Kölner Lauf gegen sexualisierte Gewalt „lauf-stark fürs Leben“

Im Sommer gehört Laufen nicht unbedingt zu den schönsten Tätigkeiten, denen man sich hingeben kann.  Umso beeindruckender ist es, dass Katja Hornfeldt gerade bei den hohen Temperaturen Ende August täglich einen Spenden Marathon gegen sexualisierte Gewalt läuft – auf der Strecke von Frankfurt nach Köln.
Um sie dabei zu unterstützen trafen sich am Dienstag, 30. August, etwa 15 Läuferinnen und Läufer am Kölner Stadion und machten sich mit ihr gemeinsam auf den Weg in die Kölner Innenstadt, genauer gesagt zum Domvorplatz.
Gegen 17:45 trafen die Läuferinnen auf eine Gruppe von Unterstützern, Rolli-Fahrerinnen, Fahrradfahrerinnen und Fußgänger, die am Rudolfplatz bereits warteten und dann ging es – jetzt in gemütlichem Fußmarschtempo weiter über den Neumarkt, Hohestraße und Heumarkt zum Dom.
Die Stimmung war trotz des ernsten Themas gut, viele Passantinnen blieben stehen und erhielten Flyer, die auf diese wunderbare Aktion aufmerksam machten. Bei strahlendem Sonnenschein traf die Gruppe, die unterwegs auf ca. 50 Teilnehmende angewachsen war, auf dem Bahnhofsvorplatz ein, wo die Ausstellung „Angst trifft Mut“ aufgebaut war und das Thema der sexuellen Gewalt gegen Frauen anhand von Texten und Schaufensterpuppen anschaulich verdeutlichte. Die Durchführung der Ausstellung wurde durch das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln unterstützt. Viele Menschen, Reisende und auch Einheimische, nahmen sich die Zeit, mehr über die in der Asustellung präsentierten Schicksale von misshandelten Frauen zu erfahren.
Frau Hornfeldt äußerte sich begeistert über die Unterstützung und sie wurde ebenso begeistert gefeiert für ihren Mut und ihr Engagement, dieses so oft verschwiegene Thema auf so positive Weise öffentlich zu machen. Besonders bedankten sich die Veranstalter bei der Kölner Polizei, welche die Aktion souverän und gut gelaunt begleiteten. 
Videobeitrag über die Kölner Etappe des FernsehmagazinsRheinZeit.
Mehr Informationen zur Aktion.

Unsere letzte Chance! – Protestaktion zum BTHG am 20.09.2016 in Düsseldorf – #ungehindert

Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) der Bundesregierung liegt als Entwurf vor und lässt die Absicht deutlich erkennen, dass es sich um eine Kostendämpfungsmaßnahme handelt. Mit dem BTHG sollte die Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen in bisheriger Form zugunsten eines modernen Teilhaberechts ab 2017 abgelöst werden. Durch den derzeitigen Entwurf ergeben sich aus unserer Sicht allerdings erhebliche Verschlechterungen für die Betroffenen.

Unter dem gemeinsamen Motto #ungehindert wollen wir für die Verbesserung der Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage, welche am 22.09. im Bundestagsplenum zur Abstimmung steht, protestieren. Am 20.09.2016 versammeln wir uns um 11 Uhr vor dem Alten Rathaus in Düsseldorf. Anschließend zieht der Protestmarsch am Rhein entlang zum Düsseldorfer Landtag. Dort wird abschließend eine Kundgebung stattfinden. Die Aktion findet auf Initiative von ZSL Köln, KSL Köln und dem „Bündnis für ein gutes BTHG“, einem Zusammenschluss von Aktivistinnen und Aktivisten aus ganz NRW, statt.

BTHG? LÄNDER TRAUT EUCH #UNGEHINDERT NEIN ZU SAGEN!

Protest gegen das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Einschränkungen durch ihre Umwelt als benachteiligenden Kabinettsbeschluss durch den deutschen Bundestag. 

Auftaktkundgebung vor dem Alten Rathaus der Landeshauptstadt Düsseldorf mit anschließendem Protestmarsch entlang des Rheins zum Düsseldorfer Landtag mit Abschlusskundgebung. 

Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag ein Bundesteilhabegesetz beschließen möge, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK).

Sollte die derzeitige Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage am 22.09.2016 im Plenum des Bundestags in seiner derzeitigen Form beschlossen werden rufen wir die Länder über den Bundesrat dazu auf von ihrem Vetorecht Gebrauch zumachen.

Erscheint zahlreich und bringt Trillerpfeife, Plakat und Banner mit. Wer möchte, kann auch Utensilien mitbringen, die repräsentativ für Heime stehen, wie Windel, Katheterbeutel, etc.

Protestmarsch zum BTHG in Düsseldorf20.09.2016, 11 UhrAltes Rathaus, Marktplatz 2, 40213 Düsseldorf

Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an combrink@zsl-koeln.de.

Lustvoll behindert im Quatsch-Cafe

Hallo Ladies,

anlässlich unseres 2-jährigen Quatsch-Cafe Jubiläums möchten wir euch ein besonderes Angebot machen.
Am 08. Oktober 2016 wird Patrizia Kubanek (www.lustvollbehindert.org) uns im ZsL in der Bottmühle besuchen, ein paar Sex-Toys mitbringen und mit uns ungezwungen über Sexualität sprechen. Jeder darf Fragen stellen und offen sprechen. Wir sind ja unter uns!
Wir würden diesen Tag gerne nutzen um in gemütlicher und lockerer Runde ab 11 Uhr bis ca. 16 Uhr zusammen zu sitzen und zu brunchen. Natürlich gibt es auch Sekt, wie sich das für ein Frauen-Brunch gehört 🙂

Der Workshop wird für Mitglieder des ZsLs 10 Euro und für Nicht-Mitglieder 15 Euro kosten.
Außerdem fänden wir es schön wenn jede Teilnehmerin eine Kleinigkeit zum Brunchen mitbringt, wie zum Beispiel Käse, Wurst, Aufstriche, Brötchen..um Getränke kümmern wir uns!

Seid ihr neugierig geworden?
Wenn ihr Lust habt, dabei zu sein, gebt uns bitte bis zum 22. September Bescheid, damit wir alles weitere planen können, wie zum Beispiel wer was mitbringt.

Wir freuen uns auf Eure Rückmeldung!

Liebe Grüße
Jeanette Severin und Barbara Combrink

Protestaktion zum BTHG am 15.09.2016 in Köln – #ungehindert

Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) der Bundesregierung liegt als Entwurf vor und lässt die Absicht deutlich erkennen, dass es sich um eine Kostendämpfungsmaßnahme handelt. Mit dem BTHG sollte die Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen in bisheriger Form zugunsten eines modernen Teilhaberechts ab 2017 abgelöst werden. Durch den derzeitigen Entwurf ergeben sich aus unserer Sicht allerdings erhebliche Verschlechterungen für die Betroffenen.

Unter dem gemeinsamen Motto #ungehindert wollen wir für die Verbesserung der Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage, welche am 22.09. im Bundestagsplenum zur Abstimmung steht, protestieren. Am 15.09.2016 versammeln wir uns um 18 Uhr auf dem Neumarkt in Köln. Anschließend zieht der Protestmarsch rund um den Neumarkt über die Schildergasse  bis zum Harzheimbrunnen (vor Kaufhof, Schildergasse). Dort wird abschließend eine Kundgebung stattfinden. Die Aktion findet auf Initiative von ZSL Köln, KSL Köln und dem „Bündnis für ein gutes BTHG“, einem Zusammenschluss von Aktivistinnen und Aktivisten aus ganz NRW, statt.

Der Protestmarsch schließt an eine Aktion des Sozialverbands Deutschland im Rahmen der Kampagne „Ich bin nicht behindert. Ich werde behindert.“ an, die von 14 -18 Uhr auf dem Heumarkt stattfindet und vom ZsL Köln und mittendrin e.V. unterstützt wird. Die Highlights der Aktion werden eine Talkrunde zum Thema BTHG sowie eine kabarettistische Einlage zur Behindertenpolitik von Wilfried Schmickler sein.

BTHG? LÄNDER TRAUT EUCH #UNGEHINDERT NEIN ZU SAGEN!

Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag ein Bundesteilhabegesetz beschließen möge, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK).

Sollte die derzeitige Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage am 22.09.2016 im Plenum des Bundestags in seiner derzeitigen Form beschlossen werden rufen wir die Länder über den Bundesrat dazu auf von ihrem Vetorecht Gebrauch zumachen.

Erscheint zahlreich und bringt Trillerpfeife, Plakat und Banner mit. Außerdem ist geplant, dass wir uns mit Absperrband umwickeln.

Protestmarsch zum BTHG in Köln15.09.2016, 18 UhrNeumarkt, 50667 Köln

Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an combrink@zsl-koeln.de.

Tag der Begegnung und HandiCap-Messe am 26.8. in Bergheim

Am Freitag, 26. August 2016, finden von 12 bis 19 Uhr gemeindam der Tag der Begegnung des SHG Hsndicap e.V. und die HandiCap-Messe in und am MEDIO.RHEIN.ERFT in Bergheim statt – der Eintritt ist frei. Gemeinsam haben sich die Veranstalter wieder viel vorgenommen rund um die Themen Inklusion und Barrierefreiheit. Infostände, Kontaktangebote und Beratung, Produkte und Dienstleistungen rund um den Bedarf und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, im privaten und beruflichen Umfeld – hier wollen die Veranstalter mit ihrem Angebot Hilfe und Unterstützung anbieten.
Der 8. Tag der Begegnung des SHG Handicap e.V. findet statt – auf dem Hubert-Rheinfeld-Platz/Fußgängerzone – geöffnet von 13:00 bis 19:00 Uhr.
Das attraktive Aktions- und Bühnenprogramm im Freigelände zum Tag der Begegnung ist wieder sehr abwechslungsreich, u.a. mit einer Vielzahl von musikalischen Darbietungen.
Die Handicap-Messe findet zum 6. Mal statt im barrierefreien – Kulturfoyer des MEDIO.RHEIN.ERFT – geöffnet von 12:00 bis 19:00 Uhr
Liege- und Spezialräder, Segways und „GENNY“ – ein elektromotorischer Rollstuhl – sowie der „Hippocampe“ Freizeitrollstuhl – ein Schwimmbad-, Strand- und Geländerollstuhl sind u.a. auf der Handicap-Messe nicht nur zu bestaunen, sondern können ausprobiert werden. 
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln ist mit einem Stand auf der Veranstaltung vertreten.
Hier gibt esweitere Informationen.

Gespräch zum Bundesteilhabegesetz mit Elfi Scho-Antwerpes (MdB)

Am gestrigen Dienstag empfingen das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln und das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln die Bundestagsabgeordnete Elfi Scho-Antwerpes zu einem Informationsgespräch zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). In einem fachlichen Austausch legten Vertreterinnen und Vertreter von ZsL und KSL der SPD-Politikerin ihre weitreichenden Bedenken zum aktuellen Kabinettsentwurf zum BTHG dar. Generell stellt das Papier keinen Paradigmenwechsel dar, da der Fürsorgeansatz bestehen bleibt und nicht durch einem menschenrechtsbezogenen Ansatz abgelöst wird. Grob gesprochen, kommt dies einem Bruch des Koalitionsvertrages gleich.
Im Verlauf des 90-minütigen Gesprächs wurden exemplarisch die Hauptkritikpunkte am aktuellen Gesetzesentwurf diskutiert: das Wunsch- und Wahlrecht, bzw. das „Zwangspoolen“, die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, der Mehrkostenvorbehalt, der Punkt Einkommen und Vermögen und der angewandte Behinderungsbegriff. 
Neben aller Kritik würdigten die Vertreterinnen und Vertreter von ZsL und KSL allerdings auch grundsätzlichen Verbesserungen im Punkt Vermögen, die Stärkung der unabhängigen Beratung sowie die Option der Elternassistenz. Nichtsdestotrotz gab man Elfi Scho-Antwerpes mit auf den Weg, sich in Berlin dafür einzusetzen, dass bei den Hauptkritikpunkten im Zuge der parlamentarischen Diskussion noch Verbesserungen gegenüber dem Entwurf erreicht werden können und müssen.

Bewerbungstraining für Menschen mit Seheinschränkungen

Einstellungsgespräche sind für viele Bewerber eine stressige Situation: Oft sind sie verunsichert, wenn es darum geht, über Stärken, Schwächen oder dem Interesse an einem Unternehmen zu reden. Jeder weiß, dass die Frage „Erzählen Sie mal ein bisschen von sich?“ kommt und wissen nicht genau, wie sie damit umgehen sollen. Bei Studierenden und Jobsuchenden mit Seheinschränkung besteht zusätzlich die Unsicherheit, wie man eine Sehbehinderung oder Blindheit thematisiert. Das Berufsplanungsverfahren Life/Work Planning (LWP) bietet hierzu praktische und erprobte Lösungen, die in diesem Seminar vorgestellt werden. 
In dem zweitägigen Workshop (6.1. – 8.1.2017) lernen und üben Teilnehmende mit Seheinschränkung wie sie sich optimal auf ein Einstellungsgespräch vorbereiten können. In verschiedenen praktischen Szenarien werden anhand von persönlichen Beispielen die Aussagen glaubhaft und nachvollziehbar belegt. Im Mittelpunkt stehen die eigenen Ressourcen, d.h. Fähigkeiten, Interessen und Vorlieben und wie sie mit dem Anforderungsprofil einer Stelle bzw. dem Bedarf an  qualifiziertem Personal im Unternehmen übereinstimmen. Im Anschluss können diese  Methoden selbständig genutzt und vertieft werden, um sich effektiv und authentisch auf  anstehende Einstellungsgespräche vorzubereiten. 
Download des Infoflyers

Quatsch-Café für Frauen in Köln

In gemütlicher Atmosphäre mit anderen Frauen klönen…

… das ist beim nächsten Quatsch-Café möglich!

Donnerstag, 8. September 2016 um 16 Uhr

in der

Comedia, Vondelstraße 4-8, 50677 Köln

Wir bitten um Anmeldung unter info@zsl-koeln.de oder unter Telefon 0221 – 32 22 90

Wir freuen uns auf Euch!

Petition zum Bundesteilhabegesetz

Nancy Poser, Mitglied des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, hat beim Bundestag eine Petition zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingereicht. Ziel ist es nun innerhalb der kommenden vier Wochen (ab 15. August 2016) 50.000 Unterzeichner_innen zu gewinnen.
Text der Petition:
"Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesteilhabegesetz beschließen, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK)."
Begründung:
Der vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz genügt in wesentlichen Punkten den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht.
Das Wunsch- und Wahlrecht orientiert sich in der jetzt geplanten Form (§ 104 Abs. 2 BTHG-Entwurf) vor allem an Kostengesichtspunkten, so dass gerade ein Auszug aus einer Einrichtung für Betroffene kaum mehr zu erreichen sein würde. Gefordert wird daher die ausdrückliche Übernahme des Wortlautes der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, nämlich die Garantie, dass Menschen mit Behinderung „gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.
Bedrohlich erscheint auch das Vorhaben, eine zwangsweise gemeinsame Erbringung von Leistungen Persönlicher Assistenz erstmals rechtlich zu legitimieren (§ 102 Abs. 2 BTHG-Entwurf). Für Betroffene bedeutete dies, dass sie ihr Leben nicht mehr individuell gestalten könnten, sondern die Tagesplanung, aber auch Freizeitgestaltung an den Planungen anderer Menschen mit Behinderung ausrichten müssten, ihre Assistenten/-innen nicht mehr selbst auswählen könnten und in räumlicher Nähe zu anderen Betroffenen leben müssten, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Ein zwangsweises „Poolen“ Persönlicher Assistenz außerhalb von Einrichtungen ist deshalb abzulehnen. Zumindest für diese Konstellation ist ein Zustimmungsvorbehalt aufzunehmen.
Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe würde in § 99 Abs. 1 BTHG-Entwurf für Personen die nicht in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen sind (bzw. nicht in 3 von 9 Bereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können) unzulässig erschwert, insoweit, dass kein Anspruch auf Unterstützung mehr bestünde, sondern Leistungen lediglich nach Ermessen des Kostenträgers gewährt werden könnten. Einer Vielzahl der Betroffenen bliebe somit die Teilhabe am kulturellen, öffentlichen und politischen Leben sowie die unabhängige Lebensführung, aber auch das Recht auf Bildung verwehrt.
Link zur Petition