KVB verdrängt Menschen mit Behinderung aus ihren Bussen und Bahnen

Der Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ und das „Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln“ machten anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai) mit einer Aktion in Köln auf die unzumutbare Situation für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aufmerksam. Am 3. Mai wurden an der oberirdischen Haltestelle „Neumarkt“ die Eingänge mehrerer U-Bahnen mit Rollstühlen, Rollatoren und Elektro-Skootern blockiert. Während der ca. einstündigen Aktion verteilten weitere Unterstützer der Aktion in den Zügen und auf dem Bahnsteig Flugblätter. 
Grund für diese Aktion sind die unbefriedigende Zugänglichkeit für mobilitätseinge¬schränkte Personen in die Hochflurbahnen der KVB,  das Mitnahmeverbot von E-Scootern, die Verzögerung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen und die zu kurzen Haltezeiten, die zu vielen Stürzen führen.
LINK FLYER
Die Aktion wurde von Fahrgästen und Passanten größtenteils wohlwollend aufgenommen. Auch die Berichterstattung in der Presse war sehr erfreulich, Kölner Rundschau, Kölner Stadt-Anzeiger, ZDF heute, WDR 2, WDR Lokalzeit und Aktuelle Stunde griffen das Thema auf.
ZDF heute (4.5.2016)
WDR Lokalzeit Köln (3.5.2016)
Kölner Rundschau

Boys‘ Day 2016

Im Rahmen des Boys‘ Day 2016 besuchten sechs Kölner Schüler das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL), um sich mit dem Thema Behinderung im Alltag zu beschäftigen. Die gemischte Gruppe bestand aus Achtklässlern der Edith-Stein-Realschule, des Hansa-Gymnasiums und des Montessori-Gymnasiums. Unter dem Motto „Köln erfahren“ hatten Barbara Combrink-Souhjoud und Günter Seeck vom ZsL einen spannenden Tag organisiert. Nach kurzem Kennenlernen ging es dann auch schon raus in die Kölner Innenstadt – im Rollstuhl.
Durch den Stadtrundgang der etwas anderen Art nahmen die Schüler ihre Stadt ganz neu wahr. Besonders deutlich wurde ihnen vor Augen geführt, wie wichtig Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ist und wie viel in diesem Bereich noch im Argen liegt. Darüberhinaus hinterließ das Gefühl des Beobachtetwerdens einen tiefen Eindruck. Zum Abschluss ließen alle zusammen den Tag noch einmal Revue passieren. Die Schüler wie auch Barbara Combrink-Souhjoud und Günter Seeck waren sich einig, dass der Boys‘ Day 2016 für alle Beteiligten eine persönliche Bereicherung und ein spannende Erfahrung war.
Dies kam auch im Feedbackbogen zum Ausdruck:
„Es war ein spannender und schöner Tag. Ich fand es spannen, sich in eine andere Rolle, mit Rollstuhl, hineinzuversetzen. So hat man die Stadt aus einer anderen Perspektive kennengelernt.“
„Ein interessanter und spannender Schnuppertag. Ich fand es gut, dass wir die Rolle eines Rollstuhlfahrers eingenommen haben. Wir haben viel dazugelernt.“
„Der Tag hat sehr viel Spaß gemacht. Vor allem, dass man einmal nachvollziehen konnte, wie es ist im Rollstuhl zu sitzen und den Alltag zu erleben.“

Quatsch-Café für Frauen

am Donnerstag, den 19. Mai 2016 um 16 Uhrim Comedia, Vondelstraße 4-8 in 50677 Köln.
Damit wir besser planen können, meldet euch im ZsLoder unter info@zsl-koeln.de bis zum 17.05.2016 an.
Wir freuen uns auf Euch!
Barbara Combrink und Jeanette Severin

Wir suchen neue Räume!

Nach vielen Jahren suchen wir – der Verein „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln – neue Räume in Köln. In einem schönen Umfeld möchten wir unsere Ratsuchenden empfangen und unsere Arbeit noch besser ausführen.
Hierbei bitten wir um Unterstützung!
Wir suchen

250-300 qm
barrierefrei (Erdgeschoss oder Aufzug)
zentrale Lage in Köln
barrierefreie ÖPNV-Anbindung

Wer kann uns einen Hinweis geben? Wer hat Büro-Räume zu vermieten? Wir freuen uns sehr über Hinweise und Angebote!
Kontaktmöglichkeit unter http://ksl-nrw.de/ksl-rheinland/wie-sie-uns-erreichen/

Die Zeit ist reif – Teilhabe jetzt!

Dass es fünf vor zwölf war, Zeit um aufzuwachen, wurde den Menschen auf dem Wallrafplatz am Donnerstag abrupt klargemacht. Rund 80 Personen, behinderte und nicht-behinderte, hatten sich zu einem Flashmob in der Kölner Innenstadt versammelt und ließen ihre mitgebrachten Wecker erklingen. Mit Megaphonansagen, Flyern und persönlichen Gesprächen wurde den Bürgerinnen und Bürgern erklärt, dass der Protest sich gegen den aktuell diskutierten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) wandte. Die vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln organisierte Aktion wurde von einem breiten Bündnis der Behindertenselbsthilfe unterstützt. Unter dem Motto „Die Zeit ist reif – Teilhabe jetzt!“ fanden bundesweit zeitgleich mehrere Flashmobs statt (Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Mainz, Kassel, Trier, Köln).
Das Bundesteilhabegesetz soll am 1. Januar 2017 mit dem Ziel verabschiedet werden, die Situation der Menschen mit Behinderung in Deutschland zu verbessern. Das KSL Köln und viele weitere Akteure aus der Behindertenselbsthilfe stehen dem aktuellen Entwurf jedoch kritisch gegenüber. Unter anderem wird bemängelt, dass das ursprüngliche Vorhaben Menschen mit wesentlicher Behinderung aus dem bisherigen Fürsorgesystem herauszulösen, scheinbar aufgegeben wurde. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit Teilhabeleistungen zu teilen, wird als unakzeptabel bewertet. Damit könnten Menschen mit Behinderung beispielsweise verpflichtet werden, sich eine Assistenzperson zu teilen. Kritik wird ebenfalls daran geübt, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe vom Einkommen und Vermögen der berechtigten Menschen abhängig gemacht werden, sowie an der Einschränkung des allgemeinen Wunsch- und Wahlrechts, die die Individualisierung der Leistungen begrenzt. Ende April wird ein neuer Gesetzentwurf des BMAS erwartet.
Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers zum Flashmob.
Hier geht es zur Bildergalerie der bundesweiten Aktion.
Hier geht es zum Youtube-Kanal der bundesweiten Aktion.

„Sehen statt Hören“ zum Bundesteilhabegesetz

Die Sendung "Sehen satt Hören" vom 16.04.2016 (ausgestrahlt im BR-Fernsehen) widmete sich ganz dem Bundesteilhabegesetz. Unter anderem kommt auch Carl-Wilhelm Rößler vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln in dieser Ausgabe als Experte zu Wort.
Den Link zur Sendung finden Sie hier.

FbJJ veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), in dem Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln mitarbeitet, hat eine Stellungnahme zum aktuell diskutierten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Dieser Entwurf lässt im Hinblick auf die seit langem geforderte Verbesserung der Teilhabesituation behinderter Menschen Schlimmes befürchten. Das FbJJ setzt sich in seiner Stellungnahme kritisch mit einzelnen Aspekten des Entwurfs auseinander.
Download der Stellungnahme (pdf 146 KB)
So kritisiert das FbJJ beispielsweise massiv, dass bei der Frage der Anrechnung von Einkommen und Vermögen kein nennenswerter Fortschritt festzustellen ist, sondern dass im Gegenteil in vielen Fällen sogar eine Verschlechterung droht.
Ebenso lehnt das FbJJ die vorgesehene Schwächung des Wunsch- und Wahlrechts entschieden ab.
Kritik wird auch geübt an der im Entwurf vorgesehenen Möglichkeit, Teilhabeleistungen zu teilen. Damit könnten Menschen mit Behinderung beispielsweise verpflichtet werden, sich eine Assistenz zu teilen. Auf diese Weise sollen Kosten eingespart werden, ohne auf die gravierende Verschlechterung der Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeit der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
Auch das Budget für Arbeit, mit dem Menschen mit Behinderung die Perspektive eines Wechsels von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden soll, ist nach Ansicht des FbJJ einer eines Sparmodell und finanziell völlig unzureichend ausgestattet.
Unklar ist im Entwurf die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Hier steht zu befürchten, dass behinderte Menschen künftig von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen und nur noch über die Pflege versorgt werden. Dies läuft einer vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention entschieden zuwider.
Insgesamt setzt sich das FbJJ mit 15 thematischen Schwerpunkten auseinander und übt heftige Kritik am derzeitigen Gesetzesentwurf (Stand: 18. Dezember 2015).
Sobald voraussichtlich ab Mitte April der offizielle Referentenentwurf verfügbar sein wird, wird zum neuen Teilhaberecht weiter ausführlich Stellung genommen.

MAD PRIDE 2016 in Köln

Am 16.05.2016 findet wieder die ganz besondere Kundgebung zum Finale des Sommerblut-Festivals statt. Nach dem Erfolg des letzten Jahres zieht die Mad Pride dieses Mal vom Ehrenfelder Bahnhof nach Odonien.
Verrückt, behindert, asozial, unnormal, nicht dazugehörig – selten sind alle Menschen zusammen auf den Straßen unserer Stadt zu sehen – bei der Mad Pride sind alle dabei. Die Parade erregt Aufmerksamkeit für das Leben aller Beteiligten und deren Wünsche, Interessen und Probleme. Sie wendet sich gegen Diskriminierung jeder Art. Die Menschen gehören überall dazu und tragen ihre Lebensfreude gerne weiter. Im Mittelpunkt der Mad Pride stehen Lebendigkeit, Vielfalt, Kreativität, Lebenslust und der Stolz von Menschen, die anders sind. Die Mad Pride lebt Inklusion mit einem fröhlich bunt verrückten Eigensinn.
eFlyer_MadPride (pdf, 168 KB)
Pfingstmontag, 16.05.2016
Mad Pride: Aufstellung 14 Uhr, S-Bahnstation Köln-Ehrenfeld Ausgang StammstraßeStart: 15 Uhr vor dem Café GoldmRoute: Glasstraße-Subbelrather Str.-Liebigstr.Ziel: 16 Uhr Odonien, Hornstr. 85, 50823 Köln-Neuehrenfeld
Kulturfinale: ab 16 Uhr, Odonien, Hornstr. 85, 50823 Köln-NeuehrenfeldEintritt: VVK/AK 10 Euro (Für Teilnehmer_innen der Mad Pride ist der Eintritt frei)
https://madpridekoeln.wordpress.com

Forderungspapier zu vorübergehenden Auslandsaufenthalten

Der Verein „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.“ (bezev) und das KSL Köln haben veröffentlichen ein gemeinsames Forderungspapier zur Verbesserung der Möglichkeiten für behinderte Menschen, vorübergehend, beispielsweise für ein Praktikum, ins Ausland zu gehen und hierbei die benötigten Leistungen etwa für Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege auch dort in Anspruch nehmen zu können.

Menschen mit Behinderung ist der Weg für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt für ein Praktikum, eine zeitweise berufliche Versetzung ins Ausland oder eine Entwicklungszusammenarbeit häufig versperrt, weil die aufgrund der jeweiligen Behinderung notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege usw. während eines solchen Auslandsaufenthalts nicht erbracht werden. Teilweise findet sich hierfür kein zuständiger Leistungsträger, wenn ein zuständiger Träger existiert, scheitert der Auslandsaufenthalt dennoch, weil das jeweilige Sozialgesetzbuch eine Leistungserbringung im Ausland ausdrücklich ausschließt.

Das Forderungspapier setzt sich kritisch mit der aktuellen Problematik auseinander und zeigt Möglichkeiten auf, wie durch kleinere Änderungen in der Sozialgesetzgebung, aber auch durch einen Bewusstseinswandel für den berechtigten Wunsch auch von behinderten Menschen, für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland zu gehen, insoweit positive Perspektiven erreicht und ein wichtiger Schritt in Richtung einer gleichberechtigten Teilhabe gegangen werden kann.

Das Forderungspapier steht zum Download bereit (pdf, 631 kb).