Dass es fünf vor zwölf war, Zeit um aufzuwachen, wurde den Menschen auf dem Wallrafplatz am Donnerstag abrupt klargemacht. Rund 80 Personen, behinderte und nicht-behinderte, hatten sich zu einem Flashmob in der Kölner Innenstadt versammelt und ließen ihre mitgebrachten Wecker erklingen. Mit Megaphonansagen, Flyern und persönlichen Gesprächen wurde den Bürgerinnen und Bürgern erklärt, dass der Protest sich gegen den aktuell diskutierten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) wandte. Die vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln organisierte Aktion wurde von einem breiten Bündnis der Behindertenselbsthilfe unterstützt. Unter dem Motto „Die Zeit ist reif – Teilhabe jetzt!“ fanden bundesweit zeitgleich mehrere Flashmobs statt (Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Mainz, Kassel, Trier, Köln).
Das Bundesteilhabegesetz soll am 1. Januar 2017 mit dem Ziel verabschiedet werden, die Situation der Menschen mit Behinderung in Deutschland zu verbessern. Das KSL Köln und viele weitere Akteure aus der Behindertenselbsthilfe stehen dem aktuellen Entwurf jedoch kritisch gegenüber. Unter anderem wird bemängelt, dass das ursprüngliche Vorhaben Menschen mit wesentlicher Behinderung aus dem bisherigen Fürsorgesystem herauszulösen, scheinbar aufgegeben wurde. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit Teilhabeleistungen zu teilen, wird als unakzeptabel bewertet. Damit könnten Menschen mit Behinderung beispielsweise verpflichtet werden, sich eine Assistenzperson zu teilen. Kritik wird ebenfalls daran geübt, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe vom Einkommen und Vermögen der berechtigten Menschen abhängig gemacht werden, sowie an der Einschränkung des allgemeinen Wunsch- und Wahlrechts, die die Individualisierung der Leistungen begrenzt. Ende April wird ein neuer Gesetzentwurf des BMAS erwartet.
Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers zum Flashmob.
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Kategorie: Archive-Artikel
„Sehen statt Hören“ zum Bundesteilhabegesetz
Die Sendung "Sehen satt Hören" vom 16.04.2016 (ausgestrahlt im BR-Fernsehen) widmete sich ganz dem Bundesteilhabegesetz. Unter anderem kommt auch Carl-Wilhelm Rößler vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln in dieser Ausgabe als Experte zu Wort.
Den Link zur Sendung finden Sie hier.
FbJJ veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), in dem Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln mitarbeitet, hat eine Stellungnahme zum aktuell diskutierten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Dieser Entwurf lässt im Hinblick auf die seit langem geforderte Verbesserung der Teilhabesituation behinderter Menschen Schlimmes befürchten. Das FbJJ setzt sich in seiner Stellungnahme kritisch mit einzelnen Aspekten des Entwurfs auseinander.
Download der Stellungnahme (pdf 146 KB)
So kritisiert das FbJJ beispielsweise massiv, dass bei der Frage der Anrechnung von Einkommen und Vermögen kein nennenswerter Fortschritt festzustellen ist, sondern dass im Gegenteil in vielen Fällen sogar eine Verschlechterung droht.
Ebenso lehnt das FbJJ die vorgesehene Schwächung des Wunsch- und Wahlrechts entschieden ab.
Kritik wird auch geübt an der im Entwurf vorgesehenen Möglichkeit, Teilhabeleistungen zu teilen. Damit könnten Menschen mit Behinderung beispielsweise verpflichtet werden, sich eine Assistenz zu teilen. Auf diese Weise sollen Kosten eingespart werden, ohne auf die gravierende Verschlechterung der Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeit der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
Auch das Budget für Arbeit, mit dem Menschen mit Behinderung die Perspektive eines Wechsels von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden soll, ist nach Ansicht des FbJJ einer eines Sparmodell und finanziell völlig unzureichend ausgestattet.
Unklar ist im Entwurf die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Hier steht zu befürchten, dass behinderte Menschen künftig von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen und nur noch über die Pflege versorgt werden. Dies läuft einer vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention entschieden zuwider.
Insgesamt setzt sich das FbJJ mit 15 thematischen Schwerpunkten auseinander und übt heftige Kritik am derzeitigen Gesetzesentwurf (Stand: 18. Dezember 2015).
Sobald voraussichtlich ab Mitte April der offizielle Referentenentwurf verfügbar sein wird, wird zum neuen Teilhaberecht weiter ausführlich Stellung genommen.
Forderungspapier zu vorübergehenden Auslandsaufenthalten
Der Verein „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.“ (bezev) und das KSL Köln haben veröffentlichen ein gemeinsames Forderungspapier zur Verbesserung der Möglichkeiten für behinderte Menschen, vorübergehend, beispielsweise für ein Praktikum, ins Ausland zu gehen und hierbei die benötigten Leistungen etwa für Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege auch dort in Anspruch nehmen zu können.
Menschen mit Behinderung ist der Weg für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt für ein Praktikum, eine zeitweise berufliche Versetzung ins Ausland oder eine Entwicklungszusammenarbeit häufig versperrt, weil die aufgrund der jeweiligen Behinderung notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege usw. während eines solchen Auslandsaufenthalts nicht erbracht werden. Teilweise findet sich hierfür kein zuständiger Leistungsträger, wenn ein zuständiger Träger existiert, scheitert der Auslandsaufenthalt dennoch, weil das jeweilige Sozialgesetzbuch eine Leistungserbringung im Ausland ausdrücklich ausschließt.
Das Forderungspapier setzt sich kritisch mit der aktuellen Problematik auseinander und zeigt Möglichkeiten auf, wie durch kleinere Änderungen in der Sozialgesetzgebung, aber auch durch einen Bewusstseinswandel für den berechtigten Wunsch auch von behinderten Menschen, für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland zu gehen, insoweit positive Perspektiven erreicht und ein wichtiger Schritt in Richtung einer gleichberechtigten Teilhabe gegangen werden kann.
Das Forderungspapier steht zum Download bereit (pdf, 631 kb).
MAD PRIDE 2016 in Köln
Am 16.05.2016 findet wieder die ganz besondere Kundgebung zum Finale des Sommerblut-Festivals statt. Nach dem Erfolg des letzten Jahres zieht die Mad Pride dieses Mal vom Ehrenfelder Bahnhof nach Odonien.
Verrückt, behindert, asozial, unnormal, nicht dazugehörig – selten sind alle Menschen zusammen auf den Straßen unserer Stadt zu sehen – bei der Mad Pride sind alle dabei. Die Parade erregt Aufmerksamkeit für das Leben aller Beteiligten und deren Wünsche, Interessen und Probleme. Sie wendet sich gegen Diskriminierung jeder Art. Die Menschen gehören überall dazu und tragen ihre Lebensfreude gerne weiter. Im Mittelpunkt der Mad Pride stehen Lebendigkeit, Vielfalt, Kreativität, Lebenslust und der Stolz von Menschen, die anders sind. Die Mad Pride lebt Inklusion mit einem fröhlich bunt verrückten Eigensinn.
eFlyer_MadPride (pdf, 168 KB)
Pfingstmontag, 16.05.2016
Mad Pride: Aufstellung 14 Uhr, S-Bahnstation Köln-Ehrenfeld Ausgang StammstraßeStart: 15 Uhr vor dem Café GoldmRoute: Glasstraße-Subbelrather Str.-Liebigstr.Ziel: 16 Uhr Odonien, Hornstr. 85, 50823 Köln-Neuehrenfeld
Kulturfinale: ab 16 Uhr, Odonien, Hornstr. 85, 50823 Köln-NeuehrenfeldEintritt: VVK/AK 10 Euro (Für Teilnehmer_innen der Mad Pride ist der Eintritt frei)
https://madpridekoeln.wordpress.com
Demonstration zum Bundesteilhabegesetz in Berlin
Ein behindertenpolitischer Meilenstein steht uns bevor. Am 4. Mai demonstrieren wir vor dem Bundeskanzleramt für ein gutes Bundesteilhabegesetz.
An diesem Tag wollte das Bundeskabinett das von der schwarz-roten Regierung versprochene Teilhabegesetz auf den Weg bringen. Auch wenn dieser Termin wahrscheinlich nicht eingehalten wird, müssen wir uns für die Rechte behinderter Menschen einsetzen. Am 5. Mai ist außerdem eropäischer Protesttag der Menschen mit Behinderung.
Die Demo wird von einem breiten Bündnis aus ganz Deutschland unterstützt. Auch wir vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln werden vor Ort sein und für unsere Rechte eintreten.
Kommt mit nach Berlin!
Am 4. Mai demonstrieren wir vor dem Bundeskanzleramt und marschieren zum Brandenburger Tor.
Der Reisedienst vom VbA München bringt euch am 3. Mai nach Berlin und am 4. Mai wieder zurück! Für wenig Geld könnt ihr von Köln, München oder Mainz starten oder an den Autobahn-Raststätten auf der Strecke zusteigen. Die genauen Routen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein Doppelzimmer mit Frühstück kostet 35 €, die Reise kostet 10 € (Assistenz wird frei befördert).
Meldet euch an und kommt mit! Wir müssen uns zeigen!Jetzt anmelden unter reisedienst@vba-muenchen.de
Macht uns mobil
Bitte teilt, unterstützt und sprecht darüber mit euren Freunden und Freundinnen, Bekannten, euren Ärzt_innen, Sanitätshäusern und Hilfsmittelhersteller_innen und mit jedem, der etwas Geld locker hat. Das Geld sammeln wir nicht für uns, es wird bei Vollfinanzierung auf das Stiftungskonto der IDM (www.idm-stiftung.de) überwiesen.
www.visionbakery.com/machtunsmobil
Weitere Infos
zum Bundesteilhabegesetz www.teilhabegesetz.org
zum Protesttag in Berlin www.protesttag-behinderte.de
gibt es natürlich auch bei uns!
Gemeinsam sind wir stark, gemeinsam kämpfen wir für ein gutes Bundesteilhabegesetz!
Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben im Regierungsbezirk Köln nimmt Arbeit auf
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben im Regierungsbezirk Köln nimmt am 1. März 2016 seine Arbeit auf. Ziel ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Förderung von Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen. Zielgruppe sind behinderte Menschen, deren Angehörige sowie Arbeitgeber_innnen, Mitarbeiter_innen in der Behindertenarbeit, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, Politiker_innen oder Journalist_innen, die sich für behindertenpolitische Themen interessieren. Die sechs Mitarbeitenden im Kompetenzzentrum sind selbst behindert und arbeiten nach dem Prinzip des Peer Counseling.
Aufgaben sind unter anderem die Stärkung der Interessenvertretung behinderter Menschen vor Ort, die Teilnahme an landesweiten Gremien und Arbeitskreisen, die Unterstützung behinderter Menschen bei der selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags, Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung und die Begleitung bei Diskriminierungsfällen. „Das Engagement des Landes NRW in Form der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben ist bundesweit einzigartig. Wir freuen uns darauf, behinderte Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen“, so Sandra Meinert vom Kompetenzzentrum.
Der Trägerverein „Selbstbestimmt leben“ Behinderter Köln e.V. ist zur Durchführung seiner Arbeit auf der Suche nach neuen Büroräumen und freut sich über Angebote von Büroräumen. Diese sollen 250-300 qm groß, barrierefrei (mit Erdgeschoss oder Aufzug) sein, eine zentrale Lage in Köln sowie eine barrierefreie ÖPNV-Anbindung haben.
Das Kompetenzzentrum in Köln geht als eines der ersten von sechs Zentren an den Start, wovon eines für taubblinde Menschen zuständig sein wird.Gefördert wir das KSL Köln mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds.
Interessierte erreichen das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln unter Tel. 0221- 277 17 03 oder rheinland@ksl-nrw.de
Kölner Verkehrsbetriebe setzen das Mitnahmeverbot für E-Scooter fort
Bei einem „runden“ Tisch, einberufen von der KVB, erklärte der KVB-Vorstandsvorsitzende Jürgen Fenske, dass die KVB weiterhin aus haftungsrechtlichen Gründen an einem Mitnahmeverbot für E-Scooter festhält. Außer Vertretern der KVB waren allerdings nur zwei Behindertenvertreter, der Behindertenbeauftragte Kölns sowie nur zwei Ratsmitglieder eingeladen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sowohl für Busse wie auch für Straßenbahnen laut zweier nun vorgelegten Gutachten für vierrädrige E-Scooter durchaus sichere Mitnahmemöglichkeiten gibt, ist die Vorgehensweise der KVB nicht nachvollziehbar und beraubt die Menschen, die auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind, ihrer Mobilität.
Zeitgleich urteilte das schleswig-holsteinische OLG, dass ein pauschales Mitnahmeverbot für E-Scooter nicht zulässig sei. Aber auch diese Information, die noch in die Sitzung eingebracht werden konnte, veränderte die starre Haltung der Verkehrsbetriebe nicht.
Weitere Informationen:Urteil des OVG Schleswig
Machbarkeitsstudie zur Beförderung von E-Scootern in Bussen
Quatsch-Café für Frauen in Köln
In gemütlicher Atmosphäre mit anderen Frauen klönen…
Das ist beim nächsten Quatsch-Café möglich!
Da im März das Frühlings-Frauen-Frühstück statt findet, haben wir das Quatsch-Café auf April verschoben.Außerdem haben wir den Tag auf einen Donnerstag geändert.
Donnerstag, 7. April 2016 um 16 Uhr
in der
Comedia, Vondelstraße 4-8, 50677 Köln
Wir bitten um Anmeldung unter info@zsl-koeln.de oder unter Telefon 0221 – 32 22 90
Wir freuen uns auf Euch!
Danke, Kleine Erdmännchen!
Wir bedanken uns bei dem Verein „Kleine Erdmännchen Kölsche für Kölsche e.V.“ für ihre großzügige Spende von 1.000 Euro sehr herzlich. Am 18. Januar 2016 haben wir, Ellen Marquardt und Jeanette Severin für den Vorstand, die Spende im Rahmen der sehr gelungenen Großen Wohltätigkeitssitzung im Sartory entgegengenommen. Zu Gast bei den „Kleinen Erdmännchen“ waren unter anderem die Blauen Funken Köln, das Kölner Dreigestirn und die Räuber. Auch als Überraschung für die „Kleinen Erdmännchen“ kam Hans Süper kurz auf die Bühne, leider aber ohne eigenen Programmbeitrag.
Die 1.000 Euro werden wir für unseren geplanten Umzug in größere barrierefreie Räumlichkeiten einsetzen und für die notwendige, aber leider sehr kostspielige Umrüstung der Sanitäranlagen, Räume und Türen zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur Erfüllung der Brandschutzvorschriften sehr gut gebrauchen können.
Vielen, vielen herzlichen Dank!