen erhält bereits mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten ambulante Eingliederungshilfe.
Nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht, gleichberechtigt mit anderen ihren Wohnort wählen zu können und sind nicht zu einer bestimmten Wohnform verpflichtet.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Schulung „Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!“

Schulung am 28.04.2017, 10 Uhr bis 18 Uhr, in Bonn.Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!Trotz häuslicher Krankenpflege und palliativer Versorgung selbstbestimmt leben.

Referentin: Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch Gladbach

Veranstalter: Sozialhummel e.V., Bonn
Ein Thema für Betroffene, ihre Angehörigen und Helfer.

Häusliche Krankenpflege

Was ist das?
Wer zahlt das?
Wann bekomme ich das?
Wie bekomme ich das?

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Wo ist das?
Wo ist der Unterschied zur häuslichen Krankenpflege?
Wer zahlt das?
Wann bekomme ich das?
Wie bekomme ich das?

Selbstbestimmt leben

Trotz schwerer Krankheit möglich?
Wie mache ich das?
Was kann ich machen?

Rechtliche Möglichkeiten

Vorsorgevollmacht
Abgrenzung zur Generalvollmacht
Patientenverfügung – Ein „Kann“ oder ein „Muss“?
Betreuungsverfügung
Gesetzliches Betreuungsverfahren

Die erfahrene Referentin im Sozialrecht, Frau Rechtsanwältin Anja Bollmann, beleuchtet mit uns im Rahmen dieses Tagesseminars den rechtlichen Hintergrund, gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen. Wenn es die Zeit zulässt, erarbeiten wir im Workshop eine eigene Verfügung.
Die Schulung findet barrierefrei im Haus Müllestumpe in Bonn, An der Rheindorfer Burg 22, 53117 Bonn statt. Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt.
Kosten: Für Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 49 Euro, Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen die Verpflegungspauschale in Höhe von 42 Euro.
Angehörige oder Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen zahlen 129 Euro pro Schulungstag.

Um eine verbindliche Anmeldung unter info@sozialhummel.de wird gebeten.