Schulung „Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!“

Schulung am 28.04.2017, 10 Uhr bis 18 Uhr, in Bonn.Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!Trotz häuslicher Krankenpflege und palliativer Versorgung selbstbestimmt leben.

Referentin: Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch Gladbach

Veranstalter: Sozialhummel e.V., Bonn
Ein Thema für Betroffene, ihre Angehörigen und Helfer.

Häusliche Krankenpflege

Was ist das?
Wer zahlt das?
Wann bekomme ich das?
Wie bekomme ich das?

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Wo ist das?
Wo ist der Unterschied zur häuslichen Krankenpflege?
Wer zahlt das?
Wann bekomme ich das?
Wie bekomme ich das?

Selbstbestimmt leben

Trotz schwerer Krankheit möglich?
Wie mache ich das?
Was kann ich machen?

Rechtliche Möglichkeiten

Vorsorgevollmacht
Abgrenzung zur Generalvollmacht
Patientenverfügung – Ein „Kann“ oder ein „Muss“?
Betreuungsverfügung
Gesetzliches Betreuungsverfahren

Die erfahrene Referentin im Sozialrecht, Frau Rechtsanwältin Anja Bollmann, beleuchtet mit uns im Rahmen dieses Tagesseminars den rechtlichen Hintergrund, gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen. Wenn es die Zeit zulässt, erarbeiten wir im Workshop eine eigene Verfügung.
Die Schulung findet barrierefrei im Haus Müllestumpe in Bonn, An der Rheindorfer Burg 22, 53117 Bonn statt. Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt.
Kosten: Für Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV: 49 Euro, Persönliche Assistenten der Teilnehmer zahlen die Verpflegungspauschale in Höhe von 42 Euro.
Angehörige oder Fachkräfte / Mitarbeiter sozialer Einrichtungen zahlen 129 Euro pro Schulungstag.

Um eine verbindliche Anmeldung unter info@sozialhummel.de wird gebeten.

Keine faulen Kompromisse bei der unabhängigen Beratung

Auf seiner Mitgliederversammlung am 17.03.2017 in Berlin führte der Bundesverband "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" (ISL) e.V. eine Diskussion zum Thema "Unabhängige Beratung". Dabei wurde deutlich gemacht, dass es für professionelles "Peer Counseling" klare Qualifikationsmerkmale gibt.
Die Mitgliederversammlung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die Bundesländer aufgefordert, der Beratungsmethode des Peer Counseling bei der Bewertung von Anträgen auf Förderung eindeutig den Vorrang zu geben: "Anfang 2018 soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach dem Bundesteilhabegesetz beginnen", so Barbara Vieweg, stellvertretende ISL-Geschäftsführerin. "Peer Counseling als Beratungsmethode ist besonders geeignet, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu stärken, so dass nur für eine kurze Übergangszeit die Beratung etwa durch Tandem-Lösungen erfolgen darf." Um hier die richtigen Weichen zu stellen, sind laut Vieweg umgehend Angebote für weitere Qualifizierungen in der Beratungsmethode "Peer Counseling" zu entwickeln. Hier könne auch die geplante "Fachstelle Teilhabeberatung" wichtige Impulse im Sinne einer Qualitätssicherung geben.
Im Vorfeld der ISL-Mitgliederversammlung hatte Referatsleiter Alfons Polczyk vom BMAS bei einer Info-Veranstaltung der LIGA Selbstvertretung die derzeitigen Eckpunkte des Ministeriums zur Ausgestaltung des § 32 BTHG vorgestellt. Barbara Vieweg ergänzte die Ausführungen mit einem Vortrag zu den Anforderungen an eine ideale Beratungsstelle. Sie machte deutlich, dass es wesentlich auf die Haltung zur Selbstbestimmung bei den Beraterinnen und Beratern ankomme.

„Inklusiv gestalten!“: Mentale Infrastrukturen verändern!

„Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Wenn wir diese Erkenntnis ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, sind wir einen großen Schritt weiter.“ Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, brachte ihr zentrales Anliegen mehrfach ebenso eindringlich wie eindrucksvoll auf den Punkt. Am 16. März diskutierten rund 200 Architekten und Stadtplaner in Duisburg auf der dritten Regionalkonferenz „Inklusiv gestalten“ über „Ideen und gute Beispiele aus Architektur und Stadtplanung“. Ein Thema, das zwar bekannt ist, das aber noch lange nicht in ausreichendem Maße in der Planungs- und Baupraxis umgesetzt wird. Zur Veranstaltung hatten die Architektenkammer NRW in Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesbehindertenbeauftragten eingeladen.
Link zum Bericht über die Veranstaltung

Ehrenamtspreis „KölnEngagiert 2017“

Der Kölner Ehrenamtspreis soll das Bewusstsein und das Interesse für bürgerliches Engagement stärken. Darüberhinaus soll er auf die Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger aufmerksam machen, die einen wesentliche  Beitrag zur Gestaltung des Lebens in Köln leisten. Die Auszeichnungen erfolgen durch Geldpreise in Höhe von insgesamt bis zu 8.000 Euro. Teilnahmeschluss ist der 7. April 2017.
Link zur Homepage von "KölnEngagiert 2017"

Selbsthilfetag der Psychatrie-Erfahrenen NRW am 25. März in Köln

Am 25. März 2017 lädt der Landesverband der Psychatrie-Erfahrenen NRW e.V. zu einem Selbsthilfetag nach Köln ein. Die Veranstaltung trägt den Titel "Stabilisierung und Gesundung durch Selbsthilfe" und findet von 11 bis 17:20 Uhr im BTZ Köln-Ehrenfeld (Vogelsanger Straße 193) statt. Eintritt sowie Kaffee und Kuchen sind frei. Um Anmeldung wird gebeten.
Das Programm als PDF-Datei.

Veranstaltung zum „Internationalen Tag gegen Rassismus“

Der 21. März ist der von den Vereinten Nationen/UN ausgerufene "Internationale Tag gegen Rassismus". Die rassistische Ablehnung und Abwertung von Geflüchteten, Migrant/innen sowie vermeintlich "Fremden" und "Anderen" hat sich tief in der Mitte der Gesellschaft und in allen Milieus verfestigt. Für die von Diskriminierung und Rassismus betroffenen Menschen bedeutet dies die alltägliche Verletzung ihrer Menschenwürde – oder im schlimmsten Fall ihrer körperlichen Unversehrtheit.

Das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, dem auch die ibs angehört, wird wie in den letzten Jahren mit zahlreichen Beiträgen auf die in Deutschland weit verbreiteten Ressentiments gegenüber Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kulturen aufmerksam machen und die Öffentlichkeit darüber informieren, was man dagegen tun kann.

Ab 15 Uhr gibt es vor der Antoniterkirche ein Programm mit Musik-Acts, einem Flash-Mob, Theater und Tanz. Es treten u. a. die Theatergruppe Import/Export (Schauspiel Köln) und der Kölner Kabarettist Fatih Çevikkollu auf. Zwischen den einzelnen Beiträgen berichten Menschen aus Köln über ihr Engagement gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Es beteiligen sich zahlreiche Jugendliche und Erwachsene aus verschiedenen Kölner Einrichtungen.
Was?     Internationaler Tag gegen Rassismus in Köln
Wann?  21. Marz 2017, 15- 18 Uhr
Wo?      Kölner Innenstadt vor der Antoniterkirche (Schildergasse 57)

Informationsblatt zum Merkzeichen TBI (taubblind)

Seit dem 30. Dezember 2016 ist Taubblindheit in Deutschland als eigenständige Behinderung anerkannt. Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde das Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt.

Dieses Informationsblatt enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt ebenfalls, die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis.
Das Informationsblatt Merkzeichen TBI zum Download.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
KSL für Menschen mit SinnesbehinderungenHollestraße 1, 45127 EssenTel.: 0201-43755770Fax: 0201- 38437533Email: info@ksl-essen.de

Inklusives Theater – „Toto macht Mittagspause“

Das clowneske Theaterstück "Toto macht Mittagspasue" soll für alle Menschen ein Erlebnis sein. Neben Induktionsschleife, Gebärden- und Schriftdolmetschern werden wir eine Audiodeskription für Blinde anbieten. Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten die Gelegenheit, vor Beginn des Stückes die Kulisse, Kostüme und Requisiten zu ertasten. Wir organisieren einen Fahrtendienst für Menschen, die nicht so mobil sind und vor Ort stehen Hilfspersonen für jede und jeden zur Verfügung. Es gibt Hilfe bei der Orientierung im Theater, Unterstützung für Menschen mit Rollatoren oder im Rollstuhl und geschulte Kräfte helfen bei Bedarf beim Toilettenbesuch.
Die Aufführung findet am 24.03.2017 um 19 Uhr im Kölner Künstler Theater statt.
Link zur Homepage

Stellungnahme zur RTL-Sendung „Team Wallraff“ (23.02.2017)

Köln 10. März 2017 Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln nimmt Stellung zu den in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ vom 23. Februar 2017 geschilderten Missständen in mehreren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, wie solche Vorfälle und Verhältnisse in Zukunft ausgeschlossen werden können.
Die Berichterstattung in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ hat die aktuelle Betreuungssituation von behinderten Menschen zum Thema gemacht. Die dramatischen Bilder zeigen sehr deutlich die Haltung mancher Betreuerinnen und Betreuer gegenüber behinderten Menschen und aufgrund der Bilder ist es jetzt nicht mehr möglich, Ausreden oder beschwichtigende Erklärungen zu finden. Ja, diese Bilder waren so aussagekräftig, dass diejeweilige Einrichtungsleitung reagierenund die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. 
Aber ist es damit getan sich aufzuregen? Reicht es aus, die im Film gezeigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsrechtlich zu sanktionieren? Ist es nötig, sich gegenseitig anzugreifen und dem jeweils anderen die Schuld zuzuschreiben? Wer hat was gewusst? Wer hat nicht reagiert?
Aus Sicht des KSL Köln muss der Fokus darauf gelegt werden, dass ein erneu-tes Entstehen derartiger Verhältnisse und Zustände für die Zukunft möglichst ausgeschlossen werden kann. Hierzu müssen die Rahmenbedingungen in de-rartigen Einrichtungen in vielerlei Hinsicht drastisch verändert werden.
Fakt ist, dass viele behinderte Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe aufwachsen und leben; diese wirken oft so zusammen, dass eine „totale Insti-tution“ im Sinne Goffmans entsteht, in der ganz eigene Regeln herrschen. Be-hinderte Menschen werden dort betreut, unterstützt und gefördert. Es gibt eine klare Hierarchie – nämlich (nichtbehinderte)Betreuerinnen und Betreuer oben und behinderte Menschen unten. Dieoben stehenden Betreuerinnen und Betreuer sagen, wer, was, wann und wie macht. Behinderte Menschen werden immer noch primär an ihren Defiziten gemessen und beurteilt; andere Menschen sprechen ihnen Fähigkeiten ab und ordnen sie spezifischen Behinderungsgruppen zu. Wie sollen behinderte Menschen in einem solchen Kontext lernen, sich selbst zu vertreten und eigene Wünsche, Rechte und Bedürfnisse zu äußern?Auch heute noch werden ihnen diese häufig abgesprochen (so wie es auch in diesem Film zu sehen ist, z.B. bei der Frage, wieviele Butterbrote gegessen werden dürfen). Es fällt schwer zu glauben, dass die Leitungsebenen der Wohnheime und der Werkstätten von der Haltung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichts wissen. 
Die eigentliche Frage, die sich hier stellt, ist, welche grundsätzliche Haltung steckt dahinter? Innerhalb der gezeigten Einrichtungen greift „Verrohung“ in Wort und Tat um sich. Diese Verrohung ist so an der Tagesordnung, dass sie den Verantwortlichen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch den Angehörigen und den gesetzlichenBetreuerinnen und Betreuern der dort untergebrachten behinder-ten Menschen oftmals gar nicht mehr auffällt und sie diese Zustände deshalb gar nicht mehr thematisieren oder gar verändern können.
Deshalb ist dringend erforderlich, behinderte Menschen als selbstbestimmte Individuen wahrzunehmen, dieihre Rechte kennen, sich dieser bewusst sind und deren Umsetzung einfordern dürfen und sollen; sie hierzu zu befähigen, diese Rechte zu kennen und dafür einzustehen, ist eine ganz wichtige Aufgabe. Dazu sind in den Einrichtungen den behinderten Menschen unabhängige Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung zu stellen, die ihnen – parteilich – zur Seite stehen und nur ihnen gegenüber verpflichtet sind.
Wichtig ist hierbei: Die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde sowie Selbstbestimmungsrechte sind nicht an geistige Leistungsfähigkeiten geknüpft, sondern stehen den Betroffenen allein aufgrund des Menschseins zu. Dies gilt auch für Menschen mit dementiellen Erkrankungen oder kognitiven Einschrän-kungen.Ein Absprechen dieser Rechte stellt immer, auch wenn es rein fürsorg-lich intendiert ist, eine Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen dar.
Umgekehrt ist es genauso wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in derarti-gen Einrichtungendie Möglichkeit zu geben, sich an unabhängige Vertrauens-personen innerhalb und außerhalb der Einrichtung wenden zu können, um he-rabwürdigende Handlungen und Haltungen melden und sich Unterstützung ho-len zu können. Es ist dringend erforderlich, dassin den Einrichtungen regelmä-ßig Supervision und Fortbildungen/Weiterbildungen durchgeführt werden, um Haltungen und Einstellungen gegenüber behinderten Menschen zu reflektieren und positiv weiterzuentwickeln. Wie häufig wird in Teamsitzung oder in Pausen abfällig über Verhaltensweisen von behinderten Menschen gesprochen, die doch als „Schutzbefohlene“ in der Einrichtung verweilen.
Behinderten Menschen sind Experten und Expertinnen in eigener Sache und sie müssen in alle Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Eine wirkliche Auseinandersetzung kann nur auf „Augenhöhe“ stattfinden und deshalb sollten z.B. behinderte Menschen an Teamsitzungen in den Einrichtungen teilnehmen. Sie benötigen ein wirkliches Mitspracherecht, wie das z.B. in vielen Unternehmen der freien Wirtschaft der Betriebsrat hat.
Aufgrund unserer langjährigen Kompetenz in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungwürden wir gerne alle Beteiligten dabei unterstützen, Prozesse in Gang zu setzen, in denen die Rechte aller behinderter Menschen gewahrt werden und ein selbstbestimmtes Leben möglich ist.
Es ist uns darüber hinaus ein großes Anliegen, diein den Einrichtungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen ihre Haltung gegenüber behinderten Menschen zu reflektieren und gegebenenfalls zu hinterfragen. Wir bieten uns gerne an, die notwendigen Veränderungsprozesse fachlich zu begleiten.
Die Stellungnahme gibt es hier als Download.

Menschenrechtsinstitut begleitet Umsetzung der UN-BRK in NRW

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang März die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen intensiviert.
„Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Damit unterstreicht die Landesregierung, dass sie die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt.“
Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen. „Das Gesetz ist natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden“, so Aichele weiter.
Aufgabe der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Für das Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat es 2009 die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Zur Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte nach §11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes (IGG) einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.