Am 30. September bekamen das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln und das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln Besuch aus Fernost. Zwanzig Mitarbeiteinnen und Mitarbeiter der Koreanischen Vereinigung der Zentren für Selbstbestimmt Leben (KFIL) nutzten ihren Aufenthalt in Europa zum Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus Köln. Das knapp dreistündige Gespräch brachte spannende Erkenntinisse über Geschichte, Struktur und Organisation der der jeweiligen Zentren sowie über Geminsamkeiten und Unterschiede in Kultur und täglicher Arbeit. Bevor die Gäste zu ihrem Termin auf der Düsseldorfer Rehacare aufbrachen, unterzeicnete man eine Absichtserklärung zur zukünftigen Zusammenarbeit, um den internationalen Austausch innerhalb der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung weiter zu stärken.
Neuigkeiten
Die (behinderte) Welt zu Gast bei Freunden
Am vergangenen Donnerstag herrschte an der Bottmühle 2 ein buntes Treiben, untermalt von einem hier nicht alltäglichen Sprachenmix. Rund 20 Menschen größtenteils mit Behinderung aus sechs verschiedenen Ländern (Mexiko, Ghana, Südafrika, Tansania, Indien und Ecuador) besuchten das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln und das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln. Die Besucherinnen und Besucher sind in ihrer Heimat in der Behinderten(selbst)hilfe tätig und organisieren Einsatzfelder für FSJler (Absolvent_innen des Freiwilligen Sozialen Jahres) aus Deutschland. Barbara Combrink (ZsL) und Ellen Romberg-Hoffmann (KSL) stellten ihre tägliche Arbeit vor und schilderten die Situation behinderter Menschen im Raum Köln und in ganz Deutschland. Im Gegenzug berichtetetn die Besucherinnen und Besucher von der Situation in ihrer Heimat, der täglichen Arbeit, mit all ihren Problem und Fortschritten. Daruas ergab sich eine angeregte Diskussion, die allen Beteiligten Anregungen und neue Perspektiven vermittelte.
Die Gastgeberinnen waren tief beeindruckt von der Leidenschaft und Hingabe mit der die Besucherinnen und Besucher ihrer Arbeit in ihren Ländern nachgehen. Ländern in denen noch viel Arbeit geleistet werden muss, um Akzeptanz und Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ein Kampf dem sich die Gäste von ZsL und KSL zu Hause jeden Tag mit großem Einsatz und Optimusmus stellen.
Essay des KSL Düsseldorf zum BTHG
Das Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf hat einen Essay zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) veröffentlicht. Verfasst wurde das Dokument mit dem Titel "Weshalb darf der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden?" von Alexander Drewes, Jurist beim KSL Düsseldorf.
Den Essay im pdf-Format können Sie hier herunterladen:Essay des KSL Düsseldorf zum BTHG
Vortrag „Rechte Psychatrie-Erfahrener“ am 27.10. in Duisburg
Vortrag des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V.
"Rechte Psychiatrie-Erfahrener"
Do, 27.10. von 17-19 Uhr KISS DuisburgSelbsthilfe-Kontaktstelle DuisburgMusfeldstraße 161-16347053 Duisburg
Vortrag mit Diskussion
Der Vortrag hat zum Inhalt:
– Sondergesetze gegen "Psychisch Kranke" – Warum sind sie eigentlich rechtswidrig?– Meine Rechte bei Unterbringung nach PsychKG NRW– Unterschied Unterbringung und Zwangsbehandlung– Stationäre Zwangsbehandlung – Wann ist sie möglich?– Unterschied Sicherungsmaßnahmen und Zwangsbehandlung– Psychiatrische Patientenverfügung – Wie funktioniert sie?– Ambulante Zwangsbehandlung – Sie ist illegal– Betreuung verhindern über eine Patientenverfügung – Wie?– Wie verlasse ich das Heim (die Behindertenwerkstatt, das betreute Wohnen usw.)
Nach jedem Punkt gibt es Gelegenheit für Rückfragen und Einwendungen.
Warum gibt es Sondergesetze für „Psychisch Kranke“. Müsste es dann nicht auch Diabetikergesetze oder Gesetze für an Krebs Erkrankte geben? Sind diese Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar?
Und welche Rechte habe ich überhaupt, wenn ich untergebracht oder sogar zwangsbehandelt werde? Wie wirksam sind eigentlich Patientenverfügungen gegen diese Formen des psychiatrischen Zwangs?
Erfreulicher Weise hat es Fortschritte in Gesetzgebung und Rechtsprechung gegeben, die einen erfolgreichen Widerstand gegen psychiatrischen Zwang ermöglichen. Der Vortrag wird die Rechte und die Art ihrer praktischen Durchsetzung vorstellen.
Referent ist Matthias Seibt aus Bochum, 56 Jahre, Psychiatrie-Erfahrener, seit 25 Jahren in der Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener aktiv.
Fahrtkosten für Bedürftige (billigste Möglichkeit) können auf vorherigen Antrag (Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de oder 0234 / 640 5102) erstattet werden.
BTHG: Studierenden mit Behinderung droht Exklusion statt Inklusion
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hält an seiner Kritik am geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) fest. Studierende mit Behinderungen, die heute Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, drohen künftig aus dem Leistungsbezug herauszufallen, so der Verband. Damit drohe ihnen Exklusion statt Inklusion.
„Das Gesetz will die Teilhabe der Studierenden mit Behinderungen verbessern. Um das zu erreichen, muss dringend nachgebessert werden“, sagt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Noch aber haben ganze Gruppen von Studierenden mit Behinderungen keinen gesicherten Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe."
Einer der Hauptkritikpunkte des DSW: Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe sollen nur diejenigen haben, die in mindestens fünf von neun Lebensbereichen in ihrer Teilhabe eingeschränkt ist. Für alle anderen liegt die Bewilligung der Leistung künftig im Ermessen des Sozialleistungsträgers.
„Nehmen wir als Beispiel einen Legastheniker“, erläutert Meyer auf der Heyde. „Der hat definitiv Unterstützungsbedarf um studieren zu können, etwa in Form von Vorlesesoftware, Programmen zur Spracherkennung oder Mitschreibkräften. Die geplante Ermessensregelung würde diese Studierenden schlechterstellen als heute“, warnt Meyer auf der Heyde.
„Studierende mit Behinderungen brauchen die Sicherheit, dass ihnen die benötigten Hilfsmittel oder Assistenzen verlässlich, rasch und bedarfsdeckend zur Verfügung stehen“, betont Meyer auf der Heyde. „Ermessensregelungen schaffen Unsicherheiten und Verzögerungen, die schwerwiegende Folgen für den Studienverlauf bis hin zum Studienabbruch haben können.“
DSW-Stellungnahme zum Referentenentwurf Bundesteilhabegesetz.
Veranstaltung „Ver-rücktheiten steuern und Psychopharmaka selbständig dosieren“
Ver-rücktheiten steuern und Psychopharmaka selbständig dosieren
Seminar für Psychiatrie-Erfahrene
Wann: Samstag, 22. Oktober von 10-17 Uhr Wo: Guthschrift Antiquariat, Bahnhofstraße 26, 35 390 Gießen 600 m Fussweg vom Hbf Gießen
Ver-rücktheiten steuern
Immer wieder Ver-rückt-werden kennen viele Psychiatrie-Erfahrene. Dabei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten, eigene Verrücktheiten in den Griff zu bekommen und einen Umgang damit zu erlernen. Denn: Jeder Psychiatrie-Aufenthalt ist eine hohe Belastung. Psychopharmaka als alleinige Krisenvorsorge reichen nicht aus. Was genau man tun oder lassen kann, wird im Seminar vermittelt.
Psychopharmaka selbständig dosieren
Es ist in längst bekannt, wie schädlich ein dauerhafter Konsum von Psychopharmaka sein kann. Trotzdem wird zu viel über viel zu lange Zeit verordnet. Ein herunterdosieren oder absetzen wird psychiatrischer Seite sehr selten in Betracht gezogen. Dabei sollten der Verlust von Lebensqualität, die vielen Einschränkungen und die enormen Kosten dafür Argument genug sein. "So viel wie nötig und so wenig wie möglich" – Doch wie komme ich dahin, wenn der Psychiater sich weigert, mich zu unterstützen? Wie setze ich möglichst sachgemäß Psychopharmaka herunter?
Referent:Matthias Seibt, Psychopharmaka-Berater im BPE
Beratung zu Psychopharmaka und Ver-rücktheiten steuernMittwoch 11 – 14 h 0234 / 640 51 02
Veranstalter: Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE), Wittener Str.87, 44 789 Bochum. Die Seminare sind kostenlos, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte anmelden! Kostenlose Übernachtungsgelegenheit! Weitere Informationen unter
www.psychopharmaka-und-verruecktheiten.de
Anmeldung: Spättreff-Wohnzimmer Karla Keiner 0157 / 54 14 25 96, Matthias Seibt 0234 / 640 5102, Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de
Georg Kippel (MdB) zum BTHG-Fachgespräch im KSL Köln
Gestern besuchte der Bundestagsabgeordnete Georg Kippels das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln und tauschte sich dort mit Carl-Wilhelm Rößler über den Entwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus. Es besteht noch ein erheblicher Abstimmungsbedarf, da eine Reihe von Fragen noch nicht befriedigend geregelt sind. Hierzu gehört die Frage der Einkommens- und Vermögensanrechnung bzw. der Schonbeträge wie auch die Unterscheidung zwischen Assistenz und Betreuung, die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose und das Zwangspoolen. Ferner ist eine Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nicht gelungen. Beide Gesprächspartner waren sich einig: es muss s