Die Bundesregierung erstellt alle vier Jahre einen Bericht über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Dazu werden Daten über deren Lebenslage und den Entwicklungsstand ihrer Teilhabe ausgewertet. Damit wird die im SGB IX und in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegte Berichtspflicht erfüllt.
Das Bundeskabinett hat nun den zweiten Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen verabschiedet. Der Bericht mache deutlich, dass die Entwicklung der Teilhabe nicht in allen Lebensbereichen einheitlich verläuft. Neben erkennbaren Fortschritten gebe es auch weiterhin Nachholbedarf in wichtigen Lebensbereichen.
Teilhabebericht 2016 als Download.